Sarg wird bei einer Umbettung von Trägern behutsam an Seilen in das Grab abgesenkt

Exhumierung · Umbettung · Rückführung ins Ausland

Exhumierung und Umbettung in der ganzen Schweiz

Ein letzter Weg, der noch einmal begleitet werden muss.

Eine Exhumierung ist selten geplant und immer belastend. Wir übernehmen das Verfahren vollständig – von der Abklärung mit Gemeinde und Kantonsarzt über die Graböffnung bis zur Umbettung oder Rückführung ins Ausland. Tätig in allen 26 Kantonen der Schweiz.

Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Alle 26 Kantone
Rückführung weltweit

Leistungen

Alles aus einer Hand – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Jede Exhumierung ist ein Einzelfall mit eigenen rechtlichen, technischen und persönlichen Umständen. Wir klären die Voraussetzungen ab, führen das Verfahren und begleiten Sie bis zum Abschluss.

Beratung & Abklärung

Wir prüfen kostenlos, ob und unter welchen Bedingungen eine Exhumierung in Ihrem Fall möglich ist – bevor Kosten entstehen und bevor Sie entscheiden müssen.

Bewilligungsverfahren

Gesuche an Gemeinde, Friedhofverwaltung und – je nach Kanton und Stand der Grabesruhe – an den Kantonsarzt. Wir erstellen die Unterlagen und führen den Schriftverkehr.

Exhumierung

Die Öffnung des Grabes erfolgt pietätvoll, abgeschirmt und ausschliesslich durch erfahrenes Fachpersonal – in Absprache mit der Friedhofverwaltung und nach den geltenden Hygienevorschriften.

Umbettung in der Schweiz

Neubestattung am gewünschten Ort – im Familiengrab, auf einem anderen Friedhof oder nach Kremation in einer Urnenanlage. Inklusive Koordination beider Gemeinden.

Rückführung ins Ausland

Überführung in das Herkunftsland – innerhalb Europas oder weltweit. Wir organisieren Zinksarg, Dokumente, Luftfracht oder Landtransport und die Übergabe vor Ort.

Zinksarg & Material

Für den grenzüberschreitenden Transport ist in der Regel ein verlöteter Zinkeinsatz vorgeschrieben. Wir stellen Sarg, Zinkeinsatz und Umbettungsmaterial fachgerecht bereit.

Dokumente & Konsulat

Leichenpass, Todesurkunde, Bestätigungen der Gemeinde sowie Beglaubigungen und Legalisierungen beim zuständigen Konsulat – wir beschaffen und koordinieren.

Persönliche Begleitung

Eine feste Ansprechperson von der ersten Frage bis zum Abschluss. Auch für Angehörige im Ausland erreichbar.

Sie schreiben als Gemeinde oder Planungsbüro? Ganze Grabfelder räumen wir ebenfalls – Flächenexhumation und Grabfeldräumung.

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.

Der zeitliche Rahmen hängt vom Kanton, von der Friedhofverwaltung und bei einer Rückführung zusätzlich vom Zielland ab. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern uns die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen – Grabart, Ruhefrist, Zuständigkeit und Zustimmung der Angehörigen.

  2. Offerte

    Sie erhalten eine schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen: Gebühren, Durchführung, Material, Transport. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Wir stellen die Gesuche, reichen die Unterlagen ein und stimmen den Termin mit Gemeinde, Friedhof und – wo nötig – dem Kantonsarzt ab.

  4. Durchführung

    Die Exhumierung erfolgt diskret und in der Regel ausserhalb der Besuchszeiten. Auf Wunsch sind Angehörige anwesend.

  5. Neubestattung oder Rückführung

    Umbettung am neuen Ort oder Überführung ins Ausland – vollständig organisiert, dokumentiert und bis zur Übergabe begleitet.

Einsatzgebiet Schweiz

Exhumierung und Umbettung in allen 26 Kantonen.

Das Bestattungs- und Friedhofwesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Ruhefristen, Zuständigkeiten und Gebühren unterscheiden sich deshalb von Gemeinde zu Gemeinde.

Wir kennen die Verfahren und wissen, an welche Stelle das Gesuch gehört – ob in einer Stadtgemeinde oder in einer kleinen Landgemeinde.

AargauAppenzell A. Rh.Appenzell I. Rh.Basel-Landschaft Basel-StadtBernFreiburgGenf GlarusGraubündenJuraLuzern NeuenburgNidwaldenObwaldenSchaffhausen SchwyzSolothurnSt. GallenTessin ThurgauUriWaadtWallis ZugZürich

Kosten

Woraus sich der Preis zusammensetzt.

Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl. Die Arbeiten am Grab liegen erfahrungsgemäss bei CHF 3'000 bis 4'000 – dazu kommen Gebühren, Material und Transport. Wie sich das zusammensetzt:

Was die Arbeiten am Grab kosten

Die Exhumierung selbst führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Verhältnissen vor Ort – Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Doppelgrab – kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.

Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – die Dokumente. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus. Unsere Regietarife senden wir Ihnen auf Wunsch vorab zu.

Art des VorhabensUmbettung innerhalb desselben Friedhofs, Wechsel auf einen anderen Friedhof in der Schweiz oder Rückführung ins Ausland.
Grabart und TiefeEinzelgrab, Familiengrab, Reihengrab oder Urnengrab – der Aufwand für die Öffnung unterscheidet sich deutlich.
Behördliche GebührenGemeinde-, Friedhof- und allenfalls kantonsärztliche Gebühren. Diese werden von der jeweiligen Stelle erhoben und variieren stark.
MaterialNeuer Sarg, verlöteter Zinkeinsatz für den Auslandtransport, Urne und Umbettungsmaterial.
TransportÜberführung innerhalb der Schweiz, Luftfracht inklusive Flughafenabfertigung oder Landtransport bis zum Bestimmungsort.
DokumenteLeichenpass, Beglaubigungen, konsularische Legalisierungen und Übersetzungen für das Zielland.

Sie erhalten vor Auftragserteilung eine schriftliche Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt. Das Erstgespräch und die Abklärung der Machbarkeit sind kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns am häufigsten fragen.

Die folgenden Angaben sind allgemeiner Natur. Weil das Bestattungswesen kantonal und kommunal geregelt ist, klären wir Ihren konkreten Fall immer individuell ab.

Wann ist eine Exhumierung in der Schweiz zulässig?

Eine Exhumierung ist bewilligungspflichtig. Zuständig sind – je nach Kanton und Stand der Grabesruhe – die politische Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung und/oder der Kantonsarzt.

In der Praxis kommen vor allem drei Gründe in Frage: die Umbettung in ein anderes Grab, etwa zur Zusammenführung einer Familie, die Rückführung ins Ausland sowie behördlich oder gerichtlich angeordnete Exhumierungen. Voraussetzung ist regelmässig die Zustimmung der nächsten Angehörigen.

Wer bewilligt eine Exhumierung im Kanton Bern?

Im Kanton Bern läuft das Gesuch grundsätzlich über die Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung, in deren Zuständigkeit das Grab liegt. Je nach Stand der Grabesruhe kommt zusätzlich die Beurteilung durch den Kantonsarzt hinzu.

Für die Friedhöfe der Stadt Bern – Bremgartenfriedhof, Schosshaldenfriedhof und Bümpliz – gelten die städtischen Reglemente; in den übrigen Berner Gemeinden entscheidet die jeweilige Gemeindeverwaltung. Wir klären für Sie ab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, und reichen das Gesuch dort ein.

Was bedeutet die Ruhefrist und wie lange dauert sie?

Die Ruhefrist ist die Zeitspanne, während der ein Grab nicht aufgehoben werden darf. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und unterscheidet sich innerhalb der Schweiz erheblich.

Für eine Exhumierung während laufender Ruhefrist gelten strengere Voraussetzungen als danach. Welche Frist an Ihrem Ort gilt, klären wir mit der zuständigen Friedhofverwaltung ab.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Je nach Gemeinde, Kanton und Jahreszeit sind mehrere Wochen einzuplanen.

Bei einer Rückführung ins Ausland kommen die Formalitäten des Ziellandes und die Konsulatsgänge hinzu. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In den meisten Fällen: Todesurkunde, Nachweis über die Grabstelle, schriftliche Einverständniserklärung der nächsten Angehörigen sowie ein begründetes Gesuch.

Für eine Rückführung ins Ausland kommen Leichenpass und konsularische Bestätigungen hinzu, je nach Zielland auch beglaubigte Übersetzungen. Wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall nötig ist, und übernehmen die Beschaffung, wo dies möglich ist.

Weitere Fragen – Grabesruhe, Bewilligung, Kosten, Leichenpass und Zinksarg – beantworten wir ausführlich im Ratgeber.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns – auch wenn Sie noch unsicher sind.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns jeden Tag, auch ausserhalb der Bürozeiten.

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