Übersicht
Exhumierung in allen 26 Kantonen
Wir arbeiten in der ganzen Schweiz. Weil über eine Graböffnung immer die Gemeinde entscheidet und nicht der Kanton, unterscheidet sich das Verfahren von Ort zu Ort.
Was wir übernehmen
Was wir überall übernehmen.
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhefrist und zuständiger Stelle.
- Gesuch und Schriftverkehr mit der Gemeinde und der Friedhofverwaltung.
- Beizug des Kantonsarztes, wo die Grabesruhe es verlangt.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt.
- Umbettung innerhalb der Schweiz oder ins Familiengrab.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Abschluss
('Neubestattung oder Rückführung', 'Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.')
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten.
Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Kanton für Kanton.
Alle 26 Kantone
Zuständig ist immer die Gemeinde, auf deren Friedhof das Grab liegt. Die Kantonsseiten sagen Ihnen, in welcher Sprache das Verfahren läuft, wo wir am häufigsten arbeiten und über welchen Flughafen eine Rückführung in der Regel abgewickelt wird.
- Zürich · Zürich
- Bern · Bern
- Luzern · Luzern
- Uri · Altdorf
- Schwyz · Schwyz
- Obwalden · Sarnen
- Nidwalden · Stans
- Glarus · Glarus
- Zug · Zug
- Freiburg · Freiburg
- Solothurn · Solothurn
- Basel-Stadt · Basel
- Basel-Landschaft · Liestal
- Schaffhausen · Schaffhausen
- Appenzell Ausserrhoden · Herisau
- Appenzell Innerrhoden · Appenzell
- St. Gallen · St. Gallen
- Graubünden · Chur
- Aargau · Aarau
- Thurgau · Frauenfeld
- Tessin · Bellinzona
- Waadt · Lausanne
- Wallis · Sitten
- Neuenburg · Neuenburg
- Genf · Genf
- Jura · Delsberg
Die Seiten der französischsprachigen Kantone sind auf Französisch verfasst, weil das Gesuch dort auf Französisch läuft.
Was überall gleich ist
Unabhängig vom Kanton gilt: Eine Graböffnung braucht eine Bewilligung, die Gemeinde entscheidet nach ihrem eigenen Friedhofreglement, und die Zustimmung der nächsten Angehörigen ist in der Regel Voraussetzung. Es gibt keine landesweite Ruhefrist – wer Ihnen eine nennt, ohne die Gemeinde zu kennen, rät.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer entscheidet über eine Exhumierung?
Die Gemeinde, auf deren Friedhof das Grab liegt – nicht der Kanton und nicht Ihre Wohngemeinde. Massgebend ist ihr Friedhofreglement. Wir klären für Sie ab, welche Stelle konkret zuständig ist.
Wie lange läuft die Ruhefrist?
Es gibt keine landesweite Zahl; jede Gemeinde legt die Frist in ihrem eigenen Reglement fest. Verbindlich Auskunft gibt nur die Friedhofverwaltung. Diese Abklärung machen wir kostenlos, bevor Kosten entstehen.
Was kostet eine Exhumierung?
Für die Arbeiten am Grab liegt der Erfahrungswert bei CHF 3'000 bis 4'000 für einen Sarg. Darin enthalten sind zwei Fachpersonen, An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen. Dazu kommen die Gebühren der Gemeinde, gegebenenfalls ein neuer Sarg und – bei Rückführung – Dokumente und Transport.
Wer muss zustimmen?
In der Regel die nächsten Angehörigen oder die Person mit dem Grabnutzungsrecht. Angehörige desselben Grades zählen gleich: Bei drei Kindern will die Behörde drei Unterschriften, keine Mehrheit. Eine fehlende Unterschrift ist der häufigste Grund für ein stehendes Gesuch.
Können Angehörige dabei sein?
Ja, wenn Sie das möchten. Wir legen den Termin ausserhalb der Besuchszeiten und richten Sichtschutz ein. Nicht dabei zu sein ist ebenso richtig – wir dokumentieren den Vorgang dann für Sie.
Kostenlose Erstberatung
Sie wissen nicht, welche Stelle zuständig ist?
Nennen Sie uns den Friedhof und die Gemeinde. Wir klären die Zuständigkeit und die Frist ab, bevor Kosten entstehen.