Region · Wallis

Exhumierung im Kanton Wallis

Im Wallis legt nicht der Kanton, sondern die Gemeinde die Grabesruhe fest – in Sitten, Brig-Glis und Visp 25 Jahre. Eine Exhumation vor deren Ablauf bewilligt der Kantonsarzt. Wir klären die Frist Ihrer Gemeinde und übernehmen das Verfahren, auf Deutsch oder Französisch.

In allen 26 Kantonen tätig
Behördlich korrektes Verfahren
24 Stunden erreichbar
Kostenlose Erstabklärung

Was wir übernehmen

Was wir im Kanton Wallis übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung der Frist Ihrer Gemeinde – im Wallis meist 25 Jahre – und der zuständigen Stelle.
  • Gesuch an den Kantonsarzt, wenn die Frist noch läuft.
  • Abstimmung mit der Gemeinde und, wo nötig, dem Bezirksarzt, der bei Bedarf anwesend ist.
  • Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
  • Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder in ein konzessioniertes Grab.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
  • Korrespondenz mit Gemeinde und Kanton in der Amtssprache des Bezirks.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

Im Wallis hängt der Ablauf an der Frist Ihrer Gemeinde und, falls sie noch läuft, an der Bewilligung des Kantonsarztes. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Gesuch an den Kantonsarzt, Abstimmung mit der Gemeinde und bei Bedarf mit dem Bezirksarzt.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Neubestattung oder Rückführung

    Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – die Gebühren der Walliser Gemeinden unterscheiden sich stark.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten sind die Gebühren der Gemeinde – in Sitten etwa eine feste Exhumationsgebühr –, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Wir weisen jede Position in der Offerte einzeln aus.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung im Kanton Wallis – was Sie wissen sollten

Die Gemeinde legt die Frist fest, der Kantonsarzt bewilligt

Die Walliser Verordnung über die Todesfeststellung und den Umgang mit Leichen von 2014 kennt keine kantonale Ruhefrist: Die Dauer legen die Gemeindereglemente fest. Eine Exhumation vor deren Ablauf braucht die Bewilligung des Kantonsarztes; vorbehalten bleiben Anordnungen der Justiz- oder Strafbehörden. Bei Bedarf ist der Bezirksarzt oder eine Rechtsmedizinerin anwesend und erstattet dem Kantonsarzt Bericht (RS VS 818.400, Art. 9). Friedhöfe sind im Wallis Eigentum der Gemeinden.

25 Jahre in Sitten, Brig-Glis und Visp

Die grossen Walliser Gemeinden haben die Frist auf 25 Jahre festgelegt: In Sitten dürfen Reihengräber frühestens 25 Jahre nach der letzten Bestattung wieder geöffnet werden; in Brig-Glis beträgt die Konzessionsdauer 25 Jahre, in Visp dürfen Gräber nicht vor Ablauf von 25 Jahren geöffnet werden. Viele Gemeindereglemente verweisen noch auf die alte Verordnung von 1999 – massgebend ist die geltende von 2014.

Im Oberwallis läuft der Schriftverkehr auf Deutsch, im Unterwallis und in Sitten auf Französisch.

Sitten: Friedhöfe und Gebühren

Sitten hat die Friedhöfe Platta, Bramois, Saint-François und Salins. Das Centre funéraire der Stadt organisiert auch die Kremationen. Der städtische Tarif nennt für die Exhumation eines Körpers CHF 5'000 und für eine Urne CHF 500, für Einwohner und Auswärtige gleich (Tarif von 2013). Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung. Bestattung und Kremation sind für Einwohnerinnen und Einwohner von Sitten unentgeltlich – in Brig-Glis dagegen nicht.

Grabaufhebung

Walliser Gemeinden kündigen Räumungen amtlich an; Sitten gab den Familien bei einer Räumung auf dem Friedhof Platta sechs Monate Zeit, später beigesetzte Urnen kamen in den Jardin du Souvenir oder auf Wunsch in ein bestehendes Familiengrab. In Visp können Angehörige die Gebeine bei einer Umgrabung auf eigene Kosten in einem konzessionierten Grab neu beisetzen lassen.

Rückführung ins Ausland

Aus dem Unterwallis ist Genf der nächste Flughafen, aus dem Oberwallis oft Zürich; in manche Länder fahren wir auch direkt über die Alpenpässe. Für die Papiere – Leichenpass, Beglaubigung beim Konsulat, Versiegelung des Zinksargs – sorgen wir; den Pass stellt eine kantonale Stelle aus, die wir für Sie anfragen.

Was im Walliser Recht sonst noch gilt

Bestattet wird im Wallis frühestens 36 und spätestens 120 Stunden nach dem Tod. Für den Transport einer Leiche mit Ansteckungsgefahr braucht es die vorgängige Bewilligung des Kantonsarztes. Bestattungsunternehmen müssen sich beim kantonalen Gesundheitsdienst melden, der ein öffentliches Register führt. Gemeindereglemente über die Friedhöfe genehmigt der Staatsrat (RS VS 818.400, Art. 5, 10, 14, 15).

Wo wir im Kanton Wallis tätig sind

In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Sitten, Brig-Glis, Visp, Siders, Martigny und Monthey.

Weiterführend im Ratgeber

Wie lange ein Grab je nach Gemeinde besteht, vergleicht Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz.

Was zuerst zu klären ist

Die Gemeinde und ihr Reglement – im Wallis bestimmt es die Frist und damit, ob der Kantonsarzt bewilligen muss. Dazu der Friedhof und das Jahr der Bestattung. Diese Abklärung kostet Sie nichts.

Quellen: Verordnung über die Todesfeststellung und den Umgang mit Leichen (RS VS 818.400), Art. 9 und 14 · Commune de Sion, Règlement sur les inhumations, les crémations et les cimetières (2013) mit Tarifliste · Friedhofreglemente Brig-Glis (2009) und Visp · Amtsblatt Wallis 1. 5. 2015.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer bewilligt eine Exhumierung im Wallis?

Vor Ablauf der von der Gemeinde festgelegten Frist der Kantonsarzt (RS VS 818.400, Art. 9). Bei Bedarf ist der Bezirksarzt anwesend und berichtet dem Kantonsarzt.

Wie lange dauert die Grabesruhe im Wallis?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. In Sitten, Brig-Glis und Visp sind es 25 Jahre.

Was kostet eine Exhumation in Sitten?

Der städtische Tarif nennt CHF 5'000 für einen Körper und CHF 500 für eine Urne. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.

In welcher Sprache läuft das Verfahren?

Das bestimmt der Ort des Friedhofs: Brig-Glis und Visp führen ihre Reglemente auf Deutsch, Sitten und Chalais auf Französisch. Die kantonale Verordnung gibt es in beiden Sprachen.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab im Kanton Wallis – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

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