Region · Basel-Landschaft

Exhumierung in Basel-Landschaft

Im Baselbiet gilt ein Gesetz von 1931: Gräber von Erwachsenen dürfen nicht vor 20, die von Kindern nicht vor 10 Jahren geöffnet werden – Ausnahmen nur mit besonderer Erlaubnis der Direktion. Was danach möglich ist, regelt jede Gemeinde selbst. Wir klären das für Ihren Friedhof.

In allen 26 Kantonen tätig
Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Kostenlose Erstabklärung

Was wir übernehmen

Was wir in Basel-Landschaft übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung von Grabart, Frist (Erwachsene 20, Kinder 10 Jahre) und den Regeln Ihrer Gemeinde.
  • Gesuch um besondere Erlaubnis der kantonalen Direktion, wenn die Frist noch läuft.
  • Prüfung des Gemeindereglements – manche Gemeinden schliessen die Umbettung von Särgen aus, wie Liestal.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
  • Urnen-Umbettung in ein anderes Grab, eine Nische oder einen anderen Kanton.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

Im Baselbiet prüfen wir zuerst das Reglement Ihrer Gemeinde – es entscheidet, was überhaupt möglich ist. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Gesuch an die Gemeinde und, solange die Frist läuft, um besondere Erlaubnis der kantonalen Direktion.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Neubestattung oder Rückführung

    Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – ob eine Sarg-Exhumation überhaupt möglich ist, entscheidet im Baselbiet die Gemeinde.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten sind die Gebühren der Gemeinde – in Liestal etwa für die Umbettung einer Urne –, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung in Basel-Landschaft – was Sie wissen sollten

Ein Gesetz von 1931 – und viel Gemeinderecht

Das Baselbieter Gesetz über das Begräbniswesen ist kurz und alt: Die Gräber von Kindern dürfen nicht vor zehn, diejenigen von Erwachsenen nicht vor zwanzig Jahren geöffnet werden. Ausnahmen sind nur zu gerichtlichen Zwecken oder mit besonderer Erlaubnis der Direktion gestattet (SGS 904, § 11). Alles andere ist Sache der Einwohnergemeinden, jede mit eigenem Friedhof und eigenem Reglement (§§ 1–2). Die Kinderfrist von 10 Jahren ist kürzer als in den Nachbarkantonen.

Auch ob die Bestattung für Einwohner gratis ist, entscheidet im Baselbiet die Gemeinde – nicht der Kanton wie in Basel-Stadt (§ 1 Abs. 2).

Liestal: Särge werden nicht umbestattet

Wie unterschiedlich das ausfallen kann, zeigt der Hauptort. Liestal hat sein Bestattungs- und Friedhofreglement 2025 geändert: «Särge dürfen nicht umbestattet werden» (ESL 904.1, § 12). Urnen dagegen können bei der Aufhebung eines Grabfeldes oder einer Nischenwand umbestattet werden, gegen Gebühr – nicht aber aus dem Urnengarten oder dem Grabfeld für Sternenkinder. Erd-, Urnengräber und Nischen bestehen in Liestal 20 bis 25 Jahre, Doppelerdgräber 40 Jahre.

Für Einwohnerinnen und Einwohner kostet in Liestal das Ausgraben und Aushändigen einer Urne CHF 150, die Umbettung von Grab zu Grab CHF 600; für Auswärtige CHF 200 beziehungsweise 800. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.

Grabaufhebung

In Liestal werden die Angehörigen nach Ablauf schriftlich eingeladen, Pflanzen und Grabmal zu entfernen; was nach drei Monaten nicht entfernt ist, fällt an die Stadt. Bei Erdbestattungen bleibt nach der Aufhebung alles in der Erde. Wer andernorts im Kanton umbetten möchte, muss das Reglement der jeweiligen Gemeinde prüfen – wir tun das für Sie.

Krematorium und Rückführung

Liestal kremiert im Krematorium am Hörnli in Riehen (Basel-Stadt). Rückführungen ins Ausland wickeln wir in der Regel über den EuroAirport oder Zürich ab, oder auf dem Landweg; den Leichenpass beantragen wir bei der zuständigen kantonalen Stelle und stellen konsularische Legalisierung und zugelassenen Zinksarg zusammen.

Wo wir im Kanton Basel-Landschaft tätig sind

In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Liestal, Allschwil, Reinach, Muttenz, Pratteln und Binningen.

Weiterführend im Ratgeber

Wie man mit einer Grabaufhebung umgeht, wenn eine Umbettung nicht mehr möglich ist, beschreibt Grabräumung in der Schweiz.

Was zuerst zu klären ist

Die Gemeinde und ihr Reglement – davon hängt im Baselbiet ab, ob eine Sarg-Exhumation überhaupt vorgesehen ist. Dazu das Jahr der Beisetzung und das Alter der verstorbenen Person. Diese Abklärung kostet Sie nichts.

Quellen: Gesetz über das Begräbniswesen des Kantons Basel-Landschaft (SGS 904), §§ 1, 2, 11 · Stadt Liestal, Bestattungs- und Friedhofreglement (ESL 904.1), §§ 9, 11, 12, 20, und Gebührenverordnung (ESL 904.11) · Stadt Liestal, Merkblatt Beisetzungsarten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann darf im Kanton Basel-Landschaft ein Grab geöffnet werden?

Gräber von Erwachsenen nicht vor 20, von Kindern nicht vor 10 Jahren. Ausnahmen nur zu gerichtlichen Zwecken oder mit besonderer Erlaubnis der Direktion (SGS 904, § 11).

Ist eine Sarg-Exhumation in Liestal möglich?

Nach dem geänderten Reglement nicht: «Särge dürfen nicht umbestattet werden.» Urnen können dagegen gegen Gebühr umbestattet werden.

Ist die Bestattung im Baselbiet gratis?

Das entscheidet jede Gemeinde selbst. Liestal übernimmt für Einwohnerinnen und Einwohner die Bestattung und die Grabstätte während der ordentlichen Dauer.

Was kostet die Umbettung einer Urne?

In Liestal für Einwohner CHF 150 für Ausgraben und Aushändigen, CHF 600 von Grab zu Grab. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

Wo wird kremiert?

Liestal nutzt das Krematorium am Hörnli in Riehen im Kanton Basel-Stadt.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab in Basel-Landschaft – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

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