Leistung · Ittigen

Exhumierung in Ittigen

Ittigen hat keinen eigenen Friedhof – Begräbnisstätte ist der Friedhof Bolligen. Unser Büro liegt in Bolligen, wenige Minuten davon entfernt.

Büro in Bolligen
Wir kennen die Gemeinde
Schnell vor Ort
24 Stunden erreichbar

Was wir übernehmen

Was wir in Ittigen übernehmen.

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhefrist und zuständiger Stelle.
  • Gesuch und Schriftverkehr mit der Gemeinde und der Friedhofverwaltung.
  • Beizug des Kantonsarztes, wo die Grabesruhe es verlangt.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
  • Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Exhumierung beantragen · Grabesruhe & Ruhefrist · Kosten im Überblick

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.

Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Abschluss

    Umbettung am neuen Ort oder Rückführung ins Ausland – vollständig organisiert.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten.

Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.

Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung in Ittigen – was Sie wissen sollten.

Für Ittigen ist der Friedhof Bolligen die Begräbnisstätte; er dient Bolligen und Ittigen gemeinsam. Bei einer Exhumierung führt der Weg deshalb über die Friedhofverwaltung in Bolligen, während die Gemeinde Ittigen als Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person beteiligt sein kann. Wir klären beides ab, bevor ein Gesuch gestellt wird.

Kurze Wege

Unser Büro an der Dorfmärit 14 in Bolligen liegt in unmittelbarer Nähe des Friedhofs. Termine am Grab lassen sich dadurch kurzfristig ansetzen, und Rückfragen der Verwaltung klären wir in der Regel noch am selben Tag.

Was wir für Sie prüfen

Grabart und Grabnummer, Stand der Ruhefrist, Zustimmungslage unter den Angehörigen und die Frage, ob der Kantonsarzt beizuziehen ist. Diese Abklärung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Hat Ittigen einen eigenen Friedhof?

Nein. Der Friedhof Bolligen dient Bolligen und Ittigen als Begräbnisstätte. Für eine Graböffnung ist deshalb die Friedhofverwaltung in Bolligen die richtige Stelle.

Wer bewilligt eine Exhumierung in der Gemeinde?

Die Gemeinde entscheidet, in der Regel über die Friedhofverwaltung oder das Bestattungsamt. Der Kanton Bern setzt den Rahmen, die konkrete Bewilligung erteilt aber die Gemeinde. Wir stellen das Gesuch und führen den Schriftverkehr.

Wie lange dauert das Verfahren?

Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren – je nach Gemeinde einige Wochen bis wenige Monate. Die Arbeiten am Grab selbst dauern in der Regel weniger als einen Tag.

Muss die Ruhefrist abgelaufen sein?

Nicht zwingend. Eine Exhumierung vor Ablauf der Ruhefrist ist möglich, muss aber begründet sein. Zusammenführung im Familiengrab und Rückführung ins Herkunftsland gehören zu den anerkannten Gründen.

Was kostet das?

Für die Arbeiten am Grab rechnen Sie mit CHF 3'000 bis CHF 4'000. Gemeindegebühren, Sarg oder Urne und der Transport kommen dazu. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab in Ittigen – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

Erreichbarkeit
24 Stunden
An sieben Tagen die Woche
Erstberatung
Kostenlos
Kosten entstehen erst danach
Gebiet
Ganze Schweiz
Büro in Bolligen bei Bern
Jetzt anrufen E-Mail