Familiengrab

Das Familiengrab in der Schweiz: Dauer, Kosten und Zusammenführung

Das Familiengrab ist die einzige Grabart, bei der Sie selbst bestimmen, wie lange sie bestehen bleibt – und die einzige, in der später weitere Angehörige beigesetzt werden können. Genau deshalb ist es auch die Grabart, wegen der uns am häufigsten angerufen wird: weil jemand nachträglich dazukommen soll.

Aktualisiert: 15. August 2026Lesezeit: 7 MinutenVon Exhumation.ch, Bolligen bei Bern

Viele Familien merken erst Jahre nach einer Bestattung, dass sie sich für die falsche Grabart entschieden haben – nämlich dann, wenn der zweite Elternteil stirbt und man feststellt, dass ein Reihengrab keine zweite Person aufnimmt. Dieser Beitrag erklärt, was ein Familiengrab kann, was es kostet und was sich im Nachhinein noch reparieren lässt.

Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab

Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, das Grundprinzip ist aber überall dasselbe:

ReihengrabWird der Reihe nach zugeteilt, nimmt eine Person auf, läuft nach Ablauf der Ruhefrist aus und kann in der Regel nicht verlängert werden. Die günstigste Variante.
Familiengrab / KaufgrabWird frei gewählt, nimmt mehrere Personen auf und das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Die teuerste Variante – und die einzige, die über Generationen bestehen kann.
GemeinschaftsgrabGemeinsame Anlage, oft ohne individuelle Kennzeichnung, mit Unterhalt durch die Gemeinde. Keine spätere Zubestattung und in der Regel keine Entnahme.
Urnennische / KolumbariumNische in einer Wand für eine oder mehrere Urnen, mit befristetem Nutzungsrecht.

Der teure Irrtum

Ein Reihengrab lässt sich nachträglich nicht in ein Familiengrab umwandeln. Wenn Sie möchten, dass Ehepartner später nebeneinander liegen, muss das bei der ersten Bestattung entschieden werden – oder später über eine Umbettung korrigiert werden.

Wie lange ein Familiengrab besteht

Das Nutzungsrecht wird für eine bestimmte Dauer erteilt – häufig 20 bis 30 Jahre, je nach Gemeinde. Danach kann es verlängert werden, oft in Schritten von fünf oder zehn Jahren, solange die Gemeinde das Grabfeld weiterführt.

Zwei Regeln, die fast überall gelten:

  • Bei jeder neuen Beisetzung im Grab läuft die Ruhefrist für diese Person neu – das Nutzungsrecht muss deshalb mindestens bis zu deren Ablauf reichen und wird entsprechend verlängert.
  • Wird nicht verlängert, wird das Grab behandelt wie ein abgelaufenes Reihengrab: Es wird abgeräumt und neu vergeben. Siehe Grab auflösen.

Wie viele Personen Platz finden

Das hängt von der Grösse der Grabstelle und der Bestattungsart ab:

  • Erdbestattungen: Ein Familiengrab nimmt üblicherweise zwei Särge auf, teilweise auch mehr, wenn übereinander bestattet wird und die Bodenverhältnisse es zulassen.
  • Urnen: Deutlich mehr. In vielen Gemeinden können in einem Familiengrab mehrere Urnen zusätzlich beigesetzt werden, auch neben einem bereits vorhandenen Sarg.
  • Kombination: Sarg und Urnen im selben Grab ist verbreitet und meist unproblematisch.

Die konkrete Zahl steht im Friedhofreglement Ihrer Gemeinde und hängt an der Grabgrösse. Fragen Sie nach, bevor Sie planen – nicht danach.

Was ein Familiengrab kostet

Ein Familiengrab ist die teuerste Grabart, und die Unterschiede zwischen Schweizer Gemeinden sind gross. Comparis vergleicht die Friedhofsgebühren und zeigt eine erhebliche Bandbreite. Diese Posten kommen zusammen:

Erwerb des NutzungsrechtsEinmalige Gebühr für die erste Periode. Der grösste Posten.
VerlängerungWiederkehrend, meist alle 5 bis 10 Jahre.
GrabmalStein, Einfassung, Fundament, spätere Ergänzung der Inschriften. Ihr Eigentum.
GrabunterhaltBepflanzung und Pflege – selbst oder über einen Unterhaltsvertrag.
Jede weitere BeisetzungÖffnungs- und Beisetzungsgebühr, dazu die Verlängerung des Nutzungsrechts.

Eine Besonderheit, die viele übersehen: In zahlreichen Gemeinden sind Bestattungen für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde in einem Reihengrab weitgehend gebührenfrei, während ein Familiengrab immer kostet. Wer auswärts bestattet werden möchte, zahlt in der Regel zusätzlich.

Angehörige nachträglich zusammenführen

Das ist der häufigste Grund, warum uns Familien anrufen. Die Konstellation ist fast immer dieselbe: Ein Elternteil ist vor Jahren in einem Reihengrab bestattet worden, der andere ist jetzt gestorben, und die Familie möchte, dass beide zusammenliegen.

Das ist möglich – über eine Umbettung des Sarges oder, bei einer Urne, über eine Urnenumbettung ins Familiengrab. Was Sie dafür brauchen:

  1. Ein Familiengrab mit Platz

    Entweder besteht bereits eines, oder es wird neu erworben. Die Friedhofverwaltung sagt Ihnen, ob eine zusätzliche Beisetzung möglich ist.

  2. Eine Bewilligung

    Für die Entnahme aus dem bisherigen Grab. Die Zusammenführung von Ehepartnern im Familiengrab ist einer der Gründe, die regelmässig anerkannt werden.

  3. Einigkeit in der Familie

    Alle gleichrangigen Angehörigen müssen zustimmen. Siehe Wer darf ein Grab öffnen lassen?

Ob die Ruhezeit im Ausgangsgrab abgelaufen ist, entscheidet über Aufwand und Dauer – nicht über die grundsätzliche Möglichkeit.

Wem das Grab gehört und wer entscheidet

Auch beim Familiengrab erwerben Sie kein Eigentum am Boden, sondern ein befristetes Nutzungsrecht. Im Register der Friedhofverwaltung ist eine Person als Inhaberin oder Inhaber eingetragen. Diese Person entscheidet über Verlängerung, weitere Beisetzungen und Gestaltung – und erhält die Rechnungen.

Stirbt sie, muss das Nutzungsrecht übertragen werden. Regeln Sie das früh: Ein nicht übertragenes Nutzungsrecht ist ein häufiger Grund dafür, dass eine Familie ein Grab verliert, das sie eigentlich behalten wollte – weil die Verlängerungsrechnung an eine verstorbene Person ging und niemand reagierte.

Was am Ende passiert

Wird nicht mehr verlängert, wird das Familiengrab aufgehoben. Die Angehörigen entfernen Grabmal und Bepflanzung, die Gemeinde ebnet die Stelle ein und vergibt sie später neu. Die sterblichen Überreste bleiben dabei in der Regel an Ort und Stelle – ausführlich beschrieben unter Grabräumung.

Wenn Sie möchten, dass die Familie an einem anderen Ort zusammenbleibt, ist der Zeitpunkt vor der Aufhebung. Wir klären kostenlos ab, was in Ihrem Fall möglich ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange besteht ein Familiengrab in der Schweiz?

Das Nutzungsrecht wird für eine bestimmte Dauer erteilt – häufig 20 bis 30 Jahre, je nach Gemeinde – und kann anschliessend verlängert werden, meist in Schritten von fünf oder zehn Jahren. Bei jeder neuen Beisetzung muss das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist reichen.

Was kostet ein Familiengrab in der Schweiz?

Es ist die teuerste Grabart, und die Gebühren unterscheiden sich zwischen den Gemeinden erheblich. Zusammen kommen der Erwerb des Nutzungsrechts, die periodische Verlängerung, das Grabmal, der Grabunterhalt und bei jeder weiteren Beisetzung eine Öffnungsgebühr. Massgebend ist der Gebührentarif Ihrer Gemeinde.

Wie viele Personen finden in einem Familiengrab Platz?

Bei Erdbestattungen üblicherweise zwei Särge, teilweise mehr, wenn übereinander bestattet werden kann. Urnen benötigen deutlich weniger Platz; in vielen Gemeinden können mehrere Urnen zusätzlich beigesetzt werden, auch neben einem bereits vorhandenen Sarg.

Kann ein Reihengrab nachträglich in ein Familiengrab umgewandelt werden?

Nein. Ein Reihengrab läuft nach Ablauf der Ruhefrist aus und ist in der Regel nicht verlängerbar. Wenn Angehörige zusammenliegen sollen, ist der Weg eine Umbettung in ein Familiengrab – mit Bewilligung und Zustimmung aller gleichrangigen Angehörigen.

Können Ehepartner nachträglich zusammengeführt werden?

Ja. Die Zusammenführung von Ehepartnern im Familiengrab ist einer der Gründe, die für eine Umbettung regelmässig anerkannt werden. Nötig sind ein Familiengrab mit Platz, eine Bewilligung für die Entnahme aus dem bisherigen Grab und die Zustimmung aller gleichrangigen Angehörigen.

Was passiert, wenn die eingetragene Person des Nutzungsrechts stirbt?

Das Nutzungsrecht muss auf eine andere Person übertragen werden. Geschieht das nicht, gehen Verlängerungsrechnungen ins Leere und das Grab kann aufgehoben werden, obwohl die Familie es behalten wollte. Melden Sie der Friedhofverwaltung frühzeitig, wer künftig zuständig ist.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, ob das in Ihrem Fall möglich ist?

Schildern Sie uns die Situation – Grab, Gemeinde und Ihr Ziel. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen und sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht. Erst danach entstehen Kosten.

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