Leistung · Ostermundigen

Exhumierung in Ostermundigen

Ostermundigen ist Miteigentümerin des Schosshaldenfriedhofs der Stadt Bern, und seit 2025 werden Verstorbene aus Ostermundigen grundsätzlich dort beigesetzt. Für eine Exhumierung gelten deshalb die Regeln der Stadt Bern. Wir kennen beide Seiten und übernehmen das Verfahren.

Büro in Bolligen
Wir kennen die Gemeinde
Schnell vor Ort
24 Stunden erreichbar

Was wir übernehmen

Was wir in Ostermundigen übernehmen

Von der Zuständigkeitsabklärung bis zur Neubestattung – Sie führen keinen einzigen Behördengang selbst.

  • Kostenlose Abklärung, ob das Grab auf dem Schosshaldenfriedhof oder ausnahmsweise in Bolligen liegt.
  • Gesuch an das kantonale Gesundheitsamt, solange die Grabesruhe von 20 Jahren läuft.
  • Gesuch an Stadtgrün Bern nach Ablauf der Frist – die Stadt öffnet das Grab auf dem Schosshaldenfriedhof selbst.
  • Koordination mit der Abteilung Öffentliche Sicherheit Ostermundigen und dem Bestattungsamt der Stadt Bern.
  • Umbettung oder Kremation – in ein Familiengrab, eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton.
  • Rückführung ins Ausland mit Leichenpass, Zinksarg und Transport.
  • Schriftliches Protokoll der Umbettung für die Familie.

Ausführlicher Hintergrund im Ratgeber: Exhumierung beantragen · Grabesruhe & Ruhefrist · Kosten im Überblick

Ablauf

Fünf Schritte – transparent und ohne Überraschungen

Für Ostermundigen laufen die Fäden bei zwei Gemeinden zusammen: Ostermundigen und der Stadt Bern. Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Terminplan.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern die Situation. Wir prüfen kostenlos die Voraussetzungen.

  2. Offerte

    Schriftliche Kostenübersicht mit allen Positionen. Erst danach entscheiden Sie.

  3. Bewilligung

    Gesuch an Stadtgrün Bern und, solange die Grabesruhe läuft, an das kantonale Gesundheitsamt.

  4. Durchführung

    Diskret, abgeschirmt und durch erfahrenes Fachpersonal.

  5. Abschluss

    Umbettung am neuen Ort oder Rückführung ins Ausland – vollständig organisiert.

Kosten

Was die Arbeiten am Grab kosten

Unser Teil ist planbar – die Gebühren auf dem Schosshaldenfriedhof richten sich nach der Stadt Bern.

Die Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen aus und rechnen sie nach effektivem Aufwand ab. An- und Rückfahrt, Reinigung und Spesen sind darin enthalten – es kommt nichts nach.

Als Erfahrungswert liegt dieser Teil bei CHF 3'000 bis 4'000. Der Betrag kann sich je nach Bodenbeschaffenheit, Grabtiefe, Zugänglichkeit, Grabart und den Umständen im Einzelfall ändern.

Nicht enthalten sind die Gebühren der Stadt Bern für Grab und Wiederbestattung, Sarg oder Zinkeinsatz, Transport sowie bei einer Rückführung Leichenpass und Konsulat. Jede Position steht einzeln in der Offerte.

Regietarife auf Anfrage

Wenn Sie mehrere Anbieter vergleichen, senden wir Ihnen unsere Regietarife schon vor der Offerte zu. Ein Pauschalpreis sagt Ihnen nicht, was darin steckt – ein Stundenansatz schon.

Alle sechs Kostenblöcke im Detail →

Im Detail

Exhumierung in Ostermundigen – was Sie wissen sollten

Das Bestattungsreglement von Ostermundigen ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es hält fest: Die Gemeinde ist Miteigentümerin des Schosshaldenfriedhofs der Stadt Bern, und Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Ostermundigen werden grundsätzlich dort beigesetzt. Ausnahmen gibt es vor allem für Personen, die bei Angehörigen auf dem Friedhof Bolligen beigesetzt werden möchten (Reglement über das Bestattungswesen, Art. 2).

Es gilt das Recht der Stadt Bern

Für Bestattungen auf dem Schosshaldenfriedhof gelten die Bestimmungen der Stadt Bern, auch für die Gebühren (Art. 3 und 6). Die Stadt Bern hat ihr Friedhofrecht auf den 1. September 2026 erneuert: Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestgrabesruhe öffnet Stadtgrün Bern ein Erdbestattungsgrab auf Gesuch, entnimmt die sterblichen Überreste zur Umbettung oder Kremation und schliesst oder hebt das Grab auf. Urnen dürfen jederzeit entnommen werden. Aus einem Gemeinschaftsgrab können Sarg oder Urne nachträglich nicht mehr entnommen werden (Friedhofverordnung der Stadt Bern, Art. 17).

Was der Kanton vorgibt

Im ganzen Kanton Bern gilt: Die Grabesruhe dauert mindestens 20 Jahre, und vor deren Ablauf ist eine Exhumierung nur mit Bewilligung des kantonalen Gesundheitsamts erlaubt (Bestattungsverordnung BestV, BSG 811.811, Art. 6 und 7). Das Gesuch stellen wir für Sie.

Der Schosshaldenfriedhof

Der Friedhof liegt an der Grenze zwischen Bern und Ostermundigen, ist 16,8 Hektaren gross und hat eine Kapelle mit 200 Plätzen. Verwaltet wird er von Stadtgrün Bern. Für die Bestattung eines Exhumationssargs in ein zu öffnendes Grab nennt der Berner Tarif CHF 1'135.05 für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und CHF 1'372.85 für Auswärtige (Stand 2024). Welcher Satz für Ostermundigen gilt, klären wir vorab mit der Stadt. Diese Beträge können sich je nach Grabart, Zeitpunkt und den Umständen im Einzelfall ändern; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofverwaltung.

Und wenn das Grab in Bolligen liegt?

Ältere Gräber von Ostermundiger Familien können auch auf dem Friedhof Bolligen liegen. Dort gelten die Bolliger Regeln: 25 Jahre Ruhedauer für Sargreihengräber und Entscheid der Friedhofverwaltung Bolligen über Ausgrabungen. Mehr dazu auf unserer Seite Exhumierung in Bolligen und Ittigen.

Wer in Ostermundigen zuständig ist

Das Bestattungswesen betreut in Ostermundigen die Abteilung Öffentliche Sicherheit; Ort, Datum und Zeit einer Bestattung werden mit dem Bestattungsamt der Stadt Bern an der Predigergasse 5 vereinbart. Für Gräber auf dem Schosshaldenfriedhof ist Stadtgrün Bern die Ansprechstelle.

Quellen: Gemeinde Ostermundigen, Reglement über das Bestattungswesen (BSTR, in Kraft 1. 1. 2025), Art. 2, 3, 6 · Stadt Bern, Friedhofverordnung (SSSB 556.51, in Kraft 1. 9. 2026), Art. 17 · Stadt Bern, Schosshaldenfriedhof und Zusammenstellung Kosten Grabarten (2024) · Bestattungsverordnung des Kantons Bern (BSG 811.811).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wo werden Verstorbene aus Ostermundigen bestattet?

Grundsätzlich auf dem Schosshaldenfriedhof der Stadt Bern, deren Miteigentümerin Ostermundigen ist. Ausnahmen sind vor allem für eine Beisetzung bei Angehörigen in Bolligen möglich.

Welche Regeln gelten für eine Exhumierung?

Auf dem Schosshaldenfriedhof die Regeln der Stadt Bern: Vor Ablauf der Grabesruhe braucht es die Bewilligung des kantonalen Gesundheitsamts, danach öffnet Stadtgrün Bern das Grab auf Gesuch.

Kann eine Urne entnommen werden?

Auf dem Schosshaldenfriedhof ja – die Entnahme von Urnen ist an keine Frist gebunden. Ausgenommen sind Urnen im Gemeinschaftsgrab und vergängliche Urnen in Erdgräbern.

Wer ist in Ostermundigen zuständig?

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Gemeinde; für das Grab selbst Stadtgrün Bern und für den Bestattungstermin das Bestattungsamt der Stadt Bern.

Kostenlose Erstberatung

Ein Grab in Ostermundigen – und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Nennen Sie uns den Friedhof und das Bestattungsjahr. In der Regel genügt ein Telefonat, um Ihnen zu sagen, wie die Frist bei Ihnen steht und was möglich ist.

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