Dokumente & Material

Leichenpass und Zinksarg

Zwei Begriffe, die im Trauerfall plötzlich alles bestimmen. Was ein Leichenpass ist, wer ihn ausstellt und welche Unterlagen es braucht – und warum für den Transport über die Grenze in der Regel ein verlöteter Zinkeinsatz vorgeschrieben ist.

Aktualisiert: 4. August 2026Lesezeit: 7 MinutenVon Exhumation.ch, Bolligen bei Bern

Kaum jemand hört diese beiden Wörter, bevor er sie braucht. Danach bestimmen sie die ganze Planung: Ohne Leichenpass fährt kein Sarg über die Grenze, und ohne fachgerecht verlöteten Zinkeinsatz nimmt ihn keine Fluggesellschaft an.

Was ein Leichenpass ist

Der Leichenpass ist die amtliche Bewilligung für den grenzüberschreitenden Transport einer verstorbenen Person – international auch als «Laissez-passer pour un cadavre» bezeichnet. Das Bundesamt für Gesundheit hält fest, dass für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland eine solche Bewilligung eingeholt werden muss.

Seine praktische Wirkung beschreibt der Kanton Solothurn treffend: Er ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen. Der Sarg wird also nicht an jeder Grenze geöffnet – vorausgesetzt, die Versiegelung ist unversehrt und die Papiere stimmen.

Wer ihn ausstellt

Zuständig sind laut BAG kantonale Stellen – und genau das führt regelmässig zu Verwirrung, weil die Zuständigkeit von Kanton zu Kanton anders liegt:

  • In einigen Kantonen stellen die Zivilstandsämter den Leichenpass aus – so etwa im Kanton Solothurn.
  • In anderen Kantonen liegt die Zuständigkeit bei einer amtsärztlichen Stelle beziehungsweise beim Kantonsarztamt – so etwa im Kanton Zug.

Wer im falschen Amt anruft, verliert einen Tag. Wir wissen, welche Stelle im jeweiligen Kanton zuständig ist, und holen die Bewilligung für Sie ein.

Welche Unterlagen es braucht

Der Kanton Solothurn verlangt für den Leichenpass die folgenden Originaldokumente – andere Kantone fordern Vergleichbares:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Freigabe zur Bestattung bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen
  • Pass der verstorbenen Person
  • Ausländerausweis, sofern vorhanden

Für die eigentliche Überführung kommen laut Schweizerischem Verband der Bestattungsdienste weitere Papiere hinzu: der internationale Todesschein und das Verlötungsprotokoll, dazu je nach Zielland Familienbüchlein oder Zivilstandsdokumente sowie konsularische Beglaubigungen.

Der häufigste Stolperstein

Fehlende Originale. Kopien werden für den Leichenpass in der Regel nicht akzeptiert, und Dokumente, die im Ausland ausgestellt wurden, brauchen je nach Land eine Legalisierung oder Apostille. Wer das früh klärt, spart Tage.

Braucht auch eine Urne einen Leichenpass?

Hier lautet die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Für Urnen sind die Anforderungen in vielen Fällen weniger streng als für Särge, weil die hygienischen Gründe entfallen. Einheitlich geregelt ist es aber nicht – massgebend sind das Zielland, die Fluggesellschaft und die zuständige kantonale Stelle.

In der Praxis verlangen die meisten Fluggesellschaften mindestens eine Kremationsbescheinigung und die Todesurkunde, oft zusätzlich eine amtliche Bestätigung, dass es sich um Kremationsasche handelt. Wir klären das vor jeder Buchung neu ab, weil sich diese Vorgaben regelmässig ändern.

Warum ein Zinksarg

Für den grenzüberschreitenden Transport ist in der Regel ein verlöteter Zinkeinsatz vorgeschrieben. Der Grund ist nüchtern: Der Einsatz sorgt für einen luftdichten Verschluss und verhindert damit Geruchsaustritt und die Übertragung von Krankheiten während des Transports.

Der Zinkeinsatz ist kein separater Sarg, sondern eine dünnwandige Innenwanne, die in den Holzsarg eingelegt und nach der Einsargung fachgerecht verlötet wird. Über diesen Vorgang wird ein Verlötungsprotokoll erstellt – ein Dokument, das bei der Überführung mitgeführt wird und für Behörden und Fluggesellschaft den Nachweis erbringt, dass korrekt versiegelt wurde.

Wie ein Überführungssarg aufgebaut ist

Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste beschreibt die Anforderungen für den Lufttransport konkret:

HolzstärkeRund 30 Millimeter – der Aussensarg muss die Belastungen des Frachttransports aushalten.
ZinkeinsatzDünnwandige Innenwanne, hermetisch verlötet, luftdicht verschlossen.
AussenversiegelungDer Sarg wird zusätzlich aussen versiegelt.
UmhüllungFür den Transport wird der Sarg mit Jutegewebe umhüllt.

Das erklärt auch, warum ein Überführungssarg schwer ist – und warum das Gewicht bei Luftfracht direkt auf den Preis durchschlägt.

Zinksarg im Flugzeug

Fluggesellschaften nehmen Särge als Sonderfracht an und verlangen dafür vollständige Papiere: Leichenpass, internationalen Todesschein, Verlötungsprotokoll und die Frachtdokumente. Nicht jede Maschine und nicht jede Route eignet sich; die Anzahl verfügbarer Plätze ist beschränkt, und in Ferienzeiten wird es eng.

Deshalb gilt: Ein Frachtplatz wird erst gebucht, wenn die Bewilligungen vorliegen. Wer es umgekehrt macht, zahlt für Umbuchungen.

Besonderheiten nach einer Exhumierung

Geht der Überführung eine Exhumierung voraus, gilt alles Beschriebene ebenfalls – aber mit zwei Zusätzen.

Erstens muss die Exhumierungsbewilligung vorliegen, bevor irgendetwas anderes organisiert wird. Zweitens muss das Umbettungsmaterial zur Situation passen: Der Zinkeinsatz wird auf dem Friedhof bereitgestellt, die Umbettung erfolgt direkt vor Ort, und verlötet wird unmittelbar danach. Das verlangt Planung, weil Friedhofstermin, Material und Fachpersonal am selben Tag zusammenkommen müssen.

Wir stellen Sarg, Zinkeinsatz und Umbettungsmaterial bereit, führen die Verlötung fachgerecht durch und beschaffen sämtliche Dokumente – damit Sie sich um nichts davon kümmern müssen.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist ein Leichenpass und wann brauche ich ihn?

Der Leichenpass ist die amtliche Bewilligung für den grenzüberschreitenden Transport einer verstorbenen Person. Laut Bundesamt für Gesundheit ist er für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland erforderlich.

Er ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen.

Wer stellt den Leichenpass in der Schweiz aus?

Zuständig sind kantonale Stellen. Je nach Kanton ist das das Zivilstandsamt – etwa im Kanton Solothurn – oder eine amtsärztliche Stelle beziehungsweise das Kantonsarztamt, etwa im Kanton Zug.

Welche Dokumente brauche ich für den Leichenpass?

In der Regel die ärztliche Todesbescheinigung, bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen die Freigabe zur Bestattung, den Pass der verstorbenen Person und – sofern vorhanden – den Ausländerausweis. Für die Überführung selbst kommen internationaler Todesschein und Verlötungsprotokoll dazu.

Warum ist ein Zinksarg vorgeschrieben?

Der verlötete Zinkeinsatz sorgt für einen luftdichten Verschluss und verhindert damit Geruchsaustritt und die Übertragung von Krankheiten während des Transports. Für den grenzüberschreitenden Transport ist er deshalb in der Regel vorgeschrieben.

Wie ist ein Überführungssarg für den Lufttransport aufgebaut?

Nach den Angaben des Schweizerischen Verbands der Bestattungsdienste besteht er aus rund 30 Millimeter starkem Holz mit einem dünnwandigen, hermetisch verlöteten Zinkeinsatz; der Sarg wird zusätzlich aussen versiegelt und für den Transport mit Jutegewebe umhüllt.

Was ist ein Verlötungsprotokoll?

Ein Dokument, das die fachgerechte Verlötung des Zinkeinsatzes bestätigt. Es wird bei der Überführung mitgeführt und dient Behörden und Fluggesellschaft als Nachweis der korrekten Versiegelung.

Braucht eine Urne ebenfalls einen Leichenpass?

Die Anforderungen sind bei Urnen häufig weniger streng, aber nicht einheitlich geregelt. Massgebend sind das Zielland, die Fluggesellschaft und die zuständige kantonale Stelle. Wir klären das im Einzelfall vor jeder Buchung ab.

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