Region · Zürich
Exhumierung im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich dürfen beigesetzte Leichname grundsätzlich nicht ausgegraben werden – die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen, wenn aussergewöhnliche Gründe vorliegen. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Anliegen dafür trägt, begründen das Gesuch und begleiten Sie bis zur Umbettung oder Rückführung.
Was wir übernehmen
Was wir im Kanton Zürich übernehmen
Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.
- Kostenlose Ersteinschätzung, ob aussergewöhnliche Gründe vorliegen, und Abklärung der Ruhefrist.
- Begründetes Gesuch an die Gemeinde – in der Stadt Zürich an das Bestattungs- und Friedhofamt.
- Gesuch um Urnenversetzung, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.
- Graböffnung durch erfahrenes Fachpersonal, abgeschirmt und ausserhalb der Besuchszeiten.
- Umbettung innerhalb der Gemeinde, in einen anderen Kanton oder in ein Mietgrab.
- Rückführung ins Ausland mit Leichenpass der Bezirksärztin oder des Bezirksarztes, Zinksarg und Transport.
- Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.
Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Grabesruhe und Ruhefrist in der Schweiz · Exhumierung beantragen: Bewilligung und Ablauf
Ablauf
Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen
Den grössten Teil der Zeit beansprucht das Bewilligungsverfahren. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.
Offerte
Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.
Bewilligung
Wir stellen die Gesuche und stimmen den Termin mit allen Stellen ab.
Durchführung
Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.
Neubestattung oder Rückführung
Umbettung innerhalb der Schweiz oder Transport ins Zielland mit vollständigen Papieren.
Kosten
Was die Arbeiten am Grab kosten
Unser Teil ist planbar – den Aufwand der Stadt kennt man erst mit dem Gesuch.
Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.
Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.
Nicht enthalten ist, was die Gemeinde für die Exhumation nach Aufwand verrechnet. Die Bestattung selbst ist im Kanton Zürich für Einwohner unentgeltlich, die Exhumation nicht. Dazu kommen Sarg oder Zinkeinsatz, Transport und bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat – jede Position steht einzeln in der Offerte.
Regietarife auf Anfrage
Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.
Im Detail
Exhumierung im Kanton Zürich – was Sie wissen sollten
Grundsatz: Ausgraben ist verboten
Die Zürcher Bestattungsverordnung ist deutlich: «Beigesetzte Leichname dürfen nicht ausgegraben werden.» Die Gemeinden können Ausnahmen bewilligen, wenn aussergewöhnliche Gründe vorliegen (BesV, LS 818.61, § 36). Anders als im Kanton Bern entscheidet also nicht der Kanton, sondern die Gemeinde – aber mit einer höheren Hürde. Ein sorgfältig begründetes Gesuch ist deshalb der wichtigste Teil der Arbeit.
Für Urnen ist die Schwelle tiefer: Die Gemeinde kann eine Versetzung innerhalb des Friedhofs oder in einen anderen Friedhof bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen (§ 37). Amtssprache ist Deutsch.
Ruhefrist und Grabarten in der Stadt Zürich
Die Ruhefrist beträgt kantonal 20 Jahre; Gemeinden dürfen längere Fristen festlegen (§ 15). In der Stadt Zürich gelten 20 Jahre für Reihengräber und Reihennischen. Mietgräber werden in der Regel für 30 Jahre vermietet und können um höchstens 50 Jahre verlängert werden (Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe, Art. 33). Die Stadt bestattet in drei Tiefen zwischen 1,6 und 2,0 Metern; gemauerte Grüfte sind nicht erlaubt.
19 Friedhöfe, ein städtisches Krematorium
Die Stadt Zürich hat 19 Friedhöfe, darunter Sihlfeld, Nordheim, Enzenbühl, Fluntern und Witikon. Zuständig ist das Bestattungs- und Friedhofamt; mit dem Öffnen und Zudecken der Gräber beauftragt es Grün Stadt Zürich. Im Krematorium Nordheim, das die Stadt selbst betreibt, werden jedes Jahr rund 7000 Menschen eingeäschert. Für Musliminnen und Muslime gibt es eigene Grabtypen.
Kosten: Bestattung gratis, Exhumation nach Aufwand
Im Kanton Zürich erfolgt die Bestattung in der Wohngemeinde unentgeltlich (Gesundheitsgesetz § 56). Für eine Exhumation gilt das nicht: Die Gemeinde darf sie in Rechnung stellen (BesV § 45). Die Stadt Zürich verrechnet Exhumationen nach Aufwand, einen festen Tarif gibt es nicht; das Umschütten der Asche in eine andere Urne kostet CHF 60 (Gebühren im Bestattungswesen, AS 818.611). Diese Angaben können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.
Grabaufhebung mit Gedenkfeier
Nach Ablauf der Ruhefrist hebt die Stadt Reihengräber auf. Sie kündigt das mindestens einen Monat vorher amtlich an (BesV § 38), schreibt die Angehörigen persönlich an und lädt sie zu einer Gedenkfeier ein. Urnen und Gebeine bleiben bei der Aufhebung unberührt im Boden. Im Jahr 2026 werden in der Stadt Zürich keine Gräber aufgehoben.
Rückführung ins Ausland
Den Leichenpass stellen im Kanton Zürich die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte aus (BesV § 11). Rückführungen wickeln wir in der Regel über den Flughafen Zürich ab – oder auf dem Landweg, wenn Zielland und Zeitpunkt dafür sprechen. Konsularische Legalisierung und den zugelassenen Zinksarg stellen wir zusammen und übergeben an das Bestattungsinstitut im Zielland.
Wo wir im Kanton Zürich tätig sind
In allen Gemeinden des Kantons, am häufigsten in Zürich, Winterthur, Uster, Dübendorf und Dietikon.
Weiterführend im Ratgeber
Ein Gesuch mit aussergewöhnlichen Gründen steht und fällt mit der Zustimmung der ganzen Familie – mehr dazu in Wer zustimmen muss, bevor ein Grab geöffnet wird. Welche Kosten ausser den Gebühren anfallen, zeigt Was eine Exhumierung kostet.
Was zuerst zu klären ist
Im Kanton Zürich zuerst die Frage nach dem Warum: Weshalb soll das Grab geöffnet werden? Davon hängt ab, ob die Gemeinde eine Ausnahme bewilligen kann. Dazu brauchen wir den Friedhof, die Grabbezeichnung und das Jahr der Beisetzung. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Chancen einschätzen – diese Abklärung kostet Sie nichts.
Quellen: Bestattungsverordnung des Kantons Zürich (BesV, LS 818.61), §§ 11, 15, 36, 37, 38, 45 · Gesundheitsgesetz (LS 810.1), § 56 · Stadt Zürich, Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe (AS 818.610), Art. 26, 33, 37 · Stadt Zürich, Gebühren im Bestattungswesen (AS 818.611).
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ist eine Exhumierung im Kanton Zürich überhaupt erlaubt?
Nur ausnahmsweise. Grundsätzlich dürfen beigesetzte Leichname nicht ausgegraben werden; die Gemeinde kann eine Ausnahme bewilligen, wenn aussergewöhnliche Gründe vorliegen (BesV § 36). Anordnungen von Strafverfolgung und Gerichten bleiben vorbehalten.
Welche Gründe gelten als aussergewöhnlich?
Die Verordnung zählt sie nicht auf – die Gemeinde entscheidet im Einzelfall. Wir besprechen Ihre Gründe vorab offen, formulieren das Gesuch sorgfältig und sagen Ihnen ehrlich, wie wir die Chancen einschätzen.
Kann eine Urne umgebettet werden?
Ja, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Die Gemeinde kann die Versetzung innerhalb des Friedhofs oder in einen anderen Friedhof bewilligen (BesV § 37). Die Hürde ist tiefer als bei einem Sarg.
Was kostet eine Exhumierung im Kanton Zürich?
Für die Arbeiten am Grab liegt unser Erfahrungswert bei CHF 3'000 bis 4'000. Die Stadt Zürich verrechnet ihren Teil nach Aufwand. Dazu kommen Sarg, Transport und bei einer Rückführung die Dokumente. Diese Beträge können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Wer stellt den Leichenpass aus?
Im Kanton Zürich die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte (BesV § 11). Wir beschaffen die Unterlagen und kümmern uns um die konsularische Legalisierung.
Werden in Zürich Gräber aufgehoben?
Ja, Reihengräber nach Ablauf der Ruhefrist – angekündigt mindestens einen Monat vorher, mit persönlicher Benachrichtigung und Gedenkfeier. Die Überreste bleiben dabei im Boden. 2026 hebt die Stadt Zürich keine Gräber auf.
Kostenlose Erstberatung
Ein Grab im Kanton Zürich – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.