Region · St. Gallen

Exhumierung im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen darf ein Grab vor Ablauf der Grabesruhe nur mit Bewilligung des kantonalen Departements geöffnet werden – mit Einverständnis der Angehörigen und Bestätigung des Amtsarztes. Wir stellen das Gesuch und begleiten Sie bis zur Umbettung oder Rückführung.

In allen 26 Kantonen tätig
Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Kostenlose Erstabklärung

Was wir übernehmen

Was wir im Kanton St. Gallen übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung von Grabart, Grabesruhe (20 Jahre, Kinderfelder 15 Jahre) und zuständiger Stelle.
  • Gesuch an das kantonale Departement mit Einverständnis der nächsten Angehörigen.
  • Bestätigung des Amtsarztes, dass keine Gründe der öffentlichen Gesundheit entgegenstehen.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal oder durch die Friedhofverwaltung, wo sie das selbst übernimmt.
  • Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder ins Familiengrab.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass des Amtsarztes, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

Läuft die Grabesruhe noch, braucht es im Kanton St. Gallen eine Bestätigung des Amtsarztes und die Bewilligung des Departements. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Einverständnis der Angehörigen, Bestätigung des Amtsarztes, Gesuch an das kantonale Departement.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Neubestattung oder Rückführung

    Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – in der Stadt St. Gallen kommt eine Grundgebühr plus Aufwand der Stadt dazu.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten sind die Grundgebühr und der Arbeits- und Materialaufwand der Gemeinde, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Die Kosten der Exhumation und der Wiederbestattung tragen im Kanton St. Gallen die Gesuchsteller. Wir weisen jede Position einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung im Kanton St. Gallen – was Sie wissen sollten

Vor Ablauf der Grabesruhe: Departement und Amtsarzt

Im Kanton St. Gallen dürfen Gräber nicht vor Ablauf von 20 Jahren seit der Bestattung geöffnet werden, Gräber von Kindern in besonderen Reihen oder Feldern nicht vor 15 Jahren (Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen, sGS 458.1, Art. 12). Ausnahmen bewilligt das zuständige kantonale Departement – und zwar nur, wenn die nächsten Angehörigen einverstanden sind, der Amtsarzt bestätigt, dass keine Gründe der öffentlichen Gesundheit entgegenstehen, und die schickliche Bestattung gesichert ist (Vollzugsverordnung, sGS 458.11, Art. 26). Die Kosten von Exhumation und Wiederbestattung tragen die Gesuchsteller.

Stadt St. Gallen: Grundgebühr plus Aufwand

Die Stadt St. Gallen verrechnet für eine Exhumierung innerhalb und ausserhalb der Grabesruhe eine Grundgebühr von CHF 309; der Arbeits- und Materialaufwand des Friedhofpersonals für Exhumation und Wiederbestattung kommt separat dazu. Eine Urnenumbettung kostet CHF 143, das Ausgraben einer Urne CHF 117 (Gebührentarif, gültig ab 1. 1. 2024). Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung. Die Bestattung selbst trägt im Kanton St. Gallen die Wohngemeinde.

Friedhöfe, Ruhezeiten, Krematorium

Die öffentlichen Friedhöfe der Stadt sind Bruggen, Feldli, St. Georgen und der Ostfriedhof; Grabfelder für Angehörige muslimischen Glaubens gibt es im Feldli. Reihengräber und Normalnischen bestehen 20 Jahre, Doppelgräber 30, Familiengräber 40 Jahre. Die Bestattung führt die Dienststelle Stadtgrün durch, die Kremation die Stiftung Krematorium des St. Galler Feuerbestattungsvereins.

Grabaufhebung

Die Stadt schreibt die Räumung von Grabfeldern zweimal in den amtlichen Publikationsorganen und auf ihrer Webseite aus. Nicht verwesbare Urnen werden ausgegraben und die Asche im Gemeinschaftsgrab beigesetzt, sofern die Angehörigen nichts anderes verfügen; Leichenreste werden kantonal in einem Sammelgrab oder unter dem neuen Sarg beigesetzt.

Rückführung ins Ausland

Für die Überführung ins Ausland stellt im Kanton St. Gallen der Amtsarzt des Sterbeortes den Leichenpass aus, nachdem der Tod beim Zivilstandsamt angezeigt wurde (sGS 458.11, Art. 14 und 30). Rückführungen wickeln wir in der Regel über den Flughafen Zürich ab.

Urnen und Reihengräber in St. Gallen

Asche in Urnen ist im Kanton St. Gallen mindestens zehn Jahre aufzubewahren; danach wird sie im Gemeinschaftsgrab beigesetzt oder den Angehörigen überlassen (sGS 458.1, Art. 15). In einem Reihengrab darf nur ein Sarg beigesetzt werden. Die Stadt St. Gallen bestattet in drei unterschiedlichen Höhen; wer eine Urne vor Ablauf von zehn Jahren in ein Grab beisetzen lässt, braucht eine schriftliche Verzichtserklärung.

Wo wir im Kanton St. Gallen tätig sind

In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil, Gossau und Buchs.

Weiterführend im Ratgeber

Warum die Grabesruhe so viel entscheidet, erklärt Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz.

Was zuerst zu klären ist

Das Jahr der Beisetzung – und ob es sich um ein Kindergrab in einem besonderen Feld handelt. Daran sehen wir, ob die 20 oder 15 Jahre abgelaufen sind und ob es die Bewilligung des Departements braucht. Diese Abklärung kostet Sie nichts.

Quellen: Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1), Art. 9, 12, 15 · Vollzugsverordnung (sGS 458.11), Art. 14, 26, 27, 30 · Stadt St. Gallen, Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen (SRS 415.11) und Gebührentarif (SRS 415.111, ab 1. 1. 2024).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer bewilligt eine Exhumierung im Kanton St. Gallen?

Vor Ablauf der Grabesruhe das zuständige kantonale Departement – nur mit Einverständnis der nächsten Angehörigen und mit Bestätigung des Amtsarztes (sGS 458.11, Art. 26).

Wie lange dauert die Grabesruhe?

20 Jahre seit der Bestattung, für Kinder in besonderen Reihen oder Feldern 15 Jahre (sGS 458.1, Art. 12).

Was kostet eine Exhumierung in der Stadt St. Gallen?

Die Stadt verrechnet eine Grundgebühr von CHF 309 plus den Arbeits- und Materialaufwand separat; das Ausgraben einer Urne kostet CHF 117. Dazu kommen unsere Arbeiten, Sarg und Transport. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten von Exhumation und Wiederbestattung tragen im Kanton St. Gallen die Gesuchsteller – anders als die Bestattung selbst, die von der Wohngemeinde getragen wird.

Wer stellt den Leichenpass aus?

Der Amtsarzt des Sterbeortes, nachdem der Tod beim Zivilstandsamt angezeigt wurde.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab im Kanton St. Gallen – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

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