Leistung · Köniz

Exhumierung in Köniz

Köniz hat fünf Friedhöfe – Köniz, Nesslerenholz, Niederscherli, Oberwangen und Wabern Dorf – und eigene Regeln: 20 Jahre Grabruhe, für ältere Gräber 25. Wir klären, was für Ihr Grab gilt, und übernehmen das Verfahren bis zur Umbettung oder Rückführung.

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Was wir übernehmen

Was wir in Köniz übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung, auf welchem der fünf Friedhöfe das Grab liegt und welche Grabruhe gilt.
  • Gesuch an das kantonale Gesundheitsamt, wenn ein Sarggrab vor Ablauf von 20 Jahren geöffnet werden soll.
  • Gesuch an die Abteilung Umwelt und Landschaft, die in Köniz alle Bewilligungen im Friedhofwesen erteilt.
  • Termin am Grab mit dem Bestattungsdienst an der Landorfstrasse, ausserhalb der Besuchszeiten.
  • Neues Grab auf einem anderen Könizer Friedhof, in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton.
  • Überführung ins Ausland – Zinksärge sind in Köniz nur ausnahmsweise erlaubt, das planen wir ein.
  • Bericht über den Ablauf für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Exhumierung beantragen · Grabesruhe & Ruhefrist · Kosten im Überblick

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

In Köniz ist die Abteilung Umwelt und Landschaft für alle Bewilligungen zuständig – das vereinfacht vieles. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Gesuch an die Abteilung Umwelt und Landschaft und, vor Ablauf von 20 Jahren, an das kantonale Gesundheitsamt.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Abschluss

    Umbettung am neuen Ort oder Rückführung ins Ausland – vollständig organisiert.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – die Gemeinde Köniz deckelt ihren Exhumationsaufwand bei CHF 5'000. Die Kosten können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten ist der Aufwand der Gemeinde Köniz – nach Verbandstarif, höchstens CHF 5'000, samstags 50 Prozent mehr –, dazu Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass (in Köniz CHF 50) und Konsulat. Jede Position steht einzeln in der Offerte.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung in Köniz – was Sie wissen sollten

Die Gemeinde Köniz betreibt fünf Friedhöfe: Köniz an der Muhlernstrasse, Nesslerenholz und Wabern Dorf in Wabern, Niederscherli und Oberwangen. Bestattet wird in der Regel auf dem Friedhof des Bezirks, in dem die verstorbene Person angemeldet war. Zuständig für das gesamte Bestattungs- und Friedhofwesen, einschliesslich aller Bewilligungen, ist die Abteilung Umwelt und Landschaft (Verordnung 556.11, Art. 1).

Grabruhe: 20 Jahre – bei älteren Gräbern 25

Die Grabruhe beträgt in Köniz 20 Jahre, für Familiengräber 30 Jahre, ab der ersten Bestattung (Reglement 556.1, Art. 8). Für Gräber, die vor 2007 angelegt wurden, gilt noch eine Ruhedauer von 25 Jahren beziehungsweise 40 Jahren für Familiengräber; vor 1996 erstellte Familiengräber haben 50 Jahre. Reihengräber werden erst aufgehoben, wenn die Frist aller Gräber derselben Reihe abgelaufen ist.

Vor 20 Jahren nur ausnahmsweise

Ein Sarggrab darf in Köniz vor Ablauf von 20 Jahren nur geöffnet werden, um Urnen, Särge Frühgeborener oder Asche beizugeben – vorbehalten bleibt eine bewilligte oder angeordnete Exhumierung (Reglement, Art. 9). Diese Bewilligung erteilt das kantonale Gesundheitsamt nach der Berner Bestattungsverordnung; das Gesuch bereiten wir vor.

Gebühren in Köniz

Die Gemeinde stellt ihren Aufwand für eine Exhumierung oder eine vorzeitige Aufhebung in Rechnung – mit einer Obergrenze von CHF 5'000; samstags kommen 50 Prozent dazu (Gebührenverordnung 556.12, Art. 6 und 8). Wer ein Grab vorzeitig aufheben lässt, trägt alle Kosten; bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Diese Beträge können sich je nach Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.

Urnen, muslimisches Grabfeld, Zinksärge

Bei Erdbestattungen verlangt Köniz Urnen aus verrottbarem Material – sie können später nicht mehr aus dem Grab entnommen werden. Im Friedhof Nesslerenholz ist ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime reserviert, mit Ausrichtung nach Mekka. Zinksärge sind nur in Ausnahmefällen zugelassen und werden in der Regel 50 Zentimeter tiefer gesetzt.

Wenn ein Grabfeld aufgehoben wird

Drei Monate vor der Aufhebung erscheint die Ankündigung im amtlichen Publikationsorgan und hängt auf dem Friedhof aus. Nicht verrottete Urnen werden dann ausgegraben und die Asche im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Verlangen Angehörige die Ausgrabung von Überresten, tragen sie die Kosten (Verordnung, Art. 25).

Quellen: Gemeinde Köniz, Bestattungs- und Friedhofreglement (556.1), Art. 3, 8, 9 · Bestattungs- und Friedhofsverordnung (556.11), Art. 1, 6, 10, 12, 25 · Gebührenverordnung (556.12), Art. 6, 8 · Merkblatt Ruhedauer · Bestattungsverordnung des Kantons Bern (BSG 811.811).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Friedhöfe hat Köniz?

Fünf: Köniz, Nesslerenholz und Wabern Dorf in Wabern, Niederscherli und Oberwangen.

Wie lange ist die Grabruhe in Köniz?

20 Jahre, für Familiengräber 30 Jahre. Für Gräber, die vor 2007 angelegt wurden, gelten noch 25 beziehungsweise 40 Jahre.

Was kostet eine Exhumierung in Köniz?

Die Gemeinde verrechnet nach Aufwand, höchstens CHF 5'000, an Samstagen 50 Prozent mehr. Dazu kommen unsere Arbeiten, Sarg und Transport. Diese Beträge können sich je nach Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

Kann eine Urne aus einem Erdgrab entnommen werden?

In der Regel nicht: Köniz verlangt bei Erdbestattungen verrottbare Urnen, die später nicht mehr entnommen werden können.

Wer erteilt in Köniz die Bewilligung?

Für die Gemeinde die Abteilung Umwelt und Landschaft. Vor Ablauf von 20 Jahren braucht es zusätzlich die Bewilligung des kantonalen Gesundheitsamts.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab in Köniz – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

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