Region · Luzern

Exhumierung im Kanton Luzern

Eine Graböffnung ist rechtlich, technisch und persönlich ein einschneidender Schritt. Wir übernehmen das Verfahren vollständig – von der Abklärung mit der Gemeinde bis zur Umbettung oder Rückführung ins Ausland.

In allen 26 Kantonen tätig
Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Kostenlose Erstabklärung

Was wir übernehmen

Was wir im Kanton Luzern übernehmen.

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhefrist und zuständiger Stelle.
  • Gesuch und Schriftverkehr mit der Gemeinde und der Friedhofverwaltung.
  • Beizug des Kantonsarztes, wo die Grabesruhe es verlangt.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
  • Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen.

Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Abschluss

    ('Neubestattung oder Rückführung', 'Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.')

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten.

Wir nennen Ihnen lieber eine ehrliche Bandbreite als gar keine Zahl.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit und Grabart kann der Aufwand darüber oder darunter liegen.

Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung im Kanton Luzern – was Sie wissen sollten.

Zuständig ist die Gemeinde, nicht der Kanton

Das ist der Punkt, der Angehörige am häufigsten überrascht: Über eine Graböffnung entscheidet nicht Kanton Luzern, sondern die Gemeinde, auf deren Friedhof das Grab liegt. Sie hat ihr eigenes Friedhofreglement, und zwei Nachbargemeinden können dieselbe Frage unterschiedlich regeln.

Amtssprache ist Deutsch – das Gesuch und der Schriftverkehr mit der Gemeinde laufen in dieser Sprache.

Wo wir im Kanton Luzern tätig sind

Wir arbeiten in allen Gemeinden des Kantons. Am häufigsten sind wir in:

  • Luzern
  • Emmen
  • Kriens
  • Horw

Grosse Friedhöfe in Luzern

Für Exhumierungen und Umbettungen auf Friedhof Friedental übernehmen wir das gesamte Gesuchsverfahren sowie die Terminabsprache mit der Friedhofverwaltung.

Rückführung ins Ausland

Rückführungen aus dem Kanton Luzern wickeln wir in der Regel über den Flughafen Zürich ab – oder auf dem Landweg, wenn das Zielland und der Zeitpunkt dafür sprechen. Wir stellen Leichenpass, konsularische Legalisierung und den zugelassenen Zinksarg zusammen und übergeben an das Bestattungsinstitut im Zielland.

Rechtsgrundlage im Kanton Luzern

Den kantonalen Rahmen setzt Verordnung über das Bestattungswesen (SRL Nr. 840). Was für Ihr Grab konkret gilt – Ruhefrist, Gebühren, wer unterschreiben muss – steht dagegen im Friedhofreglement der Gemeinde. Wir lesen beides und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall zählt.

Fragen, die überall gleich beantwortet werden

Ruhefrist, Kosten, Zustimmung der Angehörigen und der Ablauf des Bewilligungsverfahrens sind nicht kantonal verschieden, sondern hängen an der Gemeinde. Wir haben sie einmal ausführlich aufgeschrieben, statt sie auf jeder Kantonsseite zu wiederholen:

Was zuerst zu klären ist

Bevor irgendetwas geplant wird, brauchen wir drei Angaben: den Friedhof und die Gemeinde, die Grabbezeichnung aus den Bestattungsunterlagen und das Jahr der letzten Beisetzung. Damit sagt uns die Friedhofverwaltung in wenigen Minuten, wie die Frist steht und um welche Grabart es geht. Diese Abklärung kostet Sie nichts.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Arbeiten Sie im ganzen Kanton Luzern?

Ja, in allen Gemeinden. Zuständig ist immer die Gemeinde des Friedhofs; wir übernehmen den Schriftverkehr mit der jeweiligen Stelle, unabhängig davon, wo Sie selbst wohnen.

In welcher Sprache läuft das Verfahren?

Amtssprache ist Deutsch – das Gesuch und der Schriftverkehr mit der Gemeinde laufen in dieser Sprache.

Welche kantonale Vorschrift gilt im Kanton Luzern?

Den kantonalen Rahmen setzt Verordnung über das Bestattungswesen (SRL Nr. 840). Verbindlich für Ihr Grab ist aber das Friedhofreglement der Gemeinde, auf deren Friedhof es liegt – dort stehen Ruhefrist, Gebühren und Zustimmungserfordernisse. Beides klären wir vor dem Gesuch ab.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab im Kanton Luzern – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

Erreichbarkeit
24 Stunden
An sieben Tagen die Woche
Erstberatung
Kostenlos
Kosten entstehen erst danach
Gebiet
Ganze Schweiz
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