Gemeinschaftsgrab

Gemeinschaftsgrab in der Schweiz: Ablauf, Kosten und was danach nicht mehr geht

Kurz gesagt: Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche ohne eigene, markierte Grabstelle in einer gemeinsamen Anlage beigesetzt, oft direkt in die Erde oder in eine Gruft. Für Einwohnerinnen und Einwohner ist es vielerorts kostenlos oder kostet einige hundert Franken, in Bern etwa CHF 270.25. Der wichtigste Punkt steht selten im Prospekt: Was einmal im Gemeinschaftsgrab liegt, lässt sich in aller Regel nicht mehr herausholen. Hier lesen Sie, wie es funktioniert, was es kostet und welche Alternativen es gibt.

Aktualisiert: 4. Oktober 2026Lesezeit: 8 MinutenVon Exhumation.ch, Bolligen bei Bern

Das Gemeinschaftsgrab ist in vielen Schweizer Städten eine der häufigsten Grabarten nach einer Kremation: schlicht, ohne Grabpflege für die Familie und meist günstig. Wir schreiben darüber aus einem bestimmten Grund. Ein Gemeinschaftsgrab ist der häufigste Fall, in dem wir Angehörigen sagen müssen, dass eine spätere Umbettung nicht mehr möglich ist. Dieser Beitrag soll helfen, die Entscheidung vorher bewusst zu treffen.

Das Wichtigste vorweg

Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche oft direkt in die Erde oder in eine Gruft gegeben, ohne markierte Stelle. Die Stadt Bern hält in ihrem Merkblatt fest, dass die Asche beziehungsweise die Urne später nicht mehr aus dem Grab entnommen werden kann, und lässt sich das von den Hinterbliebenen schriftlich bestätigen. Wer eine spätere Zusammenführung, einen Umzug oder eine Rückführung nicht ausschliessen kann, sollte vorher eine andere Grabart prüfen.

Was ein Gemeinschaftsgrab ist

Ein Gemeinschaftsgrab ist eine Grabanlage, in der Verstorbene nicht in einer eigenen, abgegrenzten Grabstelle ruhen. Sie werden gemeinsam in einem Rasenfeld, in einer Gruft oder unter einem Baum beigesetzt. Die Friedhofverwaltung legt die Anlage an und pflegt sie. Angehörige erhalten keine bestimmte Stelle, die sie gestalten oder verlängern könnten.

Typisch für ein Gemeinschaftsgrab in der Schweiz sind:

  • Keine eigene Grabstelle. Der genaue Ort der Beisetzung ist für Angehörige nicht erkennbar.
  • Kein Grabmal und keine Bepflanzung durch die Familie. Den Unterhalt übernimmt das Friedhofspersonal.
  • Namen je nach Friedhof. Auf einer gemeinsamen Stele, einer Platte, im Boden eingelassen – oder gar nicht.
  • Meist für Urnen. Einzelne Städte wie Bern und Luzern führen in ihren Tarifen auch Gemeinschaftsgräber für Erdbestattungen.

Welche Varianten Ihre Gemeinde anbietet, steht im Friedhofreglement. Das Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt, einheitliche Regeln gibt es nicht.

Wie die Beisetzung abläuft

Wie die Asche ins Gemeinschaftsgrab gelangt, unterscheidet sich von Friedhof zu Friedhof. Zwei amtliche Beispiele zeigen die Bandbreite.

Stadt Bern: Das Gemeinschaftsgrab wird auf allen drei städtischen Friedhöfen angeboten. Bei einer Beisetzung in die Gruft wird die Asche direkt aus der Urne in die Gruft gegeben. Im Rasenfeld wird die Asche mit oder ohne Urne in die Erde beigesetzt; verwendet werden Urnen, die rasch zu Erde zerfallen.

Stadt Winterthur: Im Gemeinschaftsgrab Birkenhain auf dem Friedhof Rosenberg wird die Asche in vergänglichen Holz- oder Tonurnen anonym in einer Blumenwiese beigesetzt. Im Gemeinschaftsgrab Wald wird die Asche ohne Urne beigesetzt.

Zum Gedenken gelten fast überall ähnliche Regeln:

  • Blumen legen Sie an einem gemeinsamen Gedenkplatz nieder, nicht an der Beisetzungsstelle. So handhabt es etwa Bern.
  • Namensnennung ist vielerorts auf Wunsch möglich, in Bern auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Namen werden dort in Messingstäbe oder Metallplatten graviert, je nach Friedhof im Boden oder an einer Stele.
  • Kosten der Inschrift tragen in der Regel die Angehörigen, so ausdrücklich in Winterthur bei der Namensbank.

Ob Angehörige bei der Beisetzung selbst anwesend sein können, regeln die Friedhöfe unterschiedlich. Fragen Sie die Friedhofverwaltung danach, bevor Sie sich festlegen.

Gemeinschaftsgrab, anonymes Grab, Gemeinschaftsbaum

Die Begriffe überschneiden sich. Der Preisüberwacher unterscheidet in seiner Erhebung von 2022 zwei Formen: das Gemeinschaftsgrab Urne anonym und das Gemeinschaftsgrab Urne mit Namensnennung.

Basel-Stadt bietet auf dem Friedhof am Hörnli beide Formen an. Beim anonymen Gemeinschaftsgrab gibt es weder ein persönliches Grabmal noch eine Beschriftung. Bei einem anderen Gemeinschaftsgrab können Angehörige eine Namenstafel errichten. Daneben gibt es Gemeinschaftsbäume, bei denen Urnen unter einem Baum beigesetzt werden, etwa in Basel und Luzern.

Ein anonymes Grab ist also meist eine Variante des Gemeinschaftsgrabs, kein eigener Grabtyp. Für eine spätere Entnahme zählt nicht der Name, sondern etwas anderes: Liegt die Asche in einer eigenen Urne an einer bekannten Stelle, oder wurde sie ohne Markierung in die Erde gegeben? Stellen Sie diese Frage bei jeder Variante ausdrücklich.

Was ein Gemeinschaftsgrab kostet

Die Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest. Die folgenden Zahlen stammen aus den publizierten Tarifen der Städte. Sie sind Beispiele und gelten nur für die jeweilige Stadt.

Stadt BernUrne im Gemeinschaftsgrab: CHF 270.25 für Einwohnerinnen und Einwohner (Verwaltungsgebühr CHF 54.05 und Grabfeldunterhalt für 20 Jahre CHF 216.20), CHF 1'658.00 für Auswärtige. Namensnennung zusätzlich CHF 162.15 bis CHF 324.30 je nach Friedhof. Tarif ab 1. Januar 2024, inklusive MWST.
Stadt LuzernUrne ohne Namensnennung: CHF 350, Auswärtige CHF 550. Mit Namensnennung: CHF 500, Auswärtige CHF 800, zuzüglich Beschriftung (im Friedental CHF 200, in Littau und Staffeln CHF 32 pro Buchstabe). Exklusive MWST.
Basel-StadtAnonymes Gemeinschaftsgrab auf dem Hörnli: kostenlos, wenn die verstorbene Person in Basel-Stadt wohnte. Eine Namenstafel ist kostenpflichtig.
Stadt ZürichGemäss Erhebung des Preisüberwachers von 2022 für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos, mit und ohne Namensnennung.

Der Preisüberwacher hat 2022 die Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte verglichen. Das anonyme Gemeinschaftsgrab für Urnen war für Einwohner in 16 Kantonshauptstädten gratis, das sind 64 % der Städte mit diesem Angebot. Er empfiehlt Höchstwerte von CHF 100 für Einwohner und CHF 500 für Auswärtige; mit Namensnennung CHF 500 beziehungsweise CHF 1'000.

Zwei Punkte gehen in der Praxis oft unter:

  • Der Wohnsitz entscheidet. Für Auswärtige kostet dasselbe Gemeinschaftsgrab in Bern rund sechsmal so viel wie für Einwohner.
  • Günstiger ist es nicht überall. In Luzern ist das Urnenreihengrab für Einwohner kostenlos, das Gemeinschaftsgrab kostet CHF 350. Wer nur aus Kostengründen wählt, sollte den Tarif der eigenen Gemeinde ansehen.

Nicht enthalten sind Kremation, Urne, Bestatter und Trauerfeier. Massgebend ist immer der aktuelle Tarif Ihrer Gemeinde.

Ruhefrist: Wie lange ein Gemeinschaftsgrab besteht

Auch beim Gemeinschaftsgrab gilt eine Ruhefrist. Die Stadt Bern berechnet Grabplatz und Grabfeldunterhalt für 20 Jahre. Der Preisüberwacher nennt Abweichungen: In Zug beträgt die Ruhefrist für das Gemeinschaftsgrab 10 Jahre, in Lausanne für Urnenbestattungen 25 Jahre, bei späterer Beisetzung 30 Jahre.

Ein persönliches Nutzungsrecht, das Sie wie beim Familiengrab verlängern könnten, gibt es beim Gemeinschaftsgrab in der Regel nicht. Ihnen ist ja keine bestimmte Stelle zugeteilt. Mehr zu den Fristen lesen Sie im Beitrag Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz.

Später umbetten: warum das in der Regel nicht geht

Das ist der Punkt, den Familien bei der Wahl am häufigsten unterschätzen. Die Städte sagen es deutlich:

  • Bern: «Bei beiden Beisetzungsarten kann die Asche, respektive die Urne, später nicht mehr aus dem Grab entnommen werden.» Die Hinterbliebenen unterzeichnen dafür eine Einverständniserklärung.
  • Winterthur: Für das Gemeinschaftsgrab Birkenhain und das Gemeinschaftsgrab Wald hält die Stadt fest, dass eine spätere Ausgrabung oder Umplatzierung der Urne nicht mehr möglich ist.

Der Grund ist praktisch, nicht bürokratisch. Wird die Asche ohne Urne oder in einer rasch zerfallenden Urne in eine gemeinsame Fläche gegeben, ist sie nach kurzer Zeit nicht mehr individuell zuordenbar. Auch wir lehnen solche Anfragen deshalb ab; auf unserer Seite zur Umbettung steht das bewusst an prominenter Stelle.

Anders beim Urnenreihengrab: Dort liegt die Urne an einer bekannten Stelle. Eine Entnahme ist mit Bewilligung grundsätzlich möglich. Die Stadt Luzern verrechnet für eine Urnenausgrabung CHF 150 vor und CHF 100 nach Ablauf der Grabesruhe. Wie das Verfahren abläuft, erklären wir unter Umbettung einer Urne.

Wann Familien es später bereuen

Drei Situationen erleben wir immer wieder: Der überlebende Partner möchte später gemeinsam in einem Familiengrab ruhen. Die Familie zieht in einen anderen Kanton und möchte das Grab in der Nähe haben. Oder es entsteht der Wunsch, die Asche ins Herkunftsland zu bringen, siehe Rückführung ins Ausland. Liegt die Asche im Gemeinschaftsgrab, ist keiner dieser Wege mehr offen.

Gemeinschaftsgrab, Urnenreihengrab oder Familiengrab

Die drei häufigsten Optionen nach einer Kremation im Überblick, mit Tarifen der Stadt Bern als Beispiel:

GemeinschaftsgrabKeine eigene Stelle, keine Grabpflege durch die Familie, Namen allenfalls gemeinsam. Bern: CHF 270.25 für 20 Jahre (Einwohner). Spätere Entnahme: nicht möglich.
UrnenreihengrabEigene, markierte Stelle mit Grabmal, Pflege durch die Familie. Bern: CHF 2'551.25 für 20 Jahre (Einwohner); in Luzern für Einwohner kostenlos. Spätere Entnahme: mit Bewilligung möglich.
FamiliengrabEigenes Nutzungsrecht, verlängerbar, weitere Beisetzungen möglich. Bern: CHF 9'513.25 für 40 Jahre (Urne, Einwohner). Spätere Entnahme: mit Bewilligung möglich. Mehr dazu im Beitrag Familiengrab in der Schweiz.

Das Gemeinschaftsgrab ist damit die einfachste und oft günstigste Lösung. Es ist aber auch die einzige der drei, die sich nicht korrigieren lässt.

Fünf Fragen vor dem Entscheid

Nehmen Sie sich für diese Fragen Zeit, auch wenn die ersten Tage nach einem Todesfall drängen:

  1. Was hat die verstorbene Person gewünscht? Ein ausdrücklicher Wunsch nach einem Gemeinschaftsgrab ist ein guter Grund dafür.
  2. Soll später jemand dazukommen? Wenn ja, ist ein Familiengrab die passende Grabart.
  3. Ist ein Umzug oder eine Rückführung denkbar? Dann sollte die Asche an einer Stelle liegen, aus der sie sich mit Bewilligung entnehmen lässt.
  4. Brauchen Angehörige einen eigenen Ort? Manche vermissen später einen Platz, an dem sie direkt eine Blume niederlegen können.
  5. Muss heute entschieden werden? Oft nicht. Viele Friedhofverwaltungen bewahren eine Urne eine gewisse Zeit auf, oder die Familie nimmt sie mit. In Luzern fällt dafür eine Administrationsgebühr von CHF 90 an. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach Fristen und Bedingungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Asche aus einem bestehenden Grab noch entnommen werden kann, klären wir das kostenlos ab. Schildern Sie uns Friedhof, Grabart und Ihr Ziel über die Kontaktseite. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist und was nicht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was ist ein Gemeinschaftsgrab?

Ein Gemeinschaftsgrab ist eine gemeinsame Grabanlage ohne eigene, abgegrenzte Grabstelle. Die Asche wird in einem Rasenfeld, einer Gruft oder unter einem Baum beigesetzt, die Pflege übernimmt der Friedhof. Namen stehen je nach Friedhof auf einer gemeinsamen Stele oder Platte oder werden gar nicht genannt.

Was kostet ein Gemeinschaftsgrab in der Schweiz?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. In der Stadt Bern kostet die Beisetzung einer Urne für Einwohnerinnen und Einwohner CHF 270.25, in Luzern CHF 350 ohne Namensnennung. In Basel-Stadt ist das anonyme Gemeinschaftsgrab für Einwohner kostenlos. Für Auswärtige sind die Gebühren deutlich höher.

Kann man eine Urne aus dem Gemeinschaftsgrab später umbetten?

In aller Regel nicht. Die Asche wird oft ohne Urne oder in einer rasch zerfallenden Urne beigesetzt und ist danach nicht mehr individuell zuordenbar. Die Städte Bern und Winterthur halten ausdrücklich fest, dass eine spätere Entnahme nicht möglich ist.

Ist ein Gemeinschaftsgrab dasselbe wie ein anonymes Grab?

Nicht ganz. Das anonyme Grab ist meist eine Variante des Gemeinschaftsgrabs, ohne Namen und ohne Grabmal. Viele Friedhöfe bieten daneben Gemeinschaftsgräber mit Namensnennung an, etwa auf einer gemeinsamen Stele.

Darf man am Gemeinschaftsgrab Blumen hinlegen?

Ja, aber in der Regel nicht an der Beisetzungsstelle selbst. Blumen werden an einem gemeinsamen Gedenkplatz niedergelegt. Eine eigene Bepflanzung oder ein Grabstein ist nicht möglich.

Wie lange besteht ein Gemeinschaftsgrab?

Auch für das Gemeinschaftsgrab gilt eine Ruhefrist, die die Gemeinde festlegt. In der Stadt Bern sind es 20 Jahre, in Zug 10 Jahre, in Lausanne für Urnen 25 Jahre. Ein persönliches Nutzungsrecht, das sich verlängern liesse, gibt es in der Regel nicht.

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