Region · Aargau

Exhumierung im Kanton Aargau

Im Aargau entscheidet über eine vorzeitige Exhumierung der Gemeinderat – aber nur, wenn die nächsten Angehörigen übereinstimmend zustimmen und das Institut für Rechtsmedizin vorgängig einwilligt. Wir bereiten das Gesuch vor und begleiten Sie bis zur Umbettung oder Rückführung.

In allen 26 Kantonen tätig
Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Kostenlose Erstabklärung

Was wir übernehmen

Was wir im Kanton Aargau übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhefrist (kantonal mindestens 20 Jahre, in Aarau 25) und zuständiger Stelle.
  • Einverständnis aller nächsten Angehörigen – wir holen die Erklärungen ein, bevor das Gesuch gestellt wird.
  • Gesuch an den Gemeinderat mit Einholen der Zustimmung des Instituts für Rechtsmedizin.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal oder durch die Gemeinde, wo sie das selbst übernimmt.
  • Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass des Zivilstandsamts, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

Im Aargau braucht es zuerst die Zustimmung aller nächsten Angehörigen und der Rechtsmedizin – erst dann entscheidet der Gemeinderat. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Erklärungen der Angehörigen, Zustimmung des Instituts für Rechtsmedizin, Gesuch an den Gemeinderat.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Neubestattung oder Rückführung

    Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – Aarau verlangt die Exhumationskosten im Voraus sichergestellt.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten sind die Kosten der Gemeinde, die in Aarau vorab sicherzustellen sind, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung im Kanton Aargau – was Sie wissen sollten

Gemeinderat, Rechtsmedizin und alle Angehörigen

Die Aargauer Bestattungsverordnung stellt für eine vorzeitige Exhumierung vier Bedingungen auf: ein übereinstimmendes Begehren der nächsten Angehörigen, die vorgängige Zustimmung der vom Kanton beauftragten Stelle – derzeit das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau –, keine entgegenstehenden wesentlichen Interessen und eine gesicherte anderweitige Bestattung. Erst dann kann der Gemeinderat bewilligen (SAR 371.112, § 10). Ein Nein eines einzigen Geschwisters genügt also, damit es nicht geht.

Die Regel gilt ausdrücklich für Erdbestattungen vor Ablauf der Grabesruhe. Was danach und für Urnen gilt, regelt die Gemeinde. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann innert 30 Tagen beim Departement Gesundheit und Soziales Beschwerde geführt werden (§ 11).

Ruhefrist: 20 Jahre im Kanton, 25 in Aarau

Kantonal beträgt die Grabesruhe mindestens 20 Jahre (§ 10). Die Stadt Aarau hat sie mit ihrem neuen Bestattungs- und Friedhofreglement auf 25 Jahre festgelegt; vorher ist die Ausgrabung dort unzulässig, ausser auf behördliche Anordnung oder mit Bewilligung nach kantonalem Recht. Durchgeführt wird eine Exhumierung in Aarau ausschliesslich durch die zuständige städtische Stelle oder in deren Auftrag; die Kosten sind von den Antragstellenden im Voraus sicherzustellen. Baden kennt 20 Jahre.

Aarau: Friedhöfe, Krematorium, Gebühren

Aarau hat zwei städtische Friedhöfe, Rosengarten und im Heid im Stadtteil Rohr. Das Krematorium auf dem Gelände des Friedhofs Rosengarten betreibt die Stadt selbst. Für Einwohnerinnen und Einwohner sind Reihen- oder Gemeinschaftsgrab, ein schlichter Sarg, die Kremation und eine schlichte Urne unentgeltlich. Für die Exhumation eines Sarges gibt es in Aarau keinen festen Tarif; eine Urnenausgrabung kostet CHF 100, das Umschütten der Asche CHF 60. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.

Grabaufhebung

Aarau kündigt die Aufhebung von Gräbern sechs Monate vorher an und informiert die zuletzt bekannten Angehörigen; die Gebeine aus Erdbestattungen bleiben in der Regel im Boden. In Baden werden Grabfelder ein Jahr vorher beschildert und drei Monate vorher amtlich publiziert. Wer Überreste umbetten möchte, muss vor der Aufhebung handeln.

Rückführung ins Ausland

Den Leichenpass stellt im Aargau das Zivilstandsamt des Kreises aus, in dem die Person verstorben ist; die Gebühr beträgt CHF 30 (§ 10c). Voraussetzung ist ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll einer vom Kanton in Pflicht genommenen Bestatterin oder eines Bestatters. Rückführungen wickeln wir in der Regel über den Flughafen Zürich ab.

Urnen und Asche im Aargau

Das Aargauer Recht ist bei Urnen offen: Mehrere Personen dürfen gleichzeitig oder nachträglich im selben Grab mittels Urne bestattet werden, und Asche darf auch ausserhalb von Friedhöfen beigesetzt werden – etwa im Wald, in Gewässern oder auf Privatgrund, schicklich und mit Zustimmung der Eigentümer (SAR 371.112, §§ 3, 7). In Aarau wird eine nicht abgeholte Urne von Einwohnern nach einem Jahr im Gemeinschaftsgrab beigesetzt.

Wo wir im Kanton Aargau tätig sind

In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Aarau, Baden, Wettingen, Wohlen, Brugg und Zofingen.

Weiterführend im Ratgeber

Weil im Aargau alle nächsten Angehörigen übereinstimmen müssen, lohnt sich vorab Wer zustimmen muss, bevor ein Grab geöffnet wird.

Was zuerst zu klären ist

Wer gehört zu den nächsten Angehörigen, und sind alle einverstanden? Im Aargau ist das die erste Frage. Danach brauchen wir den Friedhof, die Grabbezeichnung und das Jahr der Beisetzung. Diese Abklärung kostet Sie nichts.

Quellen: Bestattungsverordnung des Kantons Aargau (SAR 371.112), §§ 10, 10a–10c, 11 · Stadt Aarau, Bestattungs- und Friedhofreglement (SRS 8.3-3) und -verordnung mit Anhang 1 (SRS 8.3-4), in Kraft seit 1. 1. 2024 · Stadt Baden, Bestattungs- und Friedhofreglement (830.100).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer bewilligt eine Exhumierung im Aargau?

Der Gemeinderat der Friedhofgemeinde – vor Ablauf der Grabesruhe aber nur mit übereinstimmendem Begehren der nächsten Angehörigen und nach Zustimmung des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital Aarau (SAR 371.112, § 10).

Was, wenn ein Angehöriger nicht einverstanden ist?

Dann fehlt das übereinstimmende Begehren, und der Gemeinderat kann die vorzeitige Exhumierung nicht bewilligen. Wir klären das deshalb vor dem Gesuch.

Wie lange dauert die Grabesruhe?

Kantonal mindestens 20 Jahre. Die Gemeinden können länger festlegen – Aarau hat 25 Jahre, Baden 20 Jahre.

Was kostet eine Exhumierung im Aargau?

Für die Arbeiten am Grab liegt unser Erfahrungswert bei CHF 3'000 bis 4'000. Aarau hat für die Exhumation eines Sarges keinen festen Tarif und verlangt eine Sicherstellung; eine Urnenausgrabung kostet CHF 100. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

Wer stellt den Leichenpass aus?

Das Zivilstandsamt des Sterbekreises, für CHF 30 – nach Einsargung und Versiegelung durch eine vom Kanton in Pflicht genommene Bestatterin oder einen Bestatter.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab im Kanton Aargau – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

Erreichbarkeit
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