Wer nach «Exhumierung Kosten» sucht, will meistens eine einzige Zahl. Die kann Ihnen seriös niemand nennen, ohne den Fall zu kennen – und wer es trotzdem tut, rechnet später nach. Was wir Ihnen geben können, ist etwas Nützlicheres: die vollständige Liste dessen, was überhaupt Kosten verursacht. Damit können Sie jede Offerte prüfen, auch eine von uns.
Warum es keinen Fixpreis gibt
Eine Exhumierung ist kein Standardprodukt. Drei Dinge, die sich von Fall zu Fall stark unterscheiden, bestimmen den Aufwand:
- Die Gemeinde. Das Bestattungs- und Friedhofwesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Reglement und ihren eigenen Gebührentarif. Zwischen zwei Nachbargemeinden können die Gebühren für dieselbe Handlung deutlich auseinanderliegen.
- Die Grabart und die Liegezeit. Ein Urnengrab wird anders geöffnet als ein Sargreihengrab, ein Doppelgrab anders als ein Einzelgrab. Und ob eine Bestattung fünf oder fünfundzwanzig Jahre zurückliegt, verändert den technischen Aufwand erheblich.
- Das Ziel. Eine Umbettung auf denselben Friedhof ist etwas anderes als eine Rückführung nach Südosteuropa, nach Portugal oder nach Übersee. Beim Ziel entscheidet sich, ob überhaupt ein Zinkeinsatz, ein Leichenpass und Luftfracht nötig werden.
Unser Grundsatz
Das Erstgespräch und die Abklärung der Voraussetzungen sind bei uns kostenlos. Sie erhalten eine schriftliche Offerte mit allen Positionen, bevor Sie sich entscheiden müssen. Es gibt keine Position, die erst auf der Schlussrechnung auftaucht.
Was die Arbeiten am Grab kosten
Beginnen wir mit dem Teil, für den wir Ihnen eine Zahl nennen können – weil wir ihn selbst ausführen und weil er sich von Fall zu Fall am wenigsten unterscheidet: die eigentliche Exhumierung.
Wir arbeiten am Grab immer mit zwei Fachpersonen. Abgerechnet wird nach effektivem Aufwand, nicht pauschal. In diesem Aufwand enthalten sind An- und Rückfahrt, die Reinigung sowie sämtliche Spesen.
| Erfahrungswert für die Exhumierungsarbeiten | CHF 3'000 bis 4'000 Zwei Fachpersonen, An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen inbegriffen. |
|---|---|
| Was den Aufwand nach oben bewegt | Schwerer oder sehr nasser Boden, grosse Grabtiefe, Doppel- und Familiengräber, enge oder abschüssige Grabfelder, in denen von Hand gearbeitet werden muss, gefrorener Boden im Winter. |
| Was ihn senkt | Urnengräber, gut zugängliche Grabfelder, abgelaufene Ruhefrist, Termine ohne Zeitdruck. |
| Nicht enthalten | Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise verlöteter Zinkeinsatz, Transport, Dokumente und Konsulat bei einer Rückführung. Diese Blöcke folgen unten. |
Unsere Regietarife senden wir Ihnen auf Wunsch schon vor der Offerte zu. Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, ist das die einzige Zahl, mit der Sie wirklich vergleichen können – ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt.
Die sechs Kostenblöcke
Praktisch jede Exhumierung setzt sich aus denselben sechs Blöcken zusammen. Je nach Fall fallen einzelne davon ganz weg.
| 1. Gebühren von Gemeinde und Friedhof | Bewilligungsgebühr, Gebühr für die Graböffnung, allenfalls Gebühren für die neue Grabstelle. Diese Beträge legt die Gemeinde fest; wir stellen sie unverändert weiter. Comparis vergleicht die Friedhofsgebühren der Schweizer Gemeinden – die Bandbreite ist beträchtlich. |
|---|---|
| 2. Bewilligungsverfahren | Erstellen des begründeten Gesuchs, Beschaffung der Nachweise, Einholen der Einverständniserklärungen aller gleichrangigen Angehörigen, Schriftverkehr mit Gemeinde, Friedhofverwaltung und – je nach Kanton und Stand der Grabesruhe – dem Kantonsarzt. |
| 3. Durchführung der Graböffnung | Fachpersonal, Aushub, Abschirmung des Grabfelds, Hygienemassnahmen, Wiederherstellung der Grabstelle. Hier liegt der grösste technische Aufwand, und hier unterscheidet sich Sarg deutlich von Urne. |
| 4. Sarg, Zinkeinsatz und Material | Für eine Umbettung innerhalb der Schweiz genügt oft ein einfacher Umbettungssarg. Für den grenzüberschreitenden Transport ist in der Regel ein verlöteter Zinkeinsatz vorgeschrieben – zusammen mit dem Aussensarg ein eigener Kostenblock. |
| 5. Transport und Neubestattung | Von der Fahrt auf einen anderen Schweizer Friedhof bis zur Luftfracht ins Zielland. Bei der Rückführung ist das häufig der grösste Einzelposten – er hängt an Distanz, Gewicht und Route. |
| 6. Dokumente, Konsulat, Übersetzungen | Leichenpass, Todesurkunde, Bestätigungen der Gemeinde, Beglaubigungen und Legalisierungen beim zuständigen Konsulat, allenfalls beglaubigte Übersetzungen. Fällt nur bei Rückführungen ins Ausland an. |
Nicht jeder Block trifft auf jeden Fall zu. Bei einer Urnenumbettung innerhalb derselben Gemeinde entfallen die Blöcke 4 bis 6 praktisch vollständig.
Urne oder Sarg – der grösste Unterschied
Wenn Sie nur eine Faustregel mitnehmen: Eine Urnenumbettung ist deutlich günstiger als eine Sargexhumierung. Das hat drei Gründe.
- Der Aushub ist flacher und kleiner, der technische Aufwand entsprechend geringer.
- Es braucht in der Regel keinen Umbettungssarg und keinen Zinkeinsatz.
- Die hygienischen Auflagen sind weniger umfangreich, weil keine Überreste im eigentlichen Sinn geborgen werden müssen.
Genau deshalb fragen viele Angehörige, ob eine Kremation nach der Exhumierung eine Option ist – etwa wenn die Überreste ins Ausland sollen. Das ist rechtlich in manchen Konstellationen möglich und finanziell ein grosser Unterschied, kommt aber aus religiösen Gründen längst nicht für jede Familie in Frage. Wir sprechen das im Erstgespräch offen an, ohne zu drängen.
Umbettung in der Schweiz oder Rückführung ins Ausland
Der zweite grosse Schnitt verläuft an der Landesgrenze. Solange alles innerhalb der Schweiz bleibt, ist die Sache überschaubar: Gebühren, Durchführung, Transport, neue Grabstelle.
Sobald der Sarg die Grenze überquert, kommt ein ganzer Apparat dazu. Für den Transport von Verstorbenen aus der Schweiz ins Ausland ist eine Bewilligung nötig – der Leichenpass. Dazu kommen die Anforderungen des Ziellandes, in der Regel der verlötete Zinkeinsatz, konsularische Formalitäten und der eigentliche Transport. Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste weist darauf hin, dass bis rund 1000 Kilometer Distanz das Bestattungsfahrzeug oft die flexiblere Variante ist als Luftfracht – für weiter entfernte Ziele bleibt das Flugzeug.
Ein häufiges Missverständnis
Die Kosten der Rückführung werden nicht durch die Exhumierung bestimmt, sondern durch das Zielland. Zwei Familien mit identischem Grab in derselben Berner Gemeinde können sehr unterschiedliche Offerten erhalten – weil die eine nach Norditalien überführt und die andere nach Sri Lanka.
Was den Preis nach oben treibt
Diese Faktoren erhöhen den Aufwand regelmässig. Wenn Sie sie kennen, verstehen Sie jede Offerte besser:
- Exhumierung während laufender Grabesruhe. Vor Ablauf der Ruhefrist sind die Anforderungen strenger; teilweise ist zusätzlich der Kantonsarzt beizuziehen. Das Verfahren wird länger und aufwendiger.
- Doppel- und Familiengräber. Liegt eine zweite Person im selben Grab, sind Aushub und Abschirmung deutlich komplexer.
- Schwierige Bodenverhältnisse. Sehr nasser, lehmiger oder steiniger Boden verändert den Zustand der Überreste und den Aufwand der Bergung.
- Enge Grabfelder und Hanglagen. Wo keine Maschine hinkommt, wird von Hand gearbeitet.
- Kurzfristige Termine. Wenn eine Beisetzung im Zielland auf ein bestimmtes Datum fällt, kostet Beschleunigung – vor allem bei Luftfracht und Konsulatsterminen.
- Winter. Gefrorener Boden und eingeschränkte Friedhofsöffnungszeiten können Termine verschieben.
Wer bezahlt die Exhumierung?
Grundsätzlich diejenigen, die sie veranlassen – also in aller Regel die nächsten Angehörigen. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden:
- Wunsch der Familie (Umbettung ins Familiengrab, Rückführung in die Heimat, Zusammenführung von Ehepartnern): Die Kosten tragen die Angehörigen.
- Behördlich angeordnete Exhumierung (etwa auf Verfügung der Staatsanwaltschaft): Diese wird von der anordnenden Stelle veranlasst und getragen. Die Familie muss hier nichts organisieren.
- Aufhebung eines Friedhofs oder eines Grabfelds durch die Gemeinde: Die Gemeinde regelt das Vorgehen; ob und in welchem Umfang Angehörige beteiligt werden, steht im kommunalen Reglement.
Wichtig: Eine gewöhnliche Todesfallversicherung oder Sterbegeldversicherung deckt eine spätere Exhumierung in der Regel nicht ab – sie ist auf die Erstbestattung ausgelegt. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie damit rechnen.
Was Sie selbst beeinflussen können
Ein Teil der Kosten steht fest: die Gebühren der Gemeinde, der Aufwand am Grab, die vorgeschriebenen Dokumente. Ein anderer Teil liegt bei Ihnen – und dort sind die Unterschiede grösser, als die meisten Familien erwarten.
Der Sarg ist der grösste Posten, den Sie selbst wählen
Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste beziffert die Spanne bei Särgen von wenigen hundert Franken bis gegen 3'000 Franken. Zwischen diesen beiden Enden liegt kein Unterschied in der Arbeit, die wir leisten – nur im Holz, in der Verarbeitung und in der Ausstattung.
Für eine Umbettung innerhalb der Schweiz genügt ein einfacher, sauber verarbeiteter Sarg. Für eine Rückführung ins Ausland kommt der vorgeschriebene Zinkeinsatz dazu; dort ist der Spielraum kleiner, weil die Anforderungen technisch festgelegt sind.
Sagen Sie uns, in welchem Rahmen Sie sich bewegen. Wir zeigen Ihnen den Preisunterschied zwischen den Varianten, bevor Sie entscheiden – die Wahl treffen Sie, nicht wir.
Die übrigen Hebel
- Urne statt Sarg – der grösste einzelne Unterschied überhaupt, siehe oben.
- Strasse statt Luftfracht bei einer Rückführung in ein Nachbarland oder nach Südosteuropa. Wir rechnen Ihnen beide Varianten und legen sie nebeneinander.
- Vorlaufzeit. Kurzfristige Termine kosten – bei Frachtplätzen ebenso wie bei Konsulatsterminen. Wo es die Situation zulässt, macht sich etwas Vorlauf spürbar bemerkbar.
Wenn das Budget begrenzt ist
Wir arbeiten nicht billig, sondern sorgfältig. Und wir arbeiten auch für Familien, bei denen das Geld knapp ist. Was wir dafür brauchen, ist nur eines: dass Sie es uns früh sagen. Dann rechnen wir von Anfang an in Ihrem Rahmen, statt Ihnen eine Offerte zu schicken, die Sie ohnehin ablehnen müssen.
Was die Gemeinde übernimmt – und was nicht
Reicht der Nachlass für eine Bestattung nicht aus, übernehmen viele Gemeinden die Grundleistungen. Die Stadt Bern sieht eine unentgeltliche Bestattung vor, wenn der Nachlass in der Regel 8'000 Franken unterschreitet; abgedeckt sind unter anderem Überführung, Einsargung mit einfachem Sarg, die Nutzung der Abdankungshalle, die Kremation und die Beisetzung auf einem städtischen Friedhof. Andere Gemeinden kennen ähnliche Regelungen – massgebend ist immer das kommunale Reglement.
Wichtig: Diese Regelung gilt für die Erstbestattung. Eine spätere Exhumierung, Umbettung oder Rückführung geht auf Wunsch der Familie zurück und wird von der Gemeinde in aller Regel nicht übernommen. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.
Woran wir nicht sparen
Ein tieferes Budget ändert nichts an dem, was den Ablauf trägt:
- am Bewilligungsverfahren – ein Gesuch ist vollständig, oder es wird abgelehnt;
- am Sichtschutz und daran, dass ausserhalb der Besuchszeiten gearbeitet wird;
- am Fachpersonal am Grab;
- an der Dokumentation, die Sie danach in der Hand halten.
Der Unterschied zwischen einer einfachen und einer aufwendigen Offerte liegt im Material und im Umfang – nicht in der Sorgfalt.
Rufen Sie an, bevor Sie rechnen
Wenn die Summe auf einmal nicht tragbar ist, sagen Sie es uns – am besten gleich im ersten Telefonat. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung und halten sie schriftlich fest, bevor ein Auftrag zustande kommt. Sie gehen nichts ein, was Sie nicht vorher schwarz auf weiss gesehen haben.
Das Gespräch kostet nichts. Uns ist es lieber, Sie rufen an und wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Rahmen möglich ist, als dass Sie eine Offerte erhalten, die Sie ohnehin ablehnen müssen.
+41 79 133 90 99 – rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende.
So kommen Sie zu einer belastbaren Zahl
Damit wir Ihnen eine verbindliche Offerte rechnen können, brauchen wir nur wenige Angaben. Legen Sie sich diese vor dem Anruf zurecht:
- Name der verstorbenen Person und Datum der Bestattung
- Friedhof und Gemeinde, wenn möglich die Grabnummer
- Grabart: Erdbestattung oder Urne, Reihengrab oder Familiengrab
- Was mit den Überresten geschehen soll: Umbettung innerhalb der Schweiz oder Rückführung – und wohin
- Wer die nächsten Angehörigen sind und ob alle einverstanden sind
Mit diesen fünf Punkten können wir die Zuständigkeit klären, die Gemeindegebühren abfragen und Ihnen innert weniger Tage eine schriftliche Kostenübersicht schicken. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste – Auslandüberführung: Sarg, Urne, Kosten, Dokumente
- Comparis – Friedhofsgebühren: Preise für Bestattungen, Gräber und Urnennischen
- Kanton Luzern, Verordnung über das Bestattungswesen (§ 16 Exhumation, § 17 Grabesruhe)
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.