Beratung & Abklärung
Wir prüfen kostenlos, ob und unter welchen Bedingungen eine Exhumierung in Ihrem Fall möglich ist – bevor Kosten entstehen und bevor Sie entscheiden müssen.
Exhumierung · Umbettung · Rückführung ins Ausland
Ein letzter Weg, der noch einmal begleitet werden muss.
Eine Exhumierung ist selten geplant und immer belastend. Wir übernehmen das Verfahren vollständig – von der Abklärung mit Gemeinde und Kantonsarzt über die Graböffnung bis zur Umbettung oder Rückführung ins Ausland. Tätig in allen 26 Kantonen der Schweiz.
Leistungen
Jede Exhumierung ist ein Einzelfall mit eigenen rechtlichen, technischen und persönlichen Umständen. Wir klären die Voraussetzungen ab, führen das Verfahren und begleiten Sie bis zum Abschluss.
Wir prüfen kostenlos, ob und unter welchen Bedingungen eine Exhumierung in Ihrem Fall möglich ist – bevor Kosten entstehen und bevor Sie entscheiden müssen.
Gesuche an Gemeinde, Friedhofverwaltung und – je nach Kanton und Stand der Grabesruhe – an den Kantonsarzt. Wir erstellen die Unterlagen und führen den Schriftverkehr.
Die Öffnung des Grabes erfolgt pietätvoll, abgeschirmt und ausschliesslich durch erfahrenes Fachpersonal – in Absprache mit der Friedhofverwaltung und nach den geltenden Hygienevorschriften.
Neubestattung am gewünschten Ort – im Familiengrab, auf einem anderen Friedhof oder nach Kremation in einer Urnenanlage. Inklusive Koordination beider Gemeinden.
Überführung in das Herkunftsland – innerhalb Europas oder weltweit. Wir organisieren Zinksarg, Dokumente, Luftfracht oder Landtransport und die Übergabe vor Ort.
Für den grenzüberschreitenden Transport ist in der Regel ein verlöteter Zinkeinsatz vorgeschrieben. Wir stellen Sarg, Zinkeinsatz und Umbettungsmaterial fachgerecht bereit.
Leichenpass, Todesurkunde, Bestätigungen der Gemeinde sowie Beglaubigungen und Legalisierungen beim zuständigen Konsulat – wir beschaffen und koordinieren.
Eine feste Ansprechperson von der ersten Frage bis zum Abschluss. Auch für Angehörige im Ausland erreichbar.
Sie schreiben als Gemeinde oder Planungsbüro? Ganze Grabfelder räumen wir ebenfalls – Flächenexhumation und Grabfeldräumung.
Ablauf
Der zeitliche Rahmen hängt vom Kanton, von der Friedhofverwaltung und bei einer Rückführung zusätzlich vom Zielland ab. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Sie schildern uns die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen – Grabart, Ruhefrist, Zuständigkeit und Zustimmung der Angehörigen.
Sie erhalten eine schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen: Gebühren, Durchführung, Material, Transport. Erst danach entscheiden Sie.
Wir stellen die Gesuche, reichen die Unterlagen ein und stimmen den Termin mit Gemeinde, Friedhof und – wo nötig – dem Kantonsarzt ab.
Die Exhumierung erfolgt diskret und in der Regel ausserhalb der Besuchszeiten. Auf Wunsch sind Angehörige anwesend.
Umbettung am neuen Ort oder Überführung ins Ausland – vollständig organisiert, dokumentiert und bis zur Übergabe begleitet.
Einsatzgebiet Schweiz
Das Bestattungs- und Friedhofwesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Ruhefristen, Zuständigkeiten und Gebühren unterscheiden sich deshalb von Gemeinde zu Gemeinde.
Wir kennen die Verfahren und wissen, an welche Stelle das Gesuch gehört – ob in einer Stadtgemeinde oder in einer kleinen Landgemeinde.
Kosten
Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl. Die Arbeiten am Grab liegen erfahrungsgemäss bei CHF 3'000 bis 4'000 – dazu kommen Gebühren, Material und Transport. Wie sich das zusammensetzt:
Die Exhumierung selbst führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Verhältnissen vor Ort – Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Doppelgrab – kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – die Dokumente. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus. Unsere Regietarife senden wir Ihnen auf Wunsch vorab zu.
| Art des Vorhabens | Umbettung innerhalb desselben Friedhofs, Wechsel auf einen anderen Friedhof in der Schweiz oder Rückführung ins Ausland. |
|---|---|
| Grabart und Tiefe | Einzelgrab, Familiengrab, Reihengrab oder Urnengrab – der Aufwand für die Öffnung unterscheidet sich deutlich. |
| Behördliche Gebühren | Gemeinde-, Friedhof- und allenfalls kantonsärztliche Gebühren. Diese werden von der jeweiligen Stelle erhoben und variieren stark. |
| Material | Neuer Sarg, verlöteter Zinkeinsatz für den Auslandtransport, Urne und Umbettungsmaterial. |
| Transport | Überführung innerhalb der Schweiz, Luftfracht inklusive Flughafenabfertigung oder Landtransport bis zum Bestimmungsort. |
| Dokumente | Leichenpass, Beglaubigungen, konsularische Legalisierungen und Übersetzungen für das Zielland. |
Sie erhalten vor Auftragserteilung eine schriftliche Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt. Das Erstgespräch und die Abklärung der Machbarkeit sind kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Die folgenden Angaben sind allgemeiner Natur. Weil das Bestattungswesen kantonal und kommunal geregelt ist, klären wir Ihren konkreten Fall immer individuell ab.
Eine Exhumierung ist bewilligungspflichtig. Zuständig sind – je nach Kanton und Stand der Grabesruhe – die politische Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung und/oder der Kantonsarzt.
In der Praxis kommen vor allem drei Gründe in Frage: die Umbettung in ein anderes Grab, etwa zur Zusammenführung einer Familie, die Rückführung ins Ausland sowie behördlich oder gerichtlich angeordnete Exhumierungen. Voraussetzung ist regelmässig die Zustimmung der nächsten Angehörigen.
Im Kanton Bern läuft das Gesuch grundsätzlich über die Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung, in deren Zuständigkeit das Grab liegt. Je nach Stand der Grabesruhe kommt zusätzlich die Beurteilung durch den Kantonsarzt hinzu.
Für die Friedhöfe der Stadt Bern – Bremgartenfriedhof, Schosshaldenfriedhof und Bümpliz – gelten die städtischen Reglemente; in den übrigen Berner Gemeinden entscheidet die jeweilige Gemeindeverwaltung. Wir klären für Sie ab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, und reichen das Gesuch dort ein.
Die Ruhefrist ist die Zeitspanne, während der ein Grab nicht aufgehoben werden darf. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und unterscheidet sich innerhalb der Schweiz erheblich.
Für eine Exhumierung während laufender Ruhefrist gelten strengere Voraussetzungen als danach. Welche Frist an Ihrem Ort gilt, klären wir mit der zuständigen Friedhofverwaltung ab.
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Je nach Gemeinde, Kanton und Jahreszeit sind mehrere Wochen einzuplanen.
Bei einer Rückführung ins Ausland kommen die Formalitäten des Ziellandes und die Konsulatsgänge hinzu. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.
In den meisten Fällen: Todesurkunde, Nachweis über die Grabstelle, schriftliche Einverständniserklärung der nächsten Angehörigen sowie ein begründetes Gesuch.
Für eine Rückführung ins Ausland kommen Leichenpass und konsularische Bestätigungen hinzu, je nach Zielland auch beglaubigte Übersetzungen. Wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall nötig ist, und übernehmen die Beschaffung, wo dies möglich ist.
Weitere Fragen – Grabesruhe, Bewilligung, Kosten, Leichenpass und Zinksarg – beantworten wir ausführlich im Ratgeber.
Kontakt
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns jeden Tag, auch ausserhalb der Bürozeiten.