Das Gemeinschaftsgrab ist in vielen Schweizer Städten eine der häufigsten Grabarten nach einer Kremation: schlicht, ohne Grabpflege für die Familie und meist günstig. Wir schreiben darüber aus einem bestimmten Grund. Ein Gemeinschaftsgrab ist der häufigste Fall, in dem wir Angehörigen sagen müssen, dass eine spätere Umbettung nicht mehr möglich ist. Dieser Beitrag soll helfen, die Entscheidung vorher bewusst zu treffen.
Das Wichtigste vorweg
Im Gemeinschaftsgrab wird die Asche oft direkt in die Erde oder in eine Gruft gegeben, ohne markierte Stelle. Die Stadt Bern hält in ihrem Merkblatt fest, dass die Asche beziehungsweise die Urne später nicht mehr aus dem Grab entnommen werden kann, und lässt sich das von den Hinterbliebenen schriftlich bestätigen. Wer eine spätere Zusammenführung, einen Umzug oder eine Rückführung nicht ausschliessen kann, sollte vorher eine andere Grabart prüfen.
Was ein Gemeinschaftsgrab ist
Ein Gemeinschaftsgrab ist eine Grabanlage, in der Verstorbene nicht in einer eigenen, abgegrenzten Grabstelle ruhen. Sie werden gemeinsam in einem Rasenfeld, in einer Gruft oder unter einem Baum beigesetzt. Die Friedhofverwaltung legt die Anlage an und pflegt sie. Angehörige erhalten keine bestimmte Stelle, die sie gestalten oder verlängern könnten.
Typisch für ein Gemeinschaftsgrab in der Schweiz sind:
- Keine eigene Grabstelle. Der genaue Ort der Beisetzung ist für Angehörige nicht erkennbar.
- Kein Grabmal und keine Bepflanzung durch die Familie. Den Unterhalt übernimmt das Friedhofspersonal.
- Namen je nach Friedhof. Auf einer gemeinsamen Stele, einer Platte, im Boden eingelassen – oder gar nicht.
- Meist für Urnen. Einzelne Städte wie Bern und Luzern führen in ihren Tarifen auch Gemeinschaftsgräber für Erdbestattungen.
Welche Varianten Ihre Gemeinde anbietet, steht im Friedhofreglement. Das Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt, einheitliche Regeln gibt es nicht.
Wie die Beisetzung abläuft
Wie die Asche ins Gemeinschaftsgrab gelangt, unterscheidet sich von Friedhof zu Friedhof. Zwei amtliche Beispiele zeigen die Bandbreite.
Stadt Bern: Das Gemeinschaftsgrab wird auf allen drei städtischen Friedhöfen angeboten. Bei einer Beisetzung in die Gruft wird die Asche direkt aus der Urne in die Gruft gegeben. Im Rasenfeld wird die Asche mit oder ohne Urne in die Erde beigesetzt; verwendet werden Urnen, die rasch zu Erde zerfallen.
Stadt Winterthur: Im Gemeinschaftsgrab Birkenhain auf dem Friedhof Rosenberg wird die Asche in vergänglichen Holz- oder Tonurnen anonym in einer Blumenwiese beigesetzt. Im Gemeinschaftsgrab Wald wird die Asche ohne Urne beigesetzt.
Zum Gedenken gelten fast überall ähnliche Regeln:
- Blumen legen Sie an einem gemeinsamen Gedenkplatz nieder, nicht an der Beisetzungsstelle. So handhabt es etwa Bern.
- Namensnennung ist vielerorts auf Wunsch möglich, in Bern auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Namen werden dort in Messingstäbe oder Metallplatten graviert, je nach Friedhof im Boden oder an einer Stele.
- Kosten der Inschrift tragen in der Regel die Angehörigen, so ausdrücklich in Winterthur bei der Namensbank.
Ob Angehörige bei der Beisetzung selbst anwesend sein können, regeln die Friedhöfe unterschiedlich. Fragen Sie die Friedhofverwaltung danach, bevor Sie sich festlegen.
Gemeinschaftsgrab, anonymes Grab, Gemeinschaftsbaum
Die Begriffe überschneiden sich. Der Preisüberwacher unterscheidet in seiner Erhebung von 2022 zwei Formen: das Gemeinschaftsgrab Urne anonym und das Gemeinschaftsgrab Urne mit Namensnennung.
Basel-Stadt bietet auf dem Friedhof am Hörnli beide Formen an. Beim anonymen Gemeinschaftsgrab gibt es weder ein persönliches Grabmal noch eine Beschriftung. Bei einem anderen Gemeinschaftsgrab können Angehörige eine Namenstafel errichten. Daneben gibt es Gemeinschaftsbäume, bei denen Urnen unter einem Baum beigesetzt werden, etwa in Basel und Luzern.
Ein anonymes Grab ist also meist eine Variante des Gemeinschaftsgrabs, kein eigener Grabtyp. Für eine spätere Entnahme zählt nicht der Name, sondern etwas anderes: Liegt die Asche in einer eigenen Urne an einer bekannten Stelle, oder wurde sie ohne Markierung in die Erde gegeben? Stellen Sie diese Frage bei jeder Variante ausdrücklich.
Was ein Gemeinschaftsgrab kostet
Die Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest. Die folgenden Zahlen stammen aus den publizierten Tarifen der Städte. Sie sind Beispiele und gelten nur für die jeweilige Stadt.
| Stadt Bern | Urne im Gemeinschaftsgrab: CHF 270.25 für Einwohnerinnen und Einwohner (Verwaltungsgebühr CHF 54.05 und Grabfeldunterhalt für 20 Jahre CHF 216.20), CHF 1'658.00 für Auswärtige. Namensnennung zusätzlich CHF 162.15 bis CHF 324.30 je nach Friedhof. Tarif ab 1. Januar 2024, inklusive MWST. |
|---|---|
| Stadt Luzern | Urne ohne Namensnennung: CHF 350, Auswärtige CHF 550. Mit Namensnennung: CHF 500, Auswärtige CHF 800, zuzüglich Beschriftung (im Friedental CHF 200, in Littau und Staffeln CHF 32 pro Buchstabe). Exklusive MWST. |
| Basel-Stadt | Anonymes Gemeinschaftsgrab auf dem Hörnli: kostenlos, wenn die verstorbene Person in Basel-Stadt wohnte. Eine Namenstafel ist kostenpflichtig. |
| Stadt Zürich | Gemäss Erhebung des Preisüberwachers von 2022 für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos, mit und ohne Namensnennung. |
Der Preisüberwacher hat 2022 die Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte verglichen. Das anonyme Gemeinschaftsgrab für Urnen war für Einwohner in 16 Kantonshauptstädten gratis, das sind 64 % der Städte mit diesem Angebot. Er empfiehlt Höchstwerte von CHF 100 für Einwohner und CHF 500 für Auswärtige; mit Namensnennung CHF 500 beziehungsweise CHF 1'000.
Zwei Punkte gehen in der Praxis oft unter:
- Der Wohnsitz entscheidet. Für Auswärtige kostet dasselbe Gemeinschaftsgrab in Bern rund sechsmal so viel wie für Einwohner.
- Günstiger ist es nicht überall. In Luzern ist das Urnenreihengrab für Einwohner kostenlos, das Gemeinschaftsgrab kostet CHF 350. Wer nur aus Kostengründen wählt, sollte den Tarif der eigenen Gemeinde ansehen.
Nicht enthalten sind Kremation, Urne, Bestatter und Trauerfeier. Massgebend ist immer der aktuelle Tarif Ihrer Gemeinde.
Ruhefrist: Wie lange ein Gemeinschaftsgrab besteht
Auch beim Gemeinschaftsgrab gilt eine Ruhefrist. Die Stadt Bern berechnet Grabplatz und Grabfeldunterhalt für 20 Jahre. Der Preisüberwacher nennt Abweichungen: In Zug beträgt die Ruhefrist für das Gemeinschaftsgrab 10 Jahre, in Lausanne für Urnenbestattungen 25 Jahre, bei späterer Beisetzung 30 Jahre.
Ein persönliches Nutzungsrecht, das Sie wie beim Familiengrab verlängern könnten, gibt es beim Gemeinschaftsgrab in der Regel nicht. Ihnen ist ja keine bestimmte Stelle zugeteilt. Mehr zu den Fristen lesen Sie im Beitrag Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz.
Später umbetten: warum das in der Regel nicht geht
Das ist der Punkt, den Familien bei der Wahl am häufigsten unterschätzen. Die Städte sagen es deutlich:
- Bern: «Bei beiden Beisetzungsarten kann die Asche, respektive die Urne, später nicht mehr aus dem Grab entnommen werden.» Die Hinterbliebenen unterzeichnen dafür eine Einverständniserklärung.
- Winterthur: Für das Gemeinschaftsgrab Birkenhain und das Gemeinschaftsgrab Wald hält die Stadt fest, dass eine spätere Ausgrabung oder Umplatzierung der Urne nicht mehr möglich ist.
Der Grund ist praktisch, nicht bürokratisch. Wird die Asche ohne Urne oder in einer rasch zerfallenden Urne in eine gemeinsame Fläche gegeben, ist sie nach kurzer Zeit nicht mehr individuell zuordenbar. Auch wir lehnen solche Anfragen deshalb ab; auf unserer Seite zur Umbettung steht das bewusst an prominenter Stelle.
Anders beim Urnenreihengrab: Dort liegt die Urne an einer bekannten Stelle. Eine Entnahme ist mit Bewilligung grundsätzlich möglich. Die Stadt Luzern verrechnet für eine Urnenausgrabung CHF 150 vor und CHF 100 nach Ablauf der Grabesruhe. Wie das Verfahren abläuft, erklären wir unter Umbettung einer Urne.
Wann Familien es später bereuen
Drei Situationen erleben wir immer wieder: Der überlebende Partner möchte später gemeinsam in einem Familiengrab ruhen. Die Familie zieht in einen anderen Kanton und möchte das Grab in der Nähe haben. Oder es entsteht der Wunsch, die Asche ins Herkunftsland zu bringen, siehe Rückführung ins Ausland. Liegt die Asche im Gemeinschaftsgrab, ist keiner dieser Wege mehr offen.
Gemeinschaftsgrab, Urnenreihengrab oder Familiengrab
Die drei häufigsten Optionen nach einer Kremation im Überblick, mit Tarifen der Stadt Bern als Beispiel:
| Gemeinschaftsgrab | Keine eigene Stelle, keine Grabpflege durch die Familie, Namen allenfalls gemeinsam. Bern: CHF 270.25 für 20 Jahre (Einwohner). Spätere Entnahme: nicht möglich. |
|---|---|
| Urnenreihengrab | Eigene, markierte Stelle mit Grabmal, Pflege durch die Familie. Bern: CHF 2'551.25 für 20 Jahre (Einwohner); in Luzern für Einwohner kostenlos. Spätere Entnahme: mit Bewilligung möglich. |
| Familiengrab | Eigenes Nutzungsrecht, verlängerbar, weitere Beisetzungen möglich. Bern: CHF 9'513.25 für 40 Jahre (Urne, Einwohner). Spätere Entnahme: mit Bewilligung möglich. Mehr dazu im Beitrag Familiengrab in der Schweiz. |
Das Gemeinschaftsgrab ist damit die einfachste und oft günstigste Lösung. Es ist aber auch die einzige der drei, die sich nicht korrigieren lässt.
Fünf Fragen vor dem Entscheid
Nehmen Sie sich für diese Fragen Zeit, auch wenn die ersten Tage nach einem Todesfall drängen:
- Was hat die verstorbene Person gewünscht? Ein ausdrücklicher Wunsch nach einem Gemeinschaftsgrab ist ein guter Grund dafür.
- Soll später jemand dazukommen? Wenn ja, ist ein Familiengrab die passende Grabart.
- Ist ein Umzug oder eine Rückführung denkbar? Dann sollte die Asche an einer Stelle liegen, aus der sie sich mit Bewilligung entnehmen lässt.
- Brauchen Angehörige einen eigenen Ort? Manche vermissen später einen Platz, an dem sie direkt eine Blume niederlegen können.
- Muss heute entschieden werden? Oft nicht. Viele Friedhofverwaltungen bewahren eine Urne eine gewisse Zeit auf, oder die Familie nimmt sie mit. In Luzern fällt dafür eine Administrationsgebühr von CHF 90 an. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach Fristen und Bedingungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Asche aus einem bestehenden Grab noch entnommen werden kann, klären wir das kostenlos ab. Schildern Sie uns Friedhof, Grabart und Ihr Ziel über die Kontaktseite. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist und was nicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Stadt Bern – Merkblatt Gemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzungen (Stand Juli 2020)
- Stadt Bern – Zusammenstellung Kosten Grabarten (gültig ab 1. Januar 2024)
- Stadt Luzern – Bestattungen, Gräber und Räumlichkeiten: Kostenübersicht
- Kanton Basel-Stadt, Stadtgärtnerei – Gemeinschaftsgräber
- Stadt Winterthur – Gemeinschaftsgräber
- Preisüberwacher – Friedhofgebühren der Kantonshauptstädte (Marktbeobachtung 2022)
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.