Region · Basel-Stadt
Exhumierung in Basel-Stadt
In Basel-Stadt gräbt ausschliesslich die Stadtgärtnerei aus – und vor Ablauf der Ruhezeit nur, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen. Wir übernehmen Gesuch, Abstimmung mit dem Friedhof am Hörnli, Sarg, Transport und Rückführung.
Was wir übernehmen
Was wir in Basel-Stadt übernehmen
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Ruhezeit (20 Jahre) und ob ausserordentliche oder triftige Gründe vorliegen.
- Gesuch an die Stadtgärtnerei und Abstimmung des Termins mit dem Friedhof am Hörnli.
- Organisation rund um die Ausgrabung, die in Basel ausschliesslich die Stadtgärtnerei selbst vornimmt.
- Neuer Sarg und Transport – beides ist in den kantonalen Gebühren nicht enthalten.
- Umbettung auf einen anderen Basler Friedhof, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Versiegelung durch eine in Basel-Stadt zugelassene Bestatterin oder einen Bestatter und Transport.
- Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen
In Basel-Stadt bestimmt die Stadtgärtnerei Termin und Vorgehen der Ausgrabung. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Gesuch an die Stadtgärtnerei mit Begründung; sie legt Termin und Vorgehen der Ausgrabung fest.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Neubestattung oder Rückführung
Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten
In Basel gräbt die Stadtgärtnerei selbst aus – unser Teil ist alles, was davor und danach kommt.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.
Die Ausgrabung selbst verrechnet in Basel-Stadt die Stadtgärtnerei nach kantonalem Tarif. Nicht darin enthalten sind neuer Sarg, Transport und bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Exhumierung in Basel-Stadt – was Sie wissen sollten
Vor Ablauf der Ruhezeit: nur aus ausserordentlichen Gründen
Das Basler Bestattungsgesetz von 2020 sagt: Erdbestattete Leichname dürfen vor Ablauf der Ruhezeit nicht ausgegraben werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen und die anderweitige Bestattung gewährleistet ist (BestG, SG 390.100, § 28). Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre (§ 27). Nach Ablauf nimmt die Stadtgärtnerei auf Verlangen der berechtigten Person eine Ausgrabung vor, wenn triftige Gründe vorliegen (Bestattungsverordnung, SG 390.110, § 20).
Ausgegraben wird nur durch die Stadtgärtnerei
Ausgrabungen und Verlegungen werden in Basel-Stadt ausschliesslich von der Stadtgärtnerei vorgenommen (§ 20 Abs. 4). Private Unternehmen öffnen hier also kein Grab. Was wir übernehmen, ist alles rundherum: Gesuch, Unterlagen, Einverständnis der Familie, Sarg, Transport, Neubestattung oder Rückführung. Urnen aus Gemeinschaftsgräbern können nicht verlegt werden; für ein leer gewordenes Grab ist die Unterhaltsgebühr für die restliche Ruhezeit im Voraus zu bezahlen.
Kantonale Gebühren
Die Ausgrabung einer eingesargten erwachsenen Leiche kostet CHF 2'150, eines Kindes CHF 1'450; die Wiederbeisetzung einer erwachsenen Leiche CHF 2'353. Eine Aschenurne auszugraben kostet CHF 260, sie aus einer Nische zu nehmen CHF 130. Für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 50 Prozent (Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen, SG 390.500, Stand 2021). Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung. Die Bestattung selbst ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons unentgeltlich – die Exhumation gehört nicht dazu.
Hörnli: grösster Friedhof der Schweiz
Bestattet wird in der Regel auf dem Friedhof am Hörnli in Riehen, mit 54 Hektaren dem grössten Friedhof der Schweiz. Dort stehen auch das kantonale Krematorium, 2017 als Ersatzbau eröffnet, und die Verwaltung, die auch den Wolfgottesacker betreut. Es gibt unentgeltliche Reihengräber für muslimische, alevitische und jüdische Verstorbene. Riehen und Bettingen regeln ihr Friedhofwesen selbst.
Rückführung ins Ausland
Den Leichenpass stellt die Stadtgärtnerei aus, für CHF 35 – aber nur, wenn ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll einer im Kanton Basel-Stadt zugelassenen Bestatterin oder eines Bestatters vorliegt (BestG §§ 23–24). Rückführungen wickeln wir in der Regel über den EuroAirport oder Zürich ab, oder auf dem Landweg.
Weiterführend im Ratgeber
Wann eine Exhumierung überhaupt möglich ist und wie das Gesuch aufgebaut wird, steht in Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf.
Was zuerst zu klären ist
Der Grund für die Exhumierung und das Jahr der Beisetzung: Vor Ablauf der 20 Jahre braucht es ausserordentliche Gründe, danach triftige. Dazu die Grabart – aus einem Gemeinschaftsgrab ist keine Verlegung möglich. Diese Abklärung kostet Sie nichts.
Quellen: Bestattungsgesetz Basel-Stadt (SG 390.100), §§ 4, 5, 23, 24, 27, 28 · Bestattungsverordnung (SG 390.110), §§ 2, 12, 20 · Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen (SG 390.500), Anhang · Stadtgärtnerei Basel-Stadt, Friedhof am Hörnli und Krematorium.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer gräbt in Basel-Stadt aus?
Ausschliesslich die Stadtgärtnerei (Bestattungsverordnung § 20). Wir übernehmen Gesuch, Unterlagen, Sarg, Transport und Neubestattung oder Rückführung.
Ist eine Exhumierung vor Ablauf der 20 Jahre möglich?
Nur ausnahmsweise, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen und die anderweitige Bestattung gewährleistet ist (BestG § 28). Nach Ablauf genügen triftige Gründe.
Was kostet eine Exhumierung in Basel?
Die Stadtgärtnerei verrechnet für die Ausgrabung einer erwachsenen Leiche CHF 2'150 und für die Wiederbeisetzung CHF 2'353, nachts und am Wochenende 50 Prozent mehr. Dazu kommen Sarg und Transport. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Kann eine Urne aus dem Gemeinschaftsgrab geholt werden?
Nein. Urnen, die in Gemeinschaftsgräbern beigesetzt wurden, können in Basel-Stadt nicht verlegt werden.
Wer stellt den Leichenpass aus?
Die Stadtgärtnerei, für CHF 35 – nur mit Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll einer in Basel-Stadt zugelassenen Bestatterin oder eines Bestatters.
Kostenlose Erstberatung
Ein Grab in Basel-Stadt – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.