Zusammenarbeit · Für Bestattungsunternehmen
Exhumierung und Umbettung für Bestattungsunternehmen
Wenn eine Familie Sie nach einer Exhumierung oder Umbettung fragt, müssen Sie die Anfrage nicht weiterverweisen. Wir führen die Arbeit am Grab als Partner aus – auf Wunsch im Hintergrund. Die Familie bleibt Ihre Kundschaft.
Was wir übernehmen
Was wir für Sie übernehmen
Viele Bestattungsunternehmen begleiten Familien über Jahre, öffnen aber selbst keine Gräber. Genau diese Lücke schliessen wir – für einzelne Anfragen oder regelmässig.
- Exhumierung und Umbettung von Sarg oder Urne, in der ganzen Schweiz.
- Gesuch um Bewilligung bei Gemeinde und Kanton sowie die Abstimmung mit der Friedhofverwaltung.
- Arbeit am Grab immer mit zwei Fachpersonen, abgeschirmt und in der Regel ausserhalb der Besuchszeiten.
- Transport an den neuen Ort – ins Familiengrab, auf einen anderen Friedhof oder ins Krematorium.
- Rückführung ins Ausland, wenn die Umbettung im Herkunftsland erfolgen soll.
- Protokoll mit Datum, Ort und Verbleib – für Ihre Unterlagen und für die Familie.
Hintergrund im Ratgeber: Exhumierung beantragen · Umbettung einer Urne · Umbettung eines Sarges
Zusammenarbeit
Zwei Formen der Zusammenarbeit
Sie entscheiden für jeden Fall neu, welche Form passt.
Im Hintergrund
Sie bleiben die Ansprechstelle der Familie. Offerte und Absprachen laufen über Sie, wir arbeiten in Ihrem Auftrag. Das Protokoll erhalten Sie für Ihre Unterlagen.
Direkte Übergabe
Sie nennen der Familie unseren Namen, und wir übernehmen ab dort – vom Erstgespräch bis zur Neubestattung. Sie wissen, dass die Familie gut aufgehoben ist.
Die Konditionen für Bestattungsunternehmen besprechen wir gerne persönlich.
Ablauf
Fünf Schritte vom Anruf bis zum Protokoll
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach Ihrer Anfrage nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Anfrage
Friedhof, Sarg oder Urne, Jahr der Beisetzung und neuer Ort genügen für eine erste Einschätzung.
Offerte
Schriftlich, mit allen Positionen einzeln – an Sie oder an die Familie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Zwei Fachpersonen, diskret und abgeschirmt.
Abschluss
Neubestattung oder Übergabe und Protokoll für Ihre Unterlagen.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten
Damit Sie der Familie früh eine ehrliche Grössenordnung nennen können.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Die Kosten können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Nicht enthalten sind Gemeinde- und Friedhofgebühren, Sarg beziehungsweise Zinkeinsatz, Transport sowie – bei einer Rückführung – Dokumente und Konsulat. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Für Bestattungsunternehmen, die regelmässig mit uns arbeiten möchten, senden wir unsere Regietarife gerne vorab zu.
Für Gemeinden
Grabaufhebung oder Grabfeldräumung in Ihrer Gemeinde
Familien, die vor der Aufhebung umbetten möchten
Bei fast jeder Grabaufhebung gibt es einzelne Familien, die die Gebeine oder die Urne nicht im Boden belassen möchten. Wenn Sie in Ihrem Informationsschreiben eine Ansprechstelle für private Umbettungen nennen, dürfen Sie uns gerne aufführen. Die Angehörigen erhalten vorab eine schriftliche Offerte.
Ganze Grabfelder
Muss ein Feld geräumt werden – etwa weil es nicht abgebaut hat –, übernehmen wir die Öffnung Grabstelle für Grabstelle, im laufenden Friedhofbetrieb und mit Protokoll je Grabstelle.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Tritt Exhumation.ch gegenüber der Familie in Erscheinung?
Nur wenn Sie das wünschen. Arbeiten wir im Hintergrund, laufen Offerte und Absprachen über Sie, und das Protokoll geht an Sie. Bei einer direkten Übergabe übernehmen wir den Kontakt zur Familie.
In welchen Kantonen arbeiten Sie?
In der ganzen Schweiz. Wo eine Gemeinde die Öffnung des Grabes selbst vornimmt, etwa in Lausanne, übernehmen wir Gesuch, Transport und Umbettung.
Was brauchen Sie für eine erste Einschätzung?
Vier Angaben genügen: Friedhof beziehungsweise Gemeinde, Sarg oder Urne, das Jahr der Beisetzung und der neue Ort. Damit sagen wir Ihnen, ob eine Bewilligung nötig ist und wie lange das Verfahren ungefähr dauert.
Wie lange dauert es bis zum Termin?
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Das hängt von Gemeinde und Kanton ab. Nach Ihrer Anfrage nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Zu welchen Konditionen arbeiten Sie mit Bestattungsunternehmen?
Das besprechen wir gerne persönlich. Für eine regelmässige Zusammenarbeit senden wir Ihnen unsere Regietarife vorab zu.
Übernehmen Sie auch die Rückführung ins Ausland?
Ja. Soll die Umbettung im Herkunftsland erfolgen, kümmern wir uns nach der Exhumierung auch um Dokumente, Zinksarg und Überführung.
Anfrage
Eine Anfrage, die Sie nicht weitergeben müssen
Rufen Sie uns an, wenn eine Familie nach einer Exhumierung oder Umbettung fragt – auch wenn noch vieles offen ist. Wir klären die Voraussetzungen und sagen Ihnen, wie es weitergeht.