Leistung · Rückführung
Rückführung ins Ausland
Innerhalb Europas oder weltweit: Wir organisieren den ganzen Weg – Bewilligungen, Dokumente, Sarg mit Zinkeinsatz, Transport und die Übergabe im Zielland. Auch dann, wenn zuerst exhumiert werden muss.
Was wir übernehmen
Der ganze Weg – von der Bewilligung bis zur Übergabe vor Ort.
Sobald ein Sarg die Landesgrenze überquert, kommt ein Apparat aus Bewilligungen, Konsulatsformalitäten und Frachtlogistik dazu. Wir übernehmen ihn vollständig.
- Leichenpass – die amtliche Bewilligung für den grenzüberschreitenden Transport, bei der zuständigen kantonalen Stelle beschafft.
- Dokumente: ärztlicher und internationaler Todesschein, Todesurkunde, Verlötungsprotokoll, Zivilstandsdokumente.
- Konsulat: Beglaubigungen, Legalisierungen und – wo nötig – beglaubigte Übersetzungen. Terminvereinbarung inklusive.
- Überführungssarg mit Zinkeinsatz, fachgerecht verlötet und versiegelt, nach den Anforderungen für Luft- und Landtransport.
- Transport: Luftfracht ab Zürich oder Genf, oder durchgehender Strassentransport mit Bestattungsfahrzeug.
- Übergabe im Zielland an das Bestattungsunternehmen, die Gemeinde oder die Familie – koordiniert bis zur Beisetzung.
- Vorgelagerte Exhumierung, wenn die verstorbene Person bereits in der Schweiz bestattet ist: Gesuch, Bewilligung und Graböffnung.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Todesfall: die ersten Schritte · Leichenpass & Zinksarg · Exhumierung beantragen
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Abschluss
Transport ins Zielland und Übergabe vor Ort, dokumentiert und begleitet.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten.
Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Was eine Rückführung ab der Schweiz verlangt.
Für einen grossen Teil der Menschen, die in der Schweiz sterben, ist die Schweiz nicht der Ort der letzten Ruhe. Die Rückführung in die Heimat ist für viele Familien selbstverständlich – organisatorisch ist sie es nicht. Zwischen dem Wunsch und der Beisetzung im Zielland liegen eine Bewilligung, ein Sarg mit Zinkeinsatz, ein Konsulat und eine Frachtbuchung.
Zwei Ausgangslagen
Wir unterscheiden von Anfang an zwei Fälle, weil sie sich im Aufwand deutlich unterscheiden:
- Aktueller Todesfall. Die Person ist gerade verstorben und soll direkt ins Herkunftsland überführt werden. Es braucht Leichenpass, Sarg mit Zinkeinsatz, konsularische Formalitäten und Transport.
- Rückführung nach einer Exhumierung. Die Person ist vor Jahren in der Schweiz bestattet worden, und die Familie möchte sie nachträglich in die Heimat bringen. Hier kommt vor allem Übrigen das gesamte Exhumierungsverfahren dazu – Bewilligung durch Gemeinde und je nach Kanton Kantonsarzt, Zustimmung aller Angehörigen, Graböffnung.
Der zweite Fall ist unsere Spezialität. Wie das Bewilligungsverfahren dafür abläuft, lesen Sie im Beitrag Exhumierung beantragen.
Der rechtliche Rahmen
Für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland muss laut Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung – der Leichenpass – eingeholt werden. Zuständig sind kantonale Stellen; je nach Kanton ist das Zivilstandsamt oder eine amtsärztliche Stelle. Im Kanton Solothurn etwa stellen die Zivilstandsämter den Leichenpass aus.
Darüber hinaus stützt sich der grenzüberschreitende Leichentransport auf internationale Abkommen: Das BAG verweist auf die Übereinkommen von 1937 (Berliner Abkommen) und 1973 (Strassburger Abkommen) sowie auf bilaterale Vereinbarungen für den kleinen Grenzverkehr mit Deutschland, Österreich und Italien. Praktisch bedeutet das: Ist das Zielland Vertragsstaat, gelten standardisierte Anforderungen; ist es das nicht, entscheidet dessen nationales Recht und meist zusätzlich das zuständige Konsulat.
Was der Leichenpass bewirkt
Er ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen. Ohne ihn bleibt der Sarg an der ersten Grenze stehen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Abklärung. Zielland, Zielfriedhof, gewünschtes Datum, Dokumentenlage. Bei einer Exhumierung zusätzlich: Grabart, Gemeinde, Stand der Ruhefrist, Zustimmung der Angehörigen.
- Bewilligungen. Bei Exhumierung das Gesuch an Gemeinde und – wo nötig – Kantonsarzt. In jedem Fall der Leichenpass bei der zuständigen kantonalen Stelle.
- Dokumente. Ärztliche Todesbescheinigung, internationaler Todesschein, Todesurkunde, Pass und allenfalls Ausländerausweis der verstorbenen Person; bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen die Freigabe zur Bestattung.
- Konsulat. Beglaubigungen und Legalisierungen beim Konsulat des Ziellandes; je nach Land beglaubigte Übersetzungen.
- Sarg und Verlötung. Einsargung mit Zinkeinsatz, hermetische Verlötung, Verlötungsprotokoll.
- Transport. Buchung der Luftfracht oder Disposition des Bestattungsfahrzeugs, Abholung am Zielflughafen, Übergabe.
- Übergabe im Zielland. Koordination mit dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofverwaltung vor Ort bis zur Beisetzung.
Was je nach Zielregion zu beachten ist
| Südosteuropa | Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien: Distanzen, die häufig mit dem Bestattungsfahrzeug bewältigt werden. Transitländer und Dokumentenlage bestimmen die Route. |
|---|---|
| Italien, Portugal, Spanien | Vertragsstaatliche Verfahren, in der Regel gut planbar. Bei Italien kommt zusätzlich die bilaterale Vereinbarung für den Grenzverkehr in Betracht. |
| Weitere europäische Ziele | Je nach Distanz Strassentransport oder Luftfracht. Massgebend sind die Anforderungen des Ziellandes und des zuständigen Konsulats. |
| Aussereuropäische Ziele | Ausschliesslich Luftfracht. Längere Vorlaufzeiten, strengere Anforderungen der Fluggesellschaften, aufwendigere Legalisierung. |
Massgebend sind immer die aktuellen Anforderungen des Ziellandes und der Fluggesellschaft. Wir klären sie vor jeder Buchung neu ab – sie ändern sich.
Luftfracht oder Strassentransport
Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste weist darauf hin, dass eine Überführung bis rund 1000 Kilometer Distanz mit dem Bestattungsfahrzeug oft die flexiblere Variante ist. Das deckt sich mit unserer Erfahrung: Für den Balkan und für Norditalien ist die Strasse häufig sinnvoller – kein Umladen, keine Frachtfenster, direkte Übergabe.
Für weiter entfernte Ziele bleibt die Luftfracht. Dort bestimmen Distanz und Gewicht des Sarges den Frachtpreis; dazu kommen die Kosten für Abholung und Zustellung an Abflug- und Ankunftsflughafen.
Was die Kosten bestimmt
- Zielland und Distanz – der grösste Hebel.
- Gewicht des Sarges. Ein Sarg mit verlötetem Zinkeinsatz ist schwer, und Luftfracht wird nach Gewicht berechnet.
- Transportart. Luftfracht mit Vor- und Nachlauf oder durchgehender Strassentransport mit Fahrzeug, Fahrer und Begleitperson.
- Dokumente und Konsulat. Gebühren für Leichenpass, Beglaubigungen, Legalisierungen, Übersetzungen.
- Dringlichkeit. Kurzfristige Termine kosten – bei Frachtplätzen ebenso wie bei Konsulatsterminen.
- Vorgelagerte Exhumierung. Kommt das gesamte Verfahren nach dem Beitrag Exhumierung Kosten hinzu.
Wenn zuerst exhumiert werden muss
Das ist der aufwendigste Fall – und derjenige, bei dem am meisten schiefgehen kann, wenn man ihn in der falschen Reihenfolge angeht. Unsere Regel: Zuerst die Exhumierungsbewilligung, dann alles Weitere. Wer Frachtplätze bucht oder Konsulatstermine vereinbart, bevor die Gemeinde entschieden hat, riskiert Kosten für Termine, die niemand wahrnehmen kann.
Zusätzlich zur normalen Rückführung braucht es hier: die Zustimmung aller gleichrangigen Angehörigen, ein begründetes Gesuch, je nach Kanton und Stand der Grabesruhe die Beurteilung des Kantonsarztes, die Bestätigung des aufnehmenden Friedhofs im Zielland – und einen Zinkeinsatz, der für die Umbettung geeignet ist.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Was braucht es, um einen Verstorbenen aus der Schweiz ins Ausland zu überführen?
Für den Transport von Leichen aus der Schweiz ins Ausland muss laut Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung – der Leichenpass – eingeholt werden; zuständig sind kantonale Stellen. Dazu kommen in der Regel ein Sarg mit verlötetem Zinkeinsatz, die ärztliche Todesbescheinigung, ein internationaler Todesschein, Pass und allenfalls Ausländerausweis sowie konsularische Beglaubigungen.
Ist eine Überführung ins Ausland nach einer Exhumierung möglich?
Ja. Nötig sind zusätzlich zur Rückführung die Exhumierungsbewilligung der zuständigen Gemeinde – je nach Kanton unter Beizug des Kantonsarztes –, die schriftliche Zustimmung aller gleichrangigen nächsten Angehörigen und die Bestätigung des aufnehmenden Friedhofs im Zielland.
Wie lange dauert eine Rückführung ins Ausland?
Bei einem aktuellen Todesfall meist wenige Tage bis rund zwei Wochen, abhängig von Konsulat und Frachtverfügbarkeit. Geht eine Exhumierung voraus, bestimmt das Bewilligungsverfahren die Dauer – dann sind mehrere Wochen einzuplanen.
Fliegen oder fahren – was ist besser?
Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste weist darauf hin, dass bis rund 1000 Kilometer Distanz das Bestattungsfahrzeug oft die flexiblere Variante ist. Für weiter entfernte Ziele bleibt die Luftfracht.
Braucht es auch für eine Urne einen Leichenpass?
Die Anforderungen sind bei Urnen in vielen Fällen weniger streng, aber nicht einheitlich. Massgebend sind das Zielland, die Fluggesellschaft und die kantonale Stelle. Wir klären das vor jeder Buchung im Einzelfall ab.
Organisieren Sie auch die Beisetzung im Zielland?
Wir koordinieren die Übergabe an das Bestattungsunternehmen oder die Friedhofverwaltung im Zielland und stellen den Kontakt zu Partnern vor Ort her, bis die verstorbene Person angekommen ist.
Kostenlose Erstberatung
Sie möchten eine Rückführung organisieren lassen?
Sagen Sie uns Zielland, Zielort und ob die Person bereits bestattet ist. Wir prüfen kostenlos, was möglich ist, und nennen einen realistischen Terminplan.