Leistung · Bolligen
Exhumierung in Bolligen
Unser Büro liegt an der Dorfmärit 14 in Bolligen – wenige Minuten vom Friedhof entfernt. Kürzere Wege heissen: schnellere Abklärung, kurzfristige Termine und persönliche Übergabe.
Was wir übernehmen
Was wir in Bolligen übernehmen.
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhefrist und zuständiger Stelle.
- Gesuch und Schriftverkehr mit der Gemeinde und der Friedhofverwaltung.
- Beizug des Kantonsarztes, wo die Grabesruhe es verlangt.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
- Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
- Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Exhumierung beantragen · Grabesruhe & Ruhefrist · Kosten im Überblick
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Abschluss
Umbettung am neuen Ort oder Rückführung ins Ausland – vollständig organisiert.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten.
Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Exhumierung in Bolligen – was Sie wissen sollten.
Der Friedhof Bolligen ist die letzte Ruhestätte für Einwohnerinnen und Einwohner von Bolligen und Ittigen; Ostermundigen kann ihn wahlweise mitbenutzen. Wer eine Graböffnung plant, hat es deshalb je nach Wohnsitz der verstorbenen Person mit unterschiedlichen Gemeinden zu tun. Wir klären zuerst, welche Stelle tatsächlich zuständig ist – das erspart Ihnen den häufigsten Umweg.
Zuständigkeit klären, bevor Kosten entstehen
Die Gemeinde führt das Grabregister und setzt die Ruhefrist fest. Sie entscheidet auch, ob eine Exhumierung vor deren Ablauf bewilligt wird. Liegt die Bestattung noch nicht lange zurück, zieht die Gemeinde zusätzlich den Kantonsarzt bei. Wir prüfen beides kostenlos, bevor Sie sich festlegen müssen.
Nähe, die im Verfahren zählt
Weil wir in Bolligen sitzen, können wir Unterlagen persönlich vorbeibringen, Rückfragen der Verwaltung am selben Tag klären und Termine am Grab kurzfristig ansetzen. Bei einer Exhumierung ist das kein Komfort, sondern oft der Unterschied zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Welcher Friedhof ist für Bolligen zuständig?
Der Friedhof Bolligen. Er dient Bolligen und Ittigen als Begräbnisstätte, Ostermundigen kann ihn wahlweise mitbenutzen. Wir klären für Ihren Fall, welche Gemeinde das Gesuch entgegennimmt.
Wer bewilligt eine Exhumierung in der Gemeinde?
Die Gemeinde entscheidet, in der Regel über die Friedhofverwaltung oder das Bestattungsamt. Der Kanton Bern setzt den Rahmen, die konkrete Bewilligung erteilt aber die Gemeinde. Wir stellen das Gesuch und führen den Schriftverkehr.
Wie lange dauert das Verfahren?
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren – je nach Gemeinde einige Wochen bis wenige Monate. Die Arbeiten am Grab selbst dauern in der Regel weniger als einen Tag.
Muss die Ruhefrist abgelaufen sein?
Nicht zwingend. Eine Exhumierung vor Ablauf der Ruhefrist ist möglich, muss aber begründet sein. Zusammenführung im Familiengrab und Rückführung ins Herkunftsland gehören zu den anerkannten Gründen.
Was kostet das?
Für die Arbeiten am Grab rechnen Sie mit CHF 3'000 bis CHF 4'000. Gemeindegebühren, Sarg oder Urne und der Transport kommen dazu. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte.
Kostenlose Erstberatung
Ein Grab in Bolligen – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.