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Exhumierung im Kanton Bern
Im Kanton Bern entscheidet vor Ablauf der Grabesruhe nicht die Gemeinde, sondern das kantonale Gesundheitsamt. Wir klären die Frist, stellen die Gesuche und begleiten Sie bis zur Umbettung oder Rückführung ins Ausland.
Was wir übernehmen
Was wir im Kanton Bern übernehmen
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Grabesruhe (mindestens 20 Jahre, Familiengräber in der Stadt Bern 40) und zuständiger Stelle.
- Gesuch an das kantonale Gesundheitsamt, solange die Grabesruhe läuft.
- Gesuch an die Friedhofverwaltung – in der Stadt Bern an Stadtgrün Bern –, wenn die Frist abgelaufen ist.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal oder durch die Friedhofverwaltung, wo sie das selbst übernimmt, wie in der Stadt Bern.
- Umbettung oder Kremation – innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton, ins Familiengrab oder im Krematorium auf dem Bremgartenfriedhof.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
- Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Neubestattung oder Rückführung
Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten
Unser Teil ist planbar – die Gebühren in Bern hängen am Grab und an der Gemeinde.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.
Nicht enthalten sind die Gebühren der Gemeinde, die in der Stadt Bern auch für Einwohnerinnen und Einwohner anfallen, allfällige Kosten der kantonalen Bewilligung, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass, Sargversiegelung und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Exhumierung im Kanton Bern – was Sie wissen sollten
Vor Ablauf der Grabesruhe entscheidet der Kanton
Im Kanton Bern ist die Exhumierung einer Leiche nur mit Bewilligung des kantonalen Gesundheitsamts erlaubt (Bestattungsverordnung BestV, BSG 811.811, Art. 7). Die Grabesruhe dauert mindestens 20 Jahre (Art. 6), Anordnungen der Strafbehörden bleiben vorbehalten. Die Gemeinde bleibt trotzdem wichtig: Ihr Friedhofreglement legt Grabarten, Gebühren und den Ablauf auf dem Friedhof fest.
Der Kanton Bern ist zweisprachig: Je nach Gemeinde läuft der Schriftverkehr auf Deutsch oder Französisch.
Stadt Bern: neues Friedhofrecht seit 1. September 2026
Seit dem 1. September 2026 gelten in der Stadt Bern ein neues Friedhofreglement und eine neue Friedhofverordnung. Für Exhumierungen ist Artikel 17 der Verordnung massgebend: Vor Ablauf der 20 Jahre braucht es die Bewilligung des Kantons. Danach öffnet Stadtgrün Bern das Grab auf Gesuch, entnimmt die sterblichen Überreste zur Umbettung oder Kremation und schliesst oder hebt das Grab auf. Urnen dürfen jederzeit entnommen werden – das ist an keine Frist gebunden.
Wichtig: Aus einem Gemeinschaftsgrab können Sarg oder Urne nachträglich nicht mehr entnommen werden. Dasselbe gilt für vergängliche Urnen in Erdgräbern. Wer eine spätere Umbettung nicht ausschliessen will, sollte das schon bei der Wahl der Grabart bedenken.
Friedhöfe, Krematorium und Gebühren in der Stadt Bern
Stadtgrün Bern verwaltet rund 13'000 Grabstätten auf drei Friedhöfen: Bremgartenfriedhof, Schosshaldenfriedhof und Friedhof Bümpliz. Das Krematorium auf dem Bremgartenfriedhof betreibt eine private Genossenschaft, die Bernische Genossenschaft für Feuerbestattung. Es gibt unter anderem ein muslimisches, ein buddhistisches und ein alevitisches Grabfeld.
Anders als etwa in Zürich ist das Grab in Bern auch für Einwohnerinnen und Einwohner gebührenpflichtig. Für die Bestattung eines Exhumationssargs in ein zu öffnendes Grab verrechnet die Stadt CHF 1'135.05, für Auswärtige CHF 1'372.85 (Tarif ab 1. 1. 2024, inkl. MWST). Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.
Grabaufhebung: drei Monate Zeit
Hebt die Stadt Bern Gräber auf, macht sie das im amtlichen Publikationsorgan bekannt. Angehörige haben dann drei Monate Zeit, das Grab abzuräumen; die sterblichen Überreste bleiben grundsätzlich in der Erde (Friedhofreglement, Art. 11). Wer sie umbetten möchte, muss vorher handeln.
Rückführung ins Ausland
In der Stadt Bern stellt das Bestattungsamt den Leichenpass und das Einsargungszeugnis aus. Die Stadt nennt dafür CHF 40 für den Leichenpass und CHF 200 für die Sargversiegelung; auch diese Beträge können sich ändern. Rückführungen wickeln wir in der Regel über den Flughafen Zürich oder Genf ab – oder auf dem Landweg, wenn Zielland und Zeitpunkt dafür sprechen. Konsularische Legalisierung und den zugelassenen Zinksarg stellen wir zusammen und übergeben an das Bestattungsinstitut im Zielland.
Wo wir im Kanton Bern tätig sind
In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf. Für einzelne Gemeinden im Raum Bern haben wir eigene Seiten, weil sich dort zum Beispiel zwei Gemeinden einen Friedhof teilen:
Weiterführend im Ratgeber
Wann die 20 Jahre ablaufen und wie das Gesuch beim Kanton aufgebaut ist, erklären wir ausführlich in Grabesruhe und Ruhefrist und Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf.
Was zuerst zu klären ist
Der Friedhof und die Gemeinde, die Grabbezeichnung und vor allem das Jahr der letzten Beisetzung: Daran sehen wir, ob die 20 Jahre abgelaufen sind – und damit, ob der Kanton bewilligen muss oder die Friedhofverwaltung allein entscheidet. Diese Abklärung kostet Sie nichts.
Quellen: Bestattungsverordnung des Kantons Bern (BestV, BSG 811.811), Art. 6 und 7 · Friedhofreglement der Stadt Bern (SSSB 556.5), Art. 10 und 11 · Friedhofverordnung der Stadt Bern (SSSB 556.51), Art. 17 · Stadtgrün Bern, Zusammenstellung Kosten Grabarten (ab 1. 1. 2024) · Stadt Bern, Leichentransport ins Ausland.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer bewilligt eine Exhumierung im Kanton Bern?
Solange die Grabesruhe von mindestens 20 Jahren läuft, das kantonale Gesundheitsamt (BestV Art. 7). Danach entscheidet die Friedhofverwaltung der Gemeinde – in der Stadt Bern öffnet Stadtgrün Bern das Grab auf Gesuch.
Wie lange dauert die Grabesruhe in Bern?
Kantonal mindestens 20 Jahre. In der Stadt Bern werden Gräber für 20 Jahre vergeben, Familien- und Verbundenheitsgräber für 40 Jahre.
Kann eine Urne jederzeit umgebettet werden?
In der Stadt Bern ja – die Entnahme von Urnen ist an keine Frist gebunden. Ausgenommen sind Urnen im Gemeinschaftsgrab und vergängliche Urnen in Erdgräbern: Sie können nicht mehr entnommen werden.
Was kostet eine Exhumierung im Kanton Bern?
Für die Arbeiten am Grab liegt unser Erfahrungswert bei CHF 3'000 bis 4'000. Dazu kommen die Gebühren der Gemeinde – in der Stadt Bern zum Beispiel CHF 1'135.05 für die Bestattung des Exhumationssargs in ein zu öffnendes Grab – sowie Sarg, Transport und bei einer Rückführung die Dokumente. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Wer stellt den Leichenpass aus?
In der Stadt Bern das Bestattungsamt, zusammen mit dem Einsargungszeugnis. Wir beschaffen die nötigen Unterlagen und kümmern uns um die konsularische Legalisierung.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Der Kanton Bern ist zweisprachig: Je nach Gemeinde läuft der Schriftverkehr auf Deutsch oder Französisch.
Kostenlose Erstberatung
Ein Grab im Kanton Bern – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.