«Wie lange bleibt eine Urne im Grab?» Auf diese Frage gibt es in der Schweiz keine einheitliche Antwort. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Friedhofreglement, und darin steht, wie lange ein Urnengrab besteht, wie viele Urnen hineinpassen und was am Ende geschieht. Die gute Nachricht: Die Regeln sind sich ähnlicher, als man denkt.
Wie lange ein Urnengrab besteht
Ein Urnengrab besteht in der Regel so lange wie die Grabesruhe Ihrer Gemeinde. In den grösseren Städten der Deutschschweiz sind das bei Reihengräbern meist 20 bis 25 Jahre. Im Kanton Zürich gilt laut SRF eine Mindestdauer von 20 Jahren; die Gemeinden dürfen sie verlängern.
Wichtig ist der Ausgangspunkt der Frist. Viele Gemeinden rechnen nicht ab der einzelnen Beisetzung, sondern ab der Erstellung des Grabes oder ab der letzten Bestattung in einer Reihe. Eine zweite Urne, die Jahre später dazukommt, verlängert die Frist deshalb meistens nicht.
Beispiele aus fünf Gemeinden
Die folgende Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Regeln im Detail sind. Sie stützt sich auf die Merkblätter und Tarife der Gemeinden sowie auf einen Beitrag von SRF (Quellen am Ende des Beitrags).
| Gemeinde | Dauer und Besonderheiten |
|---|---|
| Stadt Zürich | Reihengrab 20 Jahre, keine Verlängerung. Urnen in Nischenwänden werden ebenfalls nach 20 Jahren aufgehoben. Privat- oder Mietgräber mindestens 30 Jahre. |
| Winterthur | Urnenreihengrab 25 Jahre ab Erstellung, bis zu vier Urnen. Keine Verlängerung. |
| Stäfa | Urnenreihengrab 20 Jahre. Eine weitere Urne ist nur möglich, wenn noch mindestens 7 Jahre Grabruhe verbleiben. |
| Stadt Bern | Urnenreihengrab, Urnenhaingrab und Urnennische 20 Jahre, Familiengrab 40 Jahre. |
| Basel | Urnennische am Friedhof am Hörnli für bis zu sechs Urnen, Mietdauer 20 Jahre. |
Wohnen Sie in einer anderen Gemeinde, gilt deren Reglement. Die Friedhofverwaltung gibt Ihnen die genaue Frist für ein bestimmtes Grab in der Regel telefonisch bekannt – Sie brauchen dazu nur Namen, Todesjahr und Friedhof.
Urnenreihengrab, Urnennische, Familiengrab
Für die Dauer ist entscheidend, welche Grabart Sie gewählt haben. Die drei häufigsten Varianten unterscheiden sich deutlich:
- Urnenreihengrab: Die Gemeinde teilt das Grab in der Reihenfolge der Bestattungen zu. Die Frist ist fest, und ganze Grabfelder werden gemeinsam aufgehoben.
- Urnennische: Die Urne steht in einer Nischenwand statt in der Erde. Die Mietdauer orientiert sich meist an der gesetzlichen Ruhedauer, in Bern und Basel an 20 Jahren.
- Familiengrab: Ein Grab mit Nutzungsrecht für mehrere Personen. Es läuft deutlich länger, in Bern 40 Jahre, und lässt sich oft verlängern. Mehr dazu im Beitrag Familiengrab in der Schweiz.
Ein Sonderfall ist das Gemeinschaftsgrab. Dort wird die Asche ohne eigene Grabstelle beigesetzt, und eine spätere Entnahme ist in aller Regel nicht mehr möglich.
Was ein Urnengrab kostet
Für Einwohnerinnen und Einwohner ist das einfache Urnenreihengrab oft unentgeltlich. Laut SRF ist eine Bestattung im Reihengrab in Zürich und Basel-Stadt ohne Spezialwünsche kostenlos. In Basel sind Urnenreihengräber und Urnengemeinschaftsgräber Teil der unentgeltlichen Bestattung, Urnennischen dagegen kostenpflichtig.
Die Stadt Bern weist ihre Gebühren einzeln aus. Für Einwohnerinnen und Einwohner gelten seit dem 1. Januar 2024 unter anderem:
- Verwaltungsgebühr: CHF 54.05
- Beisetzung einer Urne: CHF 216.20
- Grabfeldunterhalt einer Urnennische für 20 Jahre: CHF 345.90
Die Kosten können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern.
Deutlich teurer sind Privat- und Familiengräber. Ein Privat- oder Mietgrab kostet in der Stadt Zürich laut SRF je nach Grösse rund CHF 10'000 bis 15'000. Hinzu kommen Grabmal und Pflege, die Sie selbst beauftragen.
Alle Beträge sind Richtwerte aus den genannten Quellen. Gebühren und Kosten können sich je nach Gemeinde, Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern. Verbindlich ist der aktuelle Tarif Ihrer Gemeinde.
Lässt sich die Frist verlängern?
Beim Reihengrab meistens nicht. Die Stadt Zürich hebt ganze Grabfelder auf, nicht einzelne Gräber; eine Verlängerung sei darum «aus praktischen Gründen nicht möglich», sagte die Stadt gegenüber SRF. Auch Winterthur schliesst die Verlängerung beim Urnenreihengrab ausdrücklich aus.
Anders sieht es bei Nischen und Familiengräbern aus:
- In Bern lassen sich Urnennischen laut SRF um mindestens 5 und höchstens 20 Jahre verlängern.
- In Basel kann die Urne gegen Miete in derselben Nische bleiben.
- In Winterthur kann die Urne nach der Aufhebung in ein Familiengrab verlegt werden; dort beginnt eine neue Ruhefrist von 40 Jahren.
Was nach Ablauf mit der Urne geschieht
Diese Frage stellen uns Angehörige am häufigsten. Die Antwort hängt von der Gemeinde und der Grabart ab:
| Urne bleibt in der Erde | In vielen Gemeinden bleiben Sarg und Urne laut SRF im Boden. Das Grabfeld ruht danach oft Jahre, bevor es neu belegt wird. |
|---|---|
| Asche ins Gemeinschaftsgrab | In Winterthur wird die Urne bei der Aufhebung ausgegraben und die Asche im Grab der letzten Ruhe auf dem Friedhof Rosenberg beigesetzt. |
| Urne geht an die Angehörigen | Bei Nischen in Zürich können Angehörige die Urne mitnehmen, eine neue Nische mieten oder die Urne anderswo beisetzen. |
Der Grabstein gehört in der Regel Ihnen. In Winterthur können Sie bei der Aufhebung über den Stein verfügen. Holt niemand ihn ab, wird er entfernt und unbrauchbar gemacht. Ähnliches beschreibt SRF für Zürich.
Die Aufhebung wird angekündigt. Winterthur publiziert sie im amtlichen Teil der Zeitung, in den Anschlagkästen und auf den Grabfeldern. Stäfa informiert Angehörige schriftlich – sofern die Gemeinde ihre aktuelle Adresse kennt.
Die Urne vorher an einen anderen Ort bringen
Viele Familien möchten nicht, dass die Asche eines Angehörigen in einem Gemeinschaftsgrab aufgeht. Andere ziehen um und wünschen sich das Grab in der Nähe. Beides lässt sich lösen – mit einer Umbettung der Urne an einen neuen Ort, etwa in ein Familiengrab oder auf einen Friedhof in einer anderen Gemeinde.
Während der laufenden Grabesruhe ist das Öffnen eines Urnengrabes nur mit Bewilligung möglich. Stäfa zum Beispiel hält im Merkblatt fest, dass das Öffnen des Grabes nicht erlaubt ist; Ausnahmen setzen ein Gesuch voraus. Nach Ablauf der Frist, und vor allem rund um die angekündigte Aufhebung, ist die Hürde deutlich tiefer. Wie das Verfahren im Detail abläuft, zeigt der Beitrag Umbettung einer Urne; wer zustimmen muss, steht unter Grab öffnen lassen.
Unser Rat
Fragen Sie die Friedhofverwaltung früh nach dem genauen Aufhebungsdatum. Eine Umbettung braucht Zeit für Gesuch, neue Grabstelle und Termin – wer erst nach der Ankündigung der Räumung handelt, gerät leicht unter Druck.
Checkliste: Das sollten Sie wissen
Grabart klären
Reihengrab, Nische, Familiengrab oder Gemeinschaftsgrab? Davon hängen Dauer und Möglichkeiten ab.
Frist erfragen
Die Friedhofverwaltung nennt Ihnen das Aufhebungsjahr für das konkrete Grab.
Adresse hinterlegen
Melden Sie der Gemeinde Ihre aktuelle Adresse, damit Sie die Ankündigung der Aufhebung erhalten.
Wunsch festhalten
Soll die Urne bleiben, mitgenommen oder umgebettet werden? Sprechen Sie das in der Familie früh ab.
Grabstein bedenken
Möchten Sie den Stein behalten, melden Sie das vor der Räumung.
Quellen und weiterführende Informationen
- SRF Kassensturz Espresso – Grabesruhe beendet: Was kommt danach? (16.10.2023)
- Stadtgrün Winterthur – Merkblatt Urnenreihengrab
- Gemeinde Stäfa – Merkblatt Urnenreihengrab für Erwachsene
- Stadt Bern – Zusammenstellung Kosten Grabarten (gültig ab 1.1.2024)
- Kanton Basel-Stadt, Friedhöfe – Urnennischen
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Massgebend sind immer die Reglemente der zuständigen Gemeinde und die kantonalen Vorschriften. Wir klären das für Sie kostenlos ab.