Region · Freiburg
Exhumierung im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg braucht eine Exhumierung, die weniger als 20 Jahre nach der Bestattung erfolgt, die Bewilligung der Direktion für Gesundheit und Soziales; für den Transport in eine andere Gemeinde jene des Oberamtmanns. Wir übernehmen beides – auf Deutsch und Französisch.
Was wir übernehmen
Was wir im Kanton Freiburg übernehmen
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.
- Kostenlose Abklärung von Grabart, Bestattungsjahr und zuständiger Stelle.
- Gesuch an die Direktion für Gesundheit und Soziales, wenn die Bestattung weniger als 20 Jahre zurückliegt.
- Bewilligung des Oberamtmanns für den Transport in eine andere Gemeinde.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
- Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder in ein Konzessionsgrab.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
- Schriftverkehr auf Deutsch oder Französisch – je nachdem, was die Gemeinde verlangt.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen
Im Kanton Freiburg kann es zwei Bewilligungen brauchen: der Direktion für Gesundheit und Soziales und des Oberamtmanns. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Gesuch an die Direktion für Gesundheit und Soziales und für den Transport an den Oberamtmann des Bestimmungsorts.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Neubestattung oder Rückführung
Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten
Unser Teil ist planbar – die Stadt Freiburg hat seit 2026 feste Exhumationstarife.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.
Nicht enthalten sind die Gebühren der Gemeinde und gegebenenfalls der kantonalen Bewilligung, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Exhumierung im Kanton Freiburg – was Sie wissen sollten
Unter 20 Jahren: Bewilligung der Direktion
Nach dem Freiburger Beschluss über die Bestattungen braucht die Exhumierung – und sogar die Verlegung innerhalb desselben Friedhofs – eine Bewilligung der Direktion für Gesundheit und Soziales, wenn die Bestattung weniger als zwanzig Jahre zurückliegt (RSF 821.5.11, Art. 7). Die Mindestdauer einer Bestattung beträgt 20 Jahre (Art. 6). Gebeine, die nach Ablauf dieser Frist zum Vorschein kommen, werden gesammelt und in einem dafür vorgesehenen Teil des Friedhofs beigesetzt. Für den Transport von einer Gemeinde in eine andere braucht es zudem die Bewilligung des Oberamtmanns des Bestimmungsorts (Art. 8).
Der Kanton ist zweisprachig. Im Sense- und Seebezirk läuft der Schriftverkehr meist auf Deutsch, in der Stadt Freiburg sind Reglement und Tarif nur auf Französisch veröffentlicht.
Stadt Freiburg: neues Reglement seit 1. Januar 2026
Die Stadt Freiburg hat ihr Friedhofreglement neu gefasst; es gilt seit dem 1. Januar 2026. Einziger offizieller Friedhof ist Saint-Léonard. Vor Ablauf der 20 Jahre ist eine Exhumation nur in den vom Kanton vorgesehenen Fällen möglich; danach entscheiden die Berechtigten über den Verbleib. Konzessionsgräber bestehen mindestens 30 und höchstens 80 Jahre. Das Krematorium neben dem Friedhof, die Crématoire St-Léonard SA, gibt es seit 2010.
Der städtische Tarif nennt für die Exhumation eines Erwachsenen oder Kindes über 10 Jahre CHF 3'000 ohne und CHF 4'000 mit Wiederbestattung, für ein Kind bis 10 Jahre CHF 1'500 beziehungsweise 2'000, für eine Urne CHF 200 bis 400 (Tarif vom 15. 12. 2025). Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt ist die Bestattung unentgeltlich.
Grabaufhebung
Vor Ablauf einer Grabstätte benachrichtigt der Friedhofdienst der Stadt Freiburg die Berechtigten und publiziert nötigenfalls im Amtsblatt; danach kann er die Gräber aufheben und über nicht abgeholte Grabmäler verfügen. Wer umbetten möchte, sollte auf die Benachrichtigung reagieren.
Rückführung ins Ausland
Rückführungen aus dem Kanton Freiburg wickeln wir in der Regel über den Flughafen Genf ab – oder auf dem Landweg, wenn Zielland und Zeitpunkt dafür sprechen. Den Leichenpass beantragen wir bei der zuständigen kantonalen Stelle und stellen konsularische Legalisierung und zugelassenen Zinksarg zusammen.
Was im Freiburger Recht sonst noch gilt
Gräber werden im Kanton Freiburg mindestens 175 Zentimeter tief ausgehoben – tiefer als in den meisten Kantonen, was den Aufwand einer Exhumation erhöht. Bei Grüften beginnt die Frist von 20 Jahren erst mit der letzten Bestattung. Eine Bestattung erfolgt frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Die Polizei auf dem Friedhof übt die Gemeinde aus, auf deren Gebiet er liegt; sie wacht darüber, dass auch Exhumationen würdig ablaufen (RSF 821.5.11, Art. 4, 6, 10).
Wo wir im Kanton Freiburg tätig sind
In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Freiburg, Bulle, Murten, Düdingen und Estavayer.
Weiterführend im Ratgeber
Was nach 20 Jahren mit einem Grab geschieht, beschreibt Exhumierung nach 20 Jahren.
Was zuerst zu klären ist
Das Jahr der Bestattung entscheidet, ob die Direktion bewilligen muss. Dazu die Gemeinde, der Friedhof und – bei einem Transport – der Bestimmungsort. Diese Abklärung kostet Sie nichts.
Quellen: Beschluss über die Bestattungen des Kantons Freiburg (RSF 821.5.11), Art. 6, 7, 8 · Ville de Fribourg, Règlement du cimetière communal (610.1, in Kraft 1. 1. 2026) und Tarif du cimetière communal (610.12) · Crématoire St-Léonard SA.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer bewilligt eine Exhumierung im Kanton Freiburg?
Liegt die Bestattung weniger als 20 Jahre zurück, die Direktion für Gesundheit und Soziales (RSF 821.5.11, Art. 7) – auch für eine Verlegung innerhalb desselben Friedhofs. Für den Transport in eine andere Gemeinde braucht es zusätzlich den Oberamtmann des Bestimmungsorts.
Was kostet eine Exhumation in der Stadt Freiburg?
Der Tarif ab 2026 nennt CHF 3'000 ohne und CHF 4'000 mit Wiederbestattung für Erwachsene, CHF 200 bis 400 für eine Urne. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Was geschieht nach 20 Jahren mit den Gebeinen?
Kantonal werden Gebeine, die nach Ablauf der 20 Jahre zum Vorschein kommen, gesammelt und in einem besonderen Teil des Friedhofs beigesetzt. In der Stadt Freiburg entscheiden nach Ablauf die Berechtigten über den Verbleib.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Der Kanton ist zweisprachig. Je nach Gemeinde schreiben wir auf Deutsch oder Französisch; die Stadt Freiburg veröffentlicht ihre Friedhofsregeln auf Französisch.
Kostenlose Erstberatung
Ein Grab im Kanton Freiburg – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.