Leistung · Umbettung
Umbettung in der Schweiz
Ein Grab an einen anderen Ort verlegen – ins Familiengrab, auf einen Friedhof näher bei der Familie oder nach einer Kremation in eine Urnenanlage. Wir übernehmen das Verfahren vollständig, von der Abklärung bis zur Neubestattung.
Was wir übernehmen
Von der ersten Frage bis zur Beisetzung am neuen Ort.
Eine Umbettung berührt drei Verwaltungen gleichzeitig: die abgebende Gemeinde, die aufnehmende Gemeinde und die beiden Friedhofverwaltungen. Wir koordinieren das für Sie.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Stand der Ruhefrist, Zuständigkeit und Zustimmungslage – bevor Kosten entstehen.
- Begründetes Gesuch an Gemeinde und Friedhofverwaltung, je nach Kanton und Stand der Grabesruhe unter Beizug des Kantonsarztes.
- Einverständniserklärungen aller gleichrangigen nächsten Angehörigen – wir bereiten sie vor und holen sie ein, auch aus dem Ausland.
- Aufnahmebestätigung des neuen Friedhofs und Koordination beider Gemeinden.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, pietätvoll, abgeschirmt und in der Regel ausserhalb der Besuchszeiten.
- Umbettungssarg und Material, fachgerecht bereitgestellt; bei Urnen ein transportgeeignetes Behältnis.
- Transport zum neuen Friedhof und Beisetzung am gewünschten Ort.
- Protokoll der Umbettung und auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung für die Familie.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Umbettung einer Urne · Grabesruhe & Ruhefrist · Was kostet eine Exhumierung?
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Abschluss
Neubestattung am gewünschten Ort, dokumentiert und begleitet.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten.
Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Was Sie über eine Umbettung wissen sollten.
Der häufigste Anlass für eine Umbettung ist keine Formalität, sondern ein Wunsch, der mit den Jahren gewachsen ist: dass Ehepartner am selben Ort ruhen. Daneben kommen ein Wegzug der Familie, die Aufhebung eines Grabfelds durch die Gemeinde oder die Rückführung in die Heimat in Frage.
Sarg oder Urne – der grösste Unterschied
Eine Urnenumbettung ist technisch, finanziell und emotional die deutlich leichtere Variante: Der Aushub ist klein, es braucht keinen Umbettungssarg und der Zustand des Inhalts ist vorhersehbar. Bei einer Erdbestattung ist der Aufwand grösser, und der Befund hängt stark von Bodenbeschaffenheit, Feuchtigkeit und Liegezeit ab – was das bedeutet, beschreiben wir offen im Ratgeber.
Die Ruhefrist entscheidet über den Aufwand
Läuft die Grabesruhe noch, sind die Anforderungen strenger und das Verfahren dauert länger. Ist sie abgelaufen, ist der Fall meist rein kommunal zu behandeln. Wie lange die Frist an Ihrem Ort dauert, steht im Reglement der Gemeinde – wir fragen das für Sie ab.
Was ein Gesuch braucht
- ein schriftliches, begründetes Gesuch mit Angabe des Ziels der Umbettung
- die Todesurkunde der verstorbenen Person
- den Nachweis über die Grabstelle: Friedhof, Grabfeld, Grabnummer, Bestattungsdatum
- die schriftliche Zustimmung aller gleichrangigen nächsten Angehörigen
- die Bestätigung des aufnehmenden Friedhofs
Wir erstellen diese Unterlagen und führen den Schriftverkehr mit allen Beteiligten. Sie müssen keine Formulare suchen und keine Ämter anrufen.
Ein Fall, in dem wir absagen müssen
Bei einem Gemeinschaftsgrab ist eine spätere Entnahme in aller Regel nicht möglich, weil Überreste beziehungsweise Asche nicht mehr individuell zuordenbar sind. Das sagen wir im Erstgespräch sofort – lieber eine ehrliche Absage als ein aussichtsloses Verfahren.
Soll die Umbettung ins Ausland führen?
Dann gelten zusätzliche Regeln: Für den Transport über die Landesgrenze braucht es einen Leichenpass und in der Regel einen verlöteten Zinkeinsatz. Alles dazu auf der Seite Rückführung ins Ausland.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wann ist eine Umbettung in der Schweiz möglich?
Eine Umbettung ist bewilligungspflichtig. Zuständig sind je nach Kanton und Stand der Grabesruhe die Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung und/oder der Kantonsarzt. Anerkannte Gründe sind unter anderem die Zusammenführung im Familiengrab, die Rückführung in die Heimat, ein Wegzug der Familie über grosse Distanz oder die Aufhebung eines Friedhofs.
Wer muss der Umbettung zustimmen?
In aller Regel die nächsten Angehörigen. Gibt es mehrere gleichrangige Angehörige – etwa mehrere Kinder –, verlangen die Behörden meist eine übereinstimmende schriftliche Erklärung aller Beteiligten. Uneinigkeit in der Familie ist der häufigste Grund, warum eine Umbettung nicht zustande kommt.
Ist eine Umbettung während laufender Ruhefrist möglich?
Ja, aber als Ausnahme und mit strengeren Anforderungen. Es braucht ein begründetes Gesuch; je nach Kanton kommt die Beurteilung durch den Kantonsarzt hinzu.
Was kostet eine Umbettung?
Das hängt von Grabart, Gemeinde und Zielort ab. Eine Urnenumbettung innerhalb derselben Gemeinde ist deutlich günstiger als eine Sargexhumierung mit Transport. Sie erhalten vor Auftragserteilung eine schriftliche Offerte mit allen Positionen; das Erstgespräch ist kostenlos.
Wie lange dauert eine Umbettung?
Die Graböffnung selbst dauert je nach Grabart einige Stunden. Die Gesamtdauer bestimmt das Bewilligungsverfahren – je nach Gemeinde und Jahreszeit sind mehrere Wochen einzuplanen.
Dürfen Angehörige dabei sein?
In Absprache mit der Friedhofverwaltung ist das meist möglich. Wir besprechen im Voraus, was Sie erwartet. Wer nicht dabei sein möchte, erhält ein Protokoll der Umbettung.
Kostenlose Erstberatung
Möchten Sie wissen, ob eine Umbettung in Ihrem Fall möglich ist?
Nennen Sie uns Friedhof, Gemeinde und Bestattungsdatum – wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen und sagen Ihnen ehrlich, was geht.