Leistung · Zielregion Südosteuropa

Rückführung nach Südosteuropa

Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien. Für diese Ziele ist der durchgehende Strassentransport oft die bessere Wahl als der Flug – kein Umladen, keine Frachtfenster, direkte Übergabe am Zielort.

Direkter Strassentransport
Leichenpass & Konsulat
Ohne Umladen
Übergabe am Zielort

Was wir übernehmen

Von der Schweiz bis zum Zielort – ohne Umladen.

Wir rechnen Strasse und Luftfracht gegeneinander und legen Ihnen beide Varianten vor, bevor Sie entscheiden.

  • Leichenpass bei der zuständigen kantonalen Stelle – er ermöglicht die Durchfahrt durch Drittländer ohne Grenzkontrolle.
  • Konsularische Beglaubigungen und, wo nötig, beglaubigte Übersetzungen.
  • Überführungssarg mit verlötetem Zinkeinsatz und Verlötungsprotokoll – auch beim Strassentransport erforderlich.
  • Durchgehender Transport mit Bestattungsfahrzeug, Fahrer und Begleitperson – oder Luftfracht, wenn es schneller gehen muss.
  • Übergabe an das Bestattungsunternehmen oder die Familie am Zielort.
  • Vorgelagerte Exhumierung inklusive Gesuch, Bewilligung und Graböffnung.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Todesfall: die ersten Schritte · Leichenpass & Zinksarg · Kosten im Überblick

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.

Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Abschluss

    Transport bis zum Zielort und Übergabe an Bestattungsunternehmen oder Familie.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten.

Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.

Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Strasse oder Flug – und was die Schweiz verlangt.

Südosteuropa gehört zu unseren häufigsten Zielregionen. Und hier gilt eine Faustregel, die viele überrascht: Der Sarg fährt meistens, er fliegt nicht.

Warum oft die Strasse statt der Flug

Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste weist darauf hin, dass eine Überführung bis rund 1000 Kilometer Distanz mit dem Bestattungsfahrzeug häufig die flexiblere Variante ist. Die meisten Balkanziele liegen in oder knapp über dieser Spanne – und die Vorteile wiegen schwer:

  • Kein Umladen. Der Sarg wird in der Schweiz verladen und im Zielort übergeben. Keine Frachtabfertigung, keine Zwischenlagerung.
  • Keine Frachtfenster. Sie sind nicht an Flugpläne und verfügbare Sonderfrachtplätze gebunden – in der Ferienzeit ein realer Vorteil.
  • Direkte Übergabe. Das Fahrzeug fährt bis zum Heimatort, nicht bis zum Flughafen der Hauptstadt. Der Weitertransport über mehrere hundert Kilometer entfällt.
  • Kalkulierbare Kosten. Der Preis hängt an Kilometern, Fahrzeug und Personal – nicht am Sarggewicht.

Bei sehr weit entfernten Regionen oder wenn es sehr schnell gehen muss, bleibt der Flug die Alternative. Wir rechnen beides und legen Ihnen beide Varianten vor.

Was die Schweiz verlangt

Unabhängig vom Transportweg gilt: Für den Transport von Verstorbenen aus der Schweiz ins Ausland ist laut Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung nötig – der Leichenpass. Zuständig sind kantonale Stellen.

Dazu kommen ärztlicher und internationaler Todesschein, das Verlötungsprotokoll, Pass und allfälliger Ausländerausweis sowie Zivilstandsdokumente. Auch beim Strassentransport ist in der Regel der verlötete Zinkeinsatz vorgeschrieben – die Anforderung hängt am Grenzübertritt, nicht am Verkehrsmittel.

Transit und Grenzen

Der Weg von der Schweiz auf den Balkan führt durch mehrere Länder. Genau dafür gibt es den Leichenpass: Er ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer ins Bestimmungsland zu überführen. Der Sarg wird also nicht an jeder Grenze geöffnet – vorausgesetzt, die Versiegelung ist unversehrt und die Papiere sind vollständig.

Das BAG verweist dabei auf die internationalen Übereinkommen von 1937 und 1973 sowie auf bilaterale Vereinbarungen für den kleinen Grenzverkehr mit Deutschland, Österreich und Italien – also genau auf die Transitachsen, die für Balkanfahrten relevant sind.

Was den Transport aufhält

Nicht die Grenzen, sondern die Papiere. Ein fehlendes Original oder eine nicht legalisierte Übersetzung hält den Sarg in der Schweiz fest, nicht in Slowenien. Deshalb wird bei uns nie ein Fahrzeug disponiert, bevor die Dokumentenlage steht.

Der Ablauf

  1. Abklärung. Zielland, Zielort, gewünschtes Datum, Dokumentenlage. Bei einer Exhumierung zusätzlich Grabart, Gemeinde und Stand der Ruhefrist.
  2. Bewilligungen und Dokumente. Leichenpass, Todesscheine, konsularische Beglaubigungen des zuständigen Konsulats, allenfalls beglaubigte Übersetzungen.
  3. Einsargung. Überführungssarg mit Zinkeinsatz, hermetische Verlötung, Verlötungsprotokoll.
  4. Transport. Disposition des Bestattungsfahrzeugs mit Fahrer und Begleitperson, oder Buchung der Luftfracht.
  5. Übergabe. Ankunft am Zielort, Übergabe an das Bestattungsunternehmen oder die Familie, Koordination bis zur Beisetzung.

Was die Kosten bestimmt

  • Kilometer und Route. Der grösste Hebel beim Strassentransport.
  • Fahrzeug und Personal. In der Regel Fahrer und Begleitperson, je nach Distanz mit Ruhezeiten.
  • Sarg und Zinkeinsatz. Auch beim Strassentransport erforderlich.
  • Dokumente und Konsulat. Leichenpass, Beglaubigungen, Legalisierungen, Übersetzungen.
  • Dringlichkeit. Sehr kurzfristige Termine schlagen sich in der Disposition nieder.
  • Vorgelagerte Exhumierung. Siehe Exhumierung Kosten.

Wenn zuerst exhumiert werden muss

Viele Familien, die vor Jahrzehnten in die Schweiz gekommen sind, stehen heute vor dieser Frage: Der Vater ruht auf einem Schweizer Friedhof, die Familie ist inzwischen zurückgekehrt oder verteilt – und die Grabpflege ist von hier aus nicht mehr zu leisten.

Das ist ein anerkannter Grund. Nötig sind ein begründetes Gesuch an die Gemeinde beziehungsweise Friedhofverwaltung, je nach Kanton und Stand der Grabesruhe die Beurteilung des Kantonsarztes, die schriftliche Zustimmung aller gleichrangigen nächsten Angehörigen und die Bestätigung des aufnehmenden Friedhofs im Zielland. Das Verfahren ist im Beitrag Exhumierung beantragen ausführlich beschrieben.

Was Sie vorbereiten können

  • Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person heraussuchen
  • Todesurkunde beziehungsweise Bestattungsunterlagen bereitlegen
  • Zielort und aufnehmenden Friedhof klären – wer dort zuständig ist und wer den Sarg empfängt
  • innerhalb der Familie klären, wer zustimmen muss, wenn eine Exhumierung nötig ist
  • uns anrufen, bevor Sie Termine im Zielland fixieren

Wir begleiten Sie über den ganzen Vorgang – auch für Angehörige, die bereits im Zielland sind.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Fliegt oder fährt ein Sarg auf den Balkan?

Meistens fährt er. Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste weist darauf hin, dass bis rund 1000 Kilometer Distanz das Bestattungsfahrzeug oft die flexiblere Variante ist – kein Umladen, keine Frachtfenster und direkte Übergabe am Zielort statt am Flughafen der Hauptstadt.

Braucht es auch beim Strassentransport einen Zinksarg?

In der Regel ja. Die Anforderung hängt am Grenzübertritt, nicht am Verkehrsmittel. Der verlötete Zinkeinsatz sorgt für den luftdichten Verschluss; darüber wird ein Verlötungsprotokoll erstellt.

Wird der Sarg an jeder Grenze geöffnet?

Nein. Der Leichenpass ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer ins Bestimmungsland zu überführen – vorausgesetzt, die Versiegelung ist unversehrt und die Papiere sind vollständig.

Wie lange dauert eine Überführung auf den Balkan?

Bei einem aktuellen Todesfall bestimmen Dokumente und Konsulat die Dauer, meist wenige Tage bis rund zwei Wochen. Geht eine Exhumierung voraus, kommt das Bewilligungsverfahren dazu – dann sind mehrere Wochen einzuplanen.

Können Sie eine vor Jahren in der Schweiz bestattete Person in die Heimat zurückführen?

Ja, das ist einer unserer häufigsten Fälle. Nötig sind die Exhumierungsbewilligung der Gemeinde, je nach Kanton unter Beizug des Kantonsarztes, die Zustimmung aller gleichrangigen nächsten Angehörigen und die Aufnahmebestätigung des Friedhofs im Zielland.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten eine Rückführung nach Südosteuropa organisieren lassen?

Nennen Sie uns Zielland und Zielort. Wir rechnen Strassentransport und Luftfracht und legen Ihnen beide Varianten schriftlich vor.

Erreichbarkeit
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An sieben Tagen die Woche
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