Viele Familien merken erst Jahre nach einer Bestattung, dass sie sich für die falsche Grabart entschieden haben – nämlich dann, wenn der zweite Elternteil stirbt und man feststellt, dass ein Reihengrab keine zweite Person aufnimmt. Dieser Beitrag erklärt, was ein Familiengrab kann, was es kostet und was sich im Nachhinein noch reparieren lässt.
Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab
Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, das Grundprinzip ist aber überall dasselbe:
| Reihengrab | Wird der Reihe nach zugeteilt, nimmt eine Person auf, läuft nach Ablauf der Ruhefrist aus und kann in der Regel nicht verlängert werden. Die günstigste Variante. |
|---|---|
| Familiengrab / Kaufgrab | Wird frei gewählt, nimmt mehrere Personen auf und das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Die teuerste Variante – und die einzige, die über Generationen bestehen kann. |
| Gemeinschaftsgrab | Gemeinsame Anlage, oft ohne individuelle Kennzeichnung, mit Unterhalt durch die Gemeinde. Keine spätere Zubestattung und in der Regel keine Entnahme. |
| Urnennische / Kolumbarium | Nische in einer Wand für eine oder mehrere Urnen, mit befristetem Nutzungsrecht. |
Der teure Irrtum
Ein Reihengrab lässt sich nachträglich nicht in ein Familiengrab umwandeln. Wenn Sie möchten, dass Ehepartner später nebeneinander liegen, muss das bei der ersten Bestattung entschieden werden – oder später über eine Umbettung korrigiert werden.
Wie lange ein Familiengrab besteht
Das Nutzungsrecht wird für eine bestimmte Dauer erteilt – häufig 20 bis 30 Jahre, je nach Gemeinde. Danach kann es verlängert werden, oft in Schritten von fünf oder zehn Jahren, solange die Gemeinde das Grabfeld weiterführt.
Zwei Regeln, die fast überall gelten:
- Bei jeder neuen Beisetzung im Grab läuft die Ruhefrist für diese Person neu – das Nutzungsrecht muss deshalb mindestens bis zu deren Ablauf reichen und wird entsprechend verlängert.
- Wird nicht verlängert, wird das Grab behandelt wie ein abgelaufenes Reihengrab: Es wird abgeräumt und neu vergeben. Siehe Grab auflösen.
Wie viele Personen Platz finden
Das hängt von der Grösse der Grabstelle und der Bestattungsart ab:
- Erdbestattungen: Ein Familiengrab nimmt üblicherweise zwei Särge auf, teilweise auch mehr, wenn übereinander bestattet wird und die Bodenverhältnisse es zulassen.
- Urnen: Deutlich mehr. In vielen Gemeinden können in einem Familiengrab mehrere Urnen zusätzlich beigesetzt werden, auch neben einem bereits vorhandenen Sarg.
- Kombination: Sarg und Urnen im selben Grab ist verbreitet und meist unproblematisch.
Die konkrete Zahl steht im Friedhofreglement Ihrer Gemeinde und hängt an der Grabgrösse. Fragen Sie nach, bevor Sie planen – nicht danach.
Was ein Familiengrab kostet
Ein Familiengrab ist die teuerste Grabart, und die Unterschiede zwischen Schweizer Gemeinden sind gross. Comparis vergleicht die Friedhofsgebühren und zeigt eine erhebliche Bandbreite. Diese Posten kommen zusammen:
| Erwerb des Nutzungsrechts | Einmalige Gebühr für die erste Periode. Der grösste Posten. |
|---|---|
| Verlängerung | Wiederkehrend, meist alle 5 bis 10 Jahre. |
| Grabmal | Stein, Einfassung, Fundament, spätere Ergänzung der Inschriften. Ihr Eigentum. |
| Grabunterhalt | Bepflanzung und Pflege – selbst oder über einen Unterhaltsvertrag. |
| Jede weitere Beisetzung | Öffnungs- und Beisetzungsgebühr, dazu die Verlängerung des Nutzungsrechts. |
Eine Besonderheit, die viele übersehen: In zahlreichen Gemeinden sind Bestattungen für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde in einem Reihengrab weitgehend gebührenfrei, während ein Familiengrab immer kostet. Wer auswärts bestattet werden möchte, zahlt in der Regel zusätzlich.
Angehörige nachträglich zusammenführen
Das ist der häufigste Grund, warum uns Familien anrufen. Die Konstellation ist fast immer dieselbe: Ein Elternteil ist vor Jahren in einem Reihengrab bestattet worden, der andere ist jetzt gestorben, und die Familie möchte, dass beide zusammenliegen.
Das ist möglich – über eine Umbettung des Sarges oder, bei einer Urne, über eine Urnenumbettung ins Familiengrab. Was Sie dafür brauchen:
Ein Familiengrab mit Platz
Entweder besteht bereits eines, oder es wird neu erworben. Die Friedhofverwaltung sagt Ihnen, ob eine zusätzliche Beisetzung möglich ist.
Eine Bewilligung
Für die Entnahme aus dem bisherigen Grab. Die Zusammenführung von Ehepartnern im Familiengrab ist einer der Gründe, die regelmässig anerkannt werden.
Einigkeit in der Familie
Alle gleichrangigen Angehörigen müssen zustimmen. Siehe Wer darf ein Grab öffnen lassen?
Ob die Ruhezeit im Ausgangsgrab abgelaufen ist, entscheidet über Aufwand und Dauer – nicht über die grundsätzliche Möglichkeit.
Wem das Grab gehört und wer entscheidet
Auch beim Familiengrab erwerben Sie kein Eigentum am Boden, sondern ein befristetes Nutzungsrecht. Im Register der Friedhofverwaltung ist eine Person als Inhaberin oder Inhaber eingetragen. Diese Person entscheidet über Verlängerung, weitere Beisetzungen und Gestaltung – und erhält die Rechnungen.
Stirbt sie, muss das Nutzungsrecht übertragen werden. Regeln Sie das früh: Ein nicht übertragenes Nutzungsrecht ist ein häufiger Grund dafür, dass eine Familie ein Grab verliert, das sie eigentlich behalten wollte – weil die Verlängerungsrechnung an eine verstorbene Person ging und niemand reagierte.
Was am Ende passiert
Wird nicht mehr verlängert, wird das Familiengrab aufgehoben. Die Angehörigen entfernen Grabmal und Bepflanzung, die Gemeinde ebnet die Stelle ein und vergibt sie später neu. Die sterblichen Überreste bleiben dabei in der Regel an Ort und Stelle – ausführlich beschrieben unter Grabräumung.
Wenn Sie möchten, dass die Familie an einem anderen Ort zusammenbleibt, ist der Zeitpunkt vor der Aufhebung. Wir klären kostenlos ab, was in Ihrem Fall möglich ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Stadt Bern – Grabarten und Beisetzungen
- Comparis – Friedhofsgebühren: Preise für Bestattungen, Gräber und Urnennischen
- Kanton Luzern, Verordnung über das Bestattungswesen (§ 16 Exhumation, § 17 Grabesruhe)
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.